Baurecht - wie kann ein ehem. Stall "umgebaut" werden?
Hallo ihr,
wir haben hier einen älteren Stall und hatten widersprüchliche Aussagen zum Abriss, bzw. Umbau. Zuerst hatte man uns gesagt, wir können ein Stück Mauer stehen lassen, um einen Umbau zu machen. Nun hatten wir die Info, dass wir einen "Wiederaufbau" über 2 Metern Höhe machen müssten, wenn wir das Gebäude "umbauen" möchten.
Hatte vielleicht jemand schon eine ähnliche Situation?
Das Ziel wäre hier im "Umbau" ein Gebäude auf dem Grundriss des bestehenden Stalls zu errichten. Ein Abriss kommt wohl nicht in Frage, da hier dann die Abstandsflächen zum Wohnhaus nicht eingehalten werden können.
Viele Grüße und danke ...
5 Antworten
Wie "Idris164" schon sagt: Bauantrag mit detaillierten Plänen + Zeichnungen einreichen.
Klingt auch nach einer Nutzungsänderung, welche natürlich auch genehmigt werden muss.
Ob das alles Zustimmung findet oder (teilweise) abgelehnt wird, welche Auflagen Euch gemacht werden, darüber können hier noch so viele Leute rätseln und abstimmen, die definitive Ansage kommt letztendlich vom Bauamt.
Weil Du da sowieso nicht drum herum kommst, diesen Schritt gleich als erstes machen, dann weißt Du, was Phase ist.
Hallo,
Abriß heist, das die Genehmigung des Gebäudes erlischt und je nach Lage dann kein Neubau mehr möglich ist.
Umbau heist normalerweise, das daß Gebäude in seinen Grundmauern so stehen bleibt und nur neuer Putz,Fenster usw. reinkommen.
Genau kann man das aber nur über einen Bauantrag klären, denn nur damit bekommt man Rechtssicherheit.Denn jede Gemeinde in Deutschland hat so ihre eigenen Reglungen und Befindlichkeiten,von daher kann man das ohne Ortskenntnisse nicht sagen von hier aus.
Reicht einen Bauantrag ein, dann habt ihr schriftlich was ihr dürft und was nicht
Das kommt wirklich auf eure Gemeinde an und auf eure Bauamtsmitarbeiter..
wer hat denn die unterschiedlichen Kommentare gegeben
Ohne Ortskenntnis oder Beschreibung kann man hier nichts dazu sagen.
Der Trick, eine Mauer stehen zu lassen, damit man wieder eine Baugenehmigung bekommt, funktioniert schon seit vielen Jahren nicht mehr. Es müssten hierzu überwiegende Teile des Gebäudes stehen gelassen werden...
Wenn das ein Stall ist, vermute ich mal, es ist im Außenbereich. Falls das so ist = keine Chance.
Ich gehe mal davon aus, dass aus dem Stall Wohnraum geschaffen werden soll und dann müssen die aktuellen Bauvorschriften von heute eingehalten werden. Die Bauämter haben da bei alles Tricks und Kniffen die Türchen zugemacht.
liegt der Stall innerhalb einer Gemeinde-Gebäudegrenze (Dorf) oder im Außenbereich?
Ja, danke, momentan wäre es nur interessant, ob jemand hier schon Erfahrungen gemacht hat.