Darf man mit einem getunten E-Bike auf landwirtschaftlichen Feldwegen fahren?
Habe mein E-Bike mit einem Magneten an der Pedale versehen und den Sensor etwas weiter Links platziert, sodass dieser die Geschwindigkeit als langsamer erkennt, als sie in Wirklichkeit ist. Dies gibt mir den Vorteil die 25kmh Begrenzung zu umgehen. Bin damit schon oft auf meinem eigenen Grundstück gefahren. Jedoch Frage ich mich, ob ich so auch auf landwirtschaftlichen Wegen fahren dürfte. Im Internet steht das man so nur auf einem Privatgelände fahren dürfte. Also habe ich nach "Privatgelände Definition" gegoogelt. Dort stand, das ein Privatgelände auch als nicht-öffentliches Verkehrsgelände/Verkehrsweg bezeichnet wird. Und landwirtschaftlich-gekennzeichnete Wege gehören ja auch zu den nicht-öffentlichen Verkehrswegen. Meine Frage lautet also, ob ich damit auf landwirtschaftlichen Wegen fahren darf.
6 Antworten
Hallo,
Nach meinem Verständnis ist unter Privatgelände in diesem Zusammenhang etwas zu verstehen, das Außenstehende nicht betreten dürfen.
Landwirtschaftliche Wege sind in der Regel als "beschränkt öffentliche Wege" gewidmet. Das heißt, es gibt Einschränkungen: Kraftfahrzeuge dürfen nur von einem bestimmten Personenkreis zu einem bestimmten Zweck verwendet werden, von den Landwirten zur Bewirtschaftung ihrer dort gelegenen Grundstücke. Aber ansonsten ist die Öffentlichkeit zugelassen, man darf den Weg als Fußgänger, zum Reiten oder wie du zum Fahrradfahren benutzen. Aber wenn die Öffentlichkeit zugelassen ist, dann muss sie sich auch darauf verlassen können, dass die bekannten Spielregeln gelten: dass ich als Fußgänger nicht von einem Bauern über den Haufen gefahren werde, der gar keinen Führerschein für seinen Riesenschlepper hat und noch dazu betrunken ist, genauswenig wie von dir mit deinem nicht mehr verkehrssicheren und auch nicht versicherten E-Bike! Reicht das als Antwort?
Hier zur Widmung von Wegen:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenwidmung
Hier Die genaue Definition von beschränkt-öffentlichen Wegen, Absatz (2) Nr 4:
Mit einem für den öffentlichen Verkehrsraum nicht zugelassenen Fahrzeug darfst du fahren, aber nur auf deinem Privatgelände, und nicht auf dem Privatgelände von anderen.
Es ist für Landwirte inzwischen eine biblische Plage, daß deren Wirtschaftswege mit öffentlich freigegebenen Promenaden verwechselt werden, nur weil sie so bequem geteert sind.
Feldwege zählen zum öffentlichen Verkehrsraum, da sie mindestens für Fußgänger zugänglich sind.
Sich nur nicht erwischen lassen, und ob das klappt?
Kostet ja zudem ggf. einige tausend EURonen.
solange die wege nicht gesperrt sind zählen sie als öffendlich
Danke für die ausführliche Antwort :)
Ich denke ich werde dabei bleiben, mich auf mein eigenes Grundstück zu beschränken.