Copyright bei Speisekarten?
Sowohl in fremden Städten als Tourist als auch in meiner Heimatstadt google ich Restaurants und Bars gerne im Voraus. Dabei interessiert mich nicht nur die Lage oder das Abendprogramm sondern auch die Preise. Viele Restaurants veröffentlichen Ihre Speisekarten, andere wiederum nicht.
Daher meine Frage: Darf ich ohne Erlaubnis des Inhabers eine Speisekarte fotografieren und diese dann veröffentlichen/posten?
Die Idee wäre, dass sich auch andere Leute eine Vorstellung davon machen können, ob das Restaurant ins persönliche Budget passt oder nicht.
6 Antworten
Ein Bekannter von mir arbeitet als Gastronom in der gehobenen Küche (Dort wechselt die Speisekarte übrigens monatlich). Dort ist es ausdrücklich untersagt die Karten zu veröffentlichen.
die dann aber auchnoch nicht vorher veröffentlicht war! aber bein dem 0.0002 % Verbot geht es auch nicht um Urheber oder Markenrecht sondern um sein Hausrecht!
So wie er darauf bestehen kann - nur Gäste reinzulassen, die gelbe Haare haben und sich hüpfend fortbewegen
für eine Speisekarte in Deutschland - OHNE HINWEIS - musst du auch nicht um Erlaubnis fragen - der Klage sehe ich lachend entgegen
Verteidigung besteht aus einer Frage:
Mag ja sein. Ich persönlich würde das nicht so entspannt sehen. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass man diesen Hinweis auch mal übersehen hat. Unabhängig davon macht es auch keine Mühe, im Restaurant kurz nachzufragen, ob das in Ordnung ist.
Herr Richter, welche Sorgfalltspflicht wurde überhaupt aber auf jeden Fall massiver verletzt - die des Gastes der nicht hingewiesen mit so etwas aus dem überlichen Erfahrungsschatz nicht rechnen kann und vor allem muss oder die des extrovertierten Gastronoms - der diese Ausnahme zu Lasteb seines Gastes (bes. Sorgfaltspflicht) zur Praxis macht
wenn sie besonders künstlerisch und/oder aussergewöhnlich gestaltet ist, aus anerkennender Höflichkeit - dàccord! :-)
P.S.: Der Hinweis darf nicht zu übersehen sein - Verantwortung des Gastronom :-DD
Bei einigen darfst Du das, bei anderen darfst Du das nicht.
wattn quatsch - aber hauptsache, was gesagt
Wo bleibt denn deine Antwort?
@priesterlein
auch an Dich sorry! #EmotionsausrittEnde :-/
Das deutsche Recht z.B. kennt kein Copyright. Hier ist es das Urheberrecht.
Und daher darfst du keine Karten ohne Zustimmung fotografieren und veröffentlichen.
wenn sie entsprechend gekennzeichnet ist
Augen auf beim Restaurantbesuch: Hängt vielleicht im Eingangsbereich ein Hinweisschild, dass im Inneren das Fotografieren generell unerwünscht ist oder Fotos der Gerichte nicht gestattet sind? Oder befindet sich ein solcher Hinweis vielleicht in der Speisekarte?
hier ist die Rede vom "künstlerisch" präsentieretn Teller NICHT der Karte die schon im Web und im Schaukasten vor der Tür hängt
Laut Fragestellung geht es eben auch um solche Karten, die nicht im Internet veröffentlicht sind.
Genau hier sollte man sich in Zeiten von Instagram, Facebook und Co. fragen, warum das so ist und nicht ungefragt die Speisekarte dieser Gastronomie veröffentlichen.
@ChristianLE aber dann muss ich ja a) nicht "vorsichtig" sein und b) geht es dann ums Hausrecht - womit er so ziemlich alles machen kann zB Atmen verbieten .... nur sagen muss er es
Wattne Diskussion *ohman*
vorab erst mal - welcher Gastronom sollte denn bitte etwas dagegen haben, wenn du sein Angebot/Menü verbreitest!!!!?? vor allem, um dadurch eine Gruppe Gäste zu bewegen die "denkmalgeschützte" Speisekarte im Original zu bestaunen!?
dann:
WAS genau sollte man denn da schützen können? #vonWegenIsNichUndSo
es sein denn sie wäre künstlerisch aussergewöhnlich und schützenswert - DAS müssten die 0.002% der Gastronome aber dann kenntlich machen, um den Betrachter (seinen Kunden!!!) nicht arglistig zu täuschen/ benauchteiligen
Ernsthaft? Nach deinen Kommentaren kommt jetzt so eine Antwort?
welcher Gastronom sollte denn bitte etwas dagegen haben, wenn du sein Angebot/Menü verbreitest!!!!??
Ein guter Gastronom ändert seine Speisekarte (bis auf die Basics) regelmäßig. Was nützt es ihm, wenn eine antiquierte Speisekarte im Netz rumfliegt, der Leser darauf hin das Restaurant besucht, um das Hechtfilet zu bestellen, das es aber schon längst nicht mehr gibt?
Ist das dann eine gute Werbung für das Restaurant, wenn der Besucher frustriert von Dannen zieht?
Ein Bekannter von mir arbeitet als Gastronom in der gehobenen Küche (Dort wechselt die Speisekarte übrigens monatlich). Dort ist es ausdrücklich untersagt die Karten zu veröffentlichen.
@ChristianLE daran habe ich nicht gedacht, macht aber natürlich Sinn. Jetzt habe ich wenigstens eine Erklärung dafür
ja gebe ich zu, das Argument hatte ich auch nicht auf dem Schirm vorher, was dazu gelernt.... #meine Polemik war also nicht nur schlechte & schwache Rethorik, sondern auch noch teilweise fundamentlos! #hüstl #sorryDafürInDieRunde
Darfst Du vermutlich nicht. Es gibt bei vielen Restaurants durchaus einen Grund, warum die Preise/Karten nicht veröffentlicht werden.
WARUM schreibt man so etwas, obwohl man doch offensichtlich die Antwort nicht kennt!?
Das weiß niemand, wieso Du so etwas pauschal polemisches schreibst.
"Darfst Du vermutlich nicht" = so schlau wie vor dem Gesprächsbeitrag
Genau darum ging es in der Fragestellung unter anderem:
Es geht im Gesamtkontext der Frage darum, ob er eben diese Speisekarten veröffentlichen darf, damit sich andere Leute ein Bild von dem Restaurant machen dürfen.