Darf ich in einem gemieteten Lagerraum wohnen?
Hallo, ich bin obdachlos und habe jetzt eine kleine Beschäftigung, es ist bei weitem nicht genug Geld um über die Runden zu kommen aber es reicht um mir einen kleinen Lagerraum zu mieten, der Winter steht vor der Tür und ich will nicht erfrieren, die Miete beträgt grade mal 90 Euro und es ist genug Platz für mich, darf ich da drinnen auch schlafen? Oder ist das verboten? Ich habe das jetzt schon eine Woche gemacht, keiner hat wirklich was gesagt, bemerkt ja auch niemand, ist halt besser als Parkbänke, der Raum hat weder Fenster noch andere Öffnungen außer der Tür, da falle ich nicht auf.
Und im Winter habe ich andere Sorgen als Brandschutzrichtlinien und Sauerstoffversorgung, da bin ich froh wenn ich nicht erfriere, der ganze andere Luxus ist für die Bonzen.
Schreibe übrigens aus nem Internetcafe, bevor einer denkt ich hätte hiern Handy mit Flatrate ^^
7 Antworten
Offiziell nicht erlaubt, aber wenn die Alternative die Parkbank ist dann würde ich es auch machen..
Denke ich auch ^^
Ich glaube nicht, dass es erlaubt ist, eine Lagerhalle ist ja kein Wohnraum.
Wo gehst du denn zur Toilette und wo kannst du duschen? Wo wäschst und trocknest du deine Kleidung? Wie machst du das mit Kochen? Wie bist du per Post erreichbar? Fragen, nichts als Fragen. Ohne Heizung ist es auch in einer Lagerhalle im Winter bitterkalt!
Aber Versuch macht klug!
Ganz ehrlich tu es einfach. Besser als dass du erfrierst oder?
Jep dachte ich auch, hab eh kein Geld, und wenn se mich innen Knast stecken ists zumindest warm und dazu noch was zu Essen und ne kostenlose Dusche :D
Der Raum muss formal behördlich als Wohnraum (und nicht ausschließlich als Gewerbefläche) genehmigt worden sein. Wurde der Lagerraum behördlich als Gewerbefläche genehmigt und Dein Vermieter bekommt mit, dass Du dort wohnst, bekommst Du vermutlich ein Problem. So lange sich aber niemand dafür interessiert - Glück gehabt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Anderes Problem ist aber - wohin lässt Du zum Beispiel Deine Post schicken?
Natürlich nicht, da er ja dann zweckentfremdet wird..Es handelt sich um Gewerberaum und nicht um Wohnraum da muss eine Nutzungsänderung beantragt werden .....