Betriebsvermögen vererben
Hallo!
Suche Rat!
Meine Eltern haben ein Gebäude das Gewerblich als Pension genutzt wurde. Es gehört zum Betriebsvermögen. Habe versucht mich schlau zu machen, wenn sie es uns schenken, vererben oder verkaufen würden um es in Privatvermögen umzuwandeln.
Finde leider nur Beispiele, bei denen man 10 oder 7 Jahre den Betrieb weiterführen muss.
Da wir dies nicht vorhaben, würde ich gerne wissen, wie man vor gehen kann, um möglichst steuergünstig das Betriebsvermögen umzuwandeln.
Vorab vielen Dank! Puma
5 Antworten
Um dir einen qualifizierten Rat zu geben, müßte man die Werte kennen.
Der Steuerberater Deiner Eltern kann das aus dem Handgelenk, weil er die kennt.
Es gibt hier nämlich 2 Problemkreise.
die Erbschaft/Schenkung
Die Betriebsauflösung.
Es ist nun festzustellen, weche Lösung steuerlich die günstigste ist.
Auflösung des Betriebs durch Deine eltern, überführung Betriebsvermögen ins Privatvermögen, Schenkung der Immobilie
Schnekung des Betriebes, Auflösung des Betriebes durch Dich.
Die Eltern könne alle 10 Jahre € 400.000,00 steuerfrei je Kind verschenken. Werte darüber müssen mit der Schenkungssteuer besteuert werden. Es ist egal ob das nun Privat- oder Betriebsvermögen ist. Jedenfalls ist das der beste Weg. Es gibt zur Zeit Sonderkonditionen für kleine Betriebe bis 20 Mitarbeiter, da sollte man sich informieren. Das solltest Du mit einem Steuerberater abklären.
Sie erben das Haus und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Soweit das Objekt neben weiterem Erbvermögen nicht einen Wert von € 410.000 übersteigt, wäre das Erbe steuerfrei. Im gleichen steuerfreien Rahmen können Sie sich das Haus auch schenken lassen. Soweit es allerdings um das Gewerbe geht, dann könnten Sie oder die Eltern den Betrieb aufgeben und würden damit stille Reserven aufdecken, die dann steuerpflichtig für den jeweilgien Gewerbeinhaber würden. Die Eltern hätten bei einer eigenen Aufgabe des Gewerbes vor Übertragung allerdings die Möglichkeit wg. Beriebsausgabe aus Alteresgründen die Steuerpflicht deutlich zu mindern. Dazu reden Sie dann aber mal mit Ihrem Steuerberater.
na wenn es sich um eine pension handelt sollte es doch recht einfach sein, eine nutzungsänderung zu vollziehen. der steurliche aspekt liegt hier in einer gewissen weise tatsächlich im dunkeln. deshalb würde ich es völlig anders machen. Gewerbe abmelden. dann mal die pläne des hauses genau angucken, oder vom architekt guken lassen was jedoch unnötig geld kostet, dann eigentumswohnungen draus machen. ihr müsst da ja deff. nix umbauen, ledig lich nachweisen dass sep zugänge und stellplätze da bzw möglich sind.das kostet inetwa 2tausendeuro, steigert aber schonmal den wert vom objekt um ein vielfaches. Die wohnungen bzw.das gesamte objekt ist SOFORT kein gewerbe mehr. dann die wohnungen an die kinder verteilen oder später vererben. fertig. ! kein pfennig steuern, das ist ein tip für den ch eigentlich honorar verlangen müsste....da zu 100 % richtig
Wenn ihr es nicht weiter führen wollt, dann können sie es doch einfach gewerblich verkaufen und euch den Erlös abtreten!!! Das wäre doch das Einfachste!!!