Darf ich den neuen Vermieter warnen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo

Du kannst ja dem neuen Vermieter den Vorschlag machen , ob er

sich bei dir erkundigen darf , lehnen die das ab weiß er ja woran er ist.

Ausserdem ist es auch nicht ganz unüblich , dass Erkundigungen gemacht werden.

Der Vermieter muss ja auch wissen ob er die Miete bekommt,also darf er

dann ja auch erfahren , wie sie die alte Wohnung zurückgelassen haben.

Kannst ja Fotos machen und evtl.Zeugen hinzuziehen.

Meine Meinung,nicht rechtlich abgesichert.

pw

peterwuschel  24.12.2013, 14:16

Vielen Dank für deine Bewertung,ich hoffe sie hilft dir etwas weiter.

Schöne Weihnachten wünscht

peterwuschel

hansheinz65 
Beitragsersteller
 24.12.2013, 15:15
@peterwuschel

Scheint mir eine korrekte, sichere Variante. Danke, frohes Fest.

hansheinz

Dass man in der Küche auch mal Löcher bohrt und ein Herd nach 9 (!!!) Jahren nicht mehr wie neu ist ist doch wohl normal. Dafür hast du ja auch Miete kassiert! Und wenn regelmäßig gestrichen/tepeziert worden ist, muss bei Auszug nicht renoviert werden, selbst wenn es im Mietvertrag steht. Solche Klauseln sind ungültig.

Schimmel muss nicht durch den Mieter verursacht sein, es kann auch an der Wohnung liegen. Ist sogar meist der Fall, da kann ein Mieter machen, was er will. Ich hatte das auch mal in einer Wohnung.

Du solltest also vorsichtig sein, was sog. "Informationen" an Dritte btrifft. Du begibst dich auf dünnes Eis!

hansheinz65 
Beitragsersteller
 24.12.2013, 13:53

Nicht mehr neu? Schrott!!! Da tanzen die Kollokocken Samba drin. Ich bin nicht besonders pingelig aber das. Nie tapeziert oder gestrichen. Selbst das mit dem Miete kassieren war nicht einfach. Bin Handwerker. Toleriere so einiges aber Du hast keine Vorstellung was wir da vorgefunden haben. Alle Fenster Schimmel. 6 Familienhaus nur in deren Wohnung das Problem.

Abnutzungen sind nach 9 Jahren nicht ungweöhnlich. Faustregel ist ja sowieso Kernsanierung alle 20 Jahre. Da 9 Jahre knapp die Hälft sind ist das nicht ungewöhnlich, ausser schimmel evtl. Vorwarnen kannst du aber ohne Konsequenzen zu fürchten. Es mag sein, dass du das sogar musst ( weil sonst arglistige Täuschung etc.).

Ja klar kannst du sie warnen!

hansheinz65 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 23:31

Bist Du Anwalt? oder zumindest 100% sicher? Nicht dass es heißt das wäre üble Nachrede oder irgendetwas anderes. Das der Mieter mich fies findet ist mir egal.

Du fragst im Internet, ob du jemandem eine wahrheitsgemäße Information geben darfst ?

So weit sind wir mit der Freiheit gekommen !

hansheinz65 
Beitragsersteller
 22.12.2013, 23:28

Es gibt die irresten Gesetze und Regeln die fern jeder Vernunft und Logik sind. Für mich nicht mehr nachvollziehbar. Daher die Frage. Wollte keinen Ärger mit: Egal was oder wen.