Darf ich Bitmojis veröffentlichen (Copyrighttechnisch)?
Ich gründe an meiner Schule momentan eine Schülerzeitung und wir haben den Snapchat Dienst "Bitmoji" verwendet um Karikaturen von Lehrern zu machen. Darf ich solche Bitmojis denn überhaupt kommerziell veröffentlichen oder drohen da Strafen, bzw. wenn ja welche Strafen? Ich habe mich bereits durch diese Seite gelesen: https://www.bitmoji.com/support/terms.html aber daraus bin ich kein bisschen schlauer geworden... Ich bedanke mich ganz herzlich für jede Antwort die mich weiter bringt.
3 Antworten
Hi,
ich habe keine Ahnung, was diese Dienst eigentich macht.
Wenn Ihr die Karikaturen selbst erstellt habt, dann habt ihr auf jeden Fall das Urheberrecht daran. Und damit auch ein hohes Recht, über die Verwendung zu bestimmen. Denn der Urheber kein Geld dafür bekommt, dass das Ding in der Schülerzeitung veröffentlicht wird, gibt es auch kein Problem. Selbst wenn die Zeitung etwas kostet.
In Deutschland gilt das Urheberrecht.
Du hast das Urheberrecht an den Bitmoji.
In den Nutzungsbedingungen kann durchaus drinstehen, dass du die mit dem Programm erstellten Bitmoji nur zu den Bedingungen veröffentlichen und monetarisieren darfst, die das Unternehmen dir vorschreibt. Strafen? Die dürfte es mangels Vertragsverhältnisses nicht geben.
Am Besten setzt du dich mal mit Snap Inc. auseinander.