Urheberrecht bei Malbüchern?
Das ist vermutlich eine "blöde" Frage.
Wenn man ein Malbuch ausmalt und ein ausgemaltes Bild online stellt, wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus?
Darf man diese Bilder veröffentlichen? Ggf. auch für kommerzielle Zwecke nutzen also z.B. auch in Zeitungen veröffentlichen?
Ich kann leider im Internet dazu nichts finden. Freue mich über qualifizierte Antworten.
1 Antwort
Die Frage ist einfach zu beantworten, hast du irgendwelche Rechte an den Zeichnungen die du ausmalst? Wenn nein, dann darfst du das nicht.
Ob etwas voll angemalt ist oder nicht spielt im Rahmen des Urheberrechts keine Rolle, es übersteigt die Grenze wonach es urheberrechtlich geschützt wird.
Auch wenn du es nun ausmalst, hast du zwar die Farbe hinzugefügt, aber ohne Genehmigung des Zeichners darfst du es nicht veröffentlichen.