Darf ich ein Mietshaus oder eine Wohnung neu vermessen und dies im Mietvertags ändern und im gleichen zu die Miete erhöhen/senken?
Hallo Community !
Meine Frau vermietet ein Eigentumshaus , die Familie die darin wohnt, verwohnt das haus total( als beispiel : Laminat auf die Holzdielentreppe geschaubt , Wände herausgenommen , ohne abstimmung oder genhemigung , Türen und Zargen sind total vermackt und zerkratzt ...usw.) und ständig sind Kloschüsseln gesprungen , die Heizung defekt oder es gibt irgendwas anderes , weswegen Sie meinen müssen die Miete einzuhalten.
In dem Mietvertrag steht , dass das Haus eine größe von 103m² hätte - es hat aber garantiert mehr. Schätzungsweise mind. 140m² in wie fern , kann man terassen und Kellerräume dazu zählen ?
Kann man den Mietvertrag ändern lassen und die Miete anheben ?
Kann man für die Vergangene Zeit , rückwirkend Geld einfordern ?
Oder bindet meine Frau sich das selbst ans Bein - quasi "selber schuld" ?!
Wir stehen ständig mit der besagten Familie in Gerichtsverfahren, haben auf Eigenbedarf geklagt , doch das ganze zieht sich schon zwei Jahre.
Wenn die Familie irgendwann mal daraus ist , kann man gut und gerne erstmal 30.000 € in die Hand nehmen und Fenster , Türen , Böden und Bäder erneuern , da sie starke raucher sind und das ganze Haus am, stinken ist.
für aussagekräftige Antworten wäre ich sehr Dankbar !
Mit freundlichen Grüßen
Robin
9 Antworten
Die Angabe zur Wohnungsgröße stammt ja vom Vermieter. Nachträgliches Ändern würde nichts bringen, da die Quadratmeterzahl nur bedingt etwas mit dem Mietpreis zu tun hat. Deshalb ist das keine Basis für eine Mietpreiserhöhung. Ihr könnt die Leute fristlos kündigen, das geht schneller als mit dieser Eigenbedarfsanmeldung.
Trotzdem kann man einen Vertrag nicht nachträglich einseitg ändern, da muß man eben vor der Vermietung die Flächen ausmessen. Oder in die Pläne gucken.
@Maxalt1: Wir vermieten in der Regel Wohnungen und keine m², was bedeutet, dass wir die angebotenen Wohnungen zum Pauschalpreis anbieten und die Wohnfläche mit ca. ohne m²-Preis-Angabe vermieten.
Bei einem ganzen Haus spielt die Wohnfläche noch viel weniger eine Rolle, da die Ausstattung des Hauses, der Garten, der Allgemeinzustand, die Art der Beheizung und noch viel mehr mit rein spielen.
Das ist Unsinn.
Die fristlosen Kündigungen wurden alle von Gericht abgelehnt , da sie keinen gravierenden Grund für diese anerkennen
Daher die Kündigung Bzw Klage auf Eigenbedarf.
Wände rausreißen ohne Genehmigung soll kein fristloser Kündigungsgrund sein? Das ist eine eklatante Beschädigung der Mietsache.
Einen Vertrag kann man nicht einseitig ändern. Mieterhöhungen sind natürlich im gesetzlichen Rahmen immer möglich.
Wenn die Mieter ohne Genehmigung Wände rausnehmen, sollte das ein Grund für eine Fristlose Kündigung sein. Wendet auch an den Haus-und-Grundbesitzer-Verein. die sind vom Fach und können euch da weiterhelfen.
Und wie ist es wenn ich defacto nachweisen kann , dass die Mietfläche mehr hergibt als im Vertrag eingetragen wurde ?
auch dann kann er nicht einseitig geändert werden. Selber schuld, wenn man beim Vermieten nicht aufpaßt.
Warten Sie das Urteil sowie den Raümungsbeschluß und dessen Umsetzung ab. Dann lassen Sie von einem Sachverständigen den entstandenen Schaden schätzen und verklagen die Ex-Mieter auf Schaednersatz.
Am Mietvertrag können Sie nachträglich nicht "rumfummeln"!
Haben wir auch schon drauf geklagt und Schadensersatz gefordert , wurde beides abgewiesen.
Schadensersatz erst nachdem die raus sind möglich.
... ja natürlich, wann dann auch sonst? Dann seid doch bitte auch lernfähig.
Und jetzt auch noch eine aberwitzige Klage auf Selbstnutzung nachzuschieben, ist der Witz des Jahrhunderts, so bestimmt das Gericht, wetten?
Na schönen Dank... wohl oft genug gehört und gelesen dass das überhaupt nichts bringt...
... aber seit wann wird denn ein Grundstück mit Haus nach Wohnfläche vermietet? Da kann aber etwas nicht stimmen.
Und wenn ein Vermieter wirklich so etwas vereinbart, trägt er auch die Folgen, so jedenfalls die mir vorliegende Literatur u.a. Blank und Börstinghaus.
Und Rauchen dürfen die natürlich, sie haben doch alles angemietet, stören also niemanden, oder übersehe ich etwas?
Und für Schäden haben die bestimmt eine PH und eine Mietsicherheit.
Es gibt Urteile, dass eine Mietanpassung bei einer Differenz der Wohnfläche nach Neuvermessung erst ab einer Abweichung von 10% möglich ist. Jedoch gibt es auch schon weitere Urteile, welche die 10% gekippt haben. Wenn ich den Bericht [1] richtig verstanden habe, richtet sich nun alles - auch die Mieterhöhung durch Neuvermessung an das BGB [2].
Die tatsächliche qm-Zahl hat sehr wohl und ausschließlich mit dem Mietpreis zu tun!