Versicherung Solaranlage als Nebenkosten auf Mieter umlegen??
Wir wohnen in einem Einfamilienhaus zur Miete. Der Vermieter hat auf das Dach unseres Hauses eine Solaranlage angebracht. Diese ist aber nicht zur Nutzung für das Haus sondern ausschließlich zur Einspeisung ins Stromnetz und die Gewinne gehen an den Vermieter.
Darf die Versicherung dieser Anlage auf uns umgelegt werden? Die Anlage hat ja mit uns und unserem Mietvertrag nichts zu tun. Vielen Dank .
3 Antworten
Nein, das ist nicht zulässig, da ihr als Mieter keinen Nutzen davon habt. Es dürfen nur Kosten umgelegt werden, die mit der Vermietung im Zusammenhang stehen. Das ist hier nicht der Fall.
Wenn für die Mieter der Strom nutzbar wäre und ihr dadurch eine Kosteneinsparung hättet, oder wenn der Vermieter die Gewinne mit den Mietern teilen würde, dann wäre es eine andere Situation.
Wenn die Mieter keinen Nutzen haben, dann ist die Solaranlage Privatangelegenheit des Vermieters und damit auch die dazugehörige Versicherung. Eine Versicherung für die Briefmarkensammlung des Vermieters darf schließlich auch nicht auf die Mieter umgelegt werden.
... und was für eine Versicherung sollte das sein. Ist es die VGV, dann darf er, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns.