Hausgeldkürzungen möglich?
Wenn Mieter etwas nicht gefällt, können sie u. U. Mietkürzungen vornehmen. Kann man als Wohnungseigentümer das Hausgeld kürzen, wenn eine Leistung der Verwaltung nicht oder unbefriedigend erbracht wird?
2 Antworten
Den Ausführungen von guteant schließe ich mich an. Das Hausgeld zu kürzen wird den Verwalter nicht wirklich jucken.
Wenn die Verwaltung ihre Arbeit nicht macht, bringt man das bei der nächsten Eigentümerversammlung zur Sprache. Da die Verträge mit der Hausverwaltung normalerweise nur auf wenige Jahre abgeschlossen werden, kann man sich auch für eine andere Hausverwaltung entscheiden, wenn man mit deren Arbeit nicht zufrieden ist und der Vertrag ausläuft.
Das Hausgeld ist eine Vertrag der Wohnungs-Eigentümer untereinander, die laufenden Kosten zu bezahlen. Der Verwalter nimmt das Geld treuhänderisch entgegen und begleicht die laufenden Rechnungen, macht Rücklagen usw.
Im Hausgeld ist ein bestimmter Betrag für den Verwalter enthalten. Wenn überhaupt, wäre nur da ein Ansatz. Da aber nicht jeder Eigentümer einen einzelnen Vertrag mit dem Verwalter hat, sondern nur die WEG gemeinsam, würde eine Kürzung des Verwaltungsanteils sich nicht gegen den Verwalter richten, sondern gegen die WEG.
Der Verwalter würde als Vertreter der Gemeinschaft gegen den säumigen Zahler vorgehen. Ich halte eine Kürzung des Verwaltungsanteils als einzelner Eigentümer für juristisch ziemlich aussichtslos.
Ob der Verwalter aufgeschreckt wird und sich u.U. "besser" verhält, steht auf einem anderen Blatt.