Darf ich ein altes landwirtschaftlich genutztes Gebäude als Wohnhaus umbauen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo joopi,

das "landschaftlich genutzte Gebäude" Deinen Schwiegereltern steht ja wohl nicht in dicht besiedeltem Gebiet sondern eher ländlich .. was den Umbau (höchstwahrscheinlich) zu einer "Baumaßnahme im Außenbereich" nach §35 Baugesetzbuch macht. Danach sind prinzipiell nur Bauwerke für bestimmte Nutzungen (Agrar-, Energeiwirtschaft, etc.) erlaubt.

Für Umnutzungen (wie in Deinem Fall) enthält der Paragraph folgende Regelungen:

1. die Änderung der bisherigen Nutzung eines Gebäudes im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 unter folgenden Voraussetzungen:     a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,     b) die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt,     c) die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,     d) das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,     e) das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,     f) im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je Hofstelle und     g) es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich,   2. die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:     a) das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden,     b) das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf,     c) das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt und     d) Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird; hat der Eigentümer das vorhandene Gebäude im Wege der Erbfolge von einem Voreigentümer erworben, der es seit längerer Zeit selbst genutzt hat, reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird,      

In jedem Fall bedarf es einer Baugenehmigung seitens der Gemeinde.

Viel Spaß und Erfolg beim Heimwerken wünscht das Team von selbst.de

Um ein landwirtschaftlich genutztes Gebäude (auch der ganze Hof) UMNUTZEN zu können, braucht man nicht die Genehmigung der Eltern sonder der Stadt/Gemeinde.


Es gibt nämlich leider so was wie Flächennutzungs-/Bebauungs-Pläne!

In denen wird geregelt wo welche Art von Gebäuden stehen darf.


In kleinen Gemeinden gibts meistens kein großes Trara, sondern ein "ja, klar".

In größeren Bezirken kann das durchaus schwieriger werden.


Die Frage ob man das Gebäude umnutzen darf,

kann man KOSTENLOS beim zuständigen Bauamt klären.

Einfach mal höflich anfragen.


Nach dieser Anfrage wird man dann aufgeklärt, wie man weiter verfahren darf.

Mancherorts muss man eine Bauvoranfrage stellen (wenn man viel verändern möchte),

mancherorts muss die Gemeinde-Vertretung (Bürger) zustimmen.


Achja, die Quelle meiner Informationen:

ERFAHRUNG - meine Eltern wollten das geerbte Gehöft meiner Großtante umbauen lassen und vermieten.

 

Im Prinzip ja - da es aber eine wesentliche Veränderung ist, muß ein entsprechender Bauantrag gestellt und die beabsichtigte Nutzungsänderung den noch beteiligten Behörden  angezeigt werden

ja, sicher!

felidae1978  06.04.2011, 21:23

was macht dich da so SICHER?

dolga  06.04.2011, 21:49
@felidae1978

habe selbst mal ne scheune ausgebaut...

 

stell einen bauantrag,nutzungsänderung bei deiner gemeinde,dann bekommst einen bescheid,ja oder nein und unter welchen auflagen