Bilder von Fussballern verwenden - Copyright ?
Lieber Community,
in meiner Freizeit zeichne ich gerne Grafiken am PC. Hierbei liegt mein Fokus auf Fussballern (bin Fussball Fan). Lewandowski, Reus und Co. die Grafiken sind im Comic-Look, man erkennt schon das es sich bspw. um die o.g. Spieler handelt. Jedoch nutze ich auf den Bildern keine Trikotnamen, Vereinslogo etc. lediglich die Trikotfarbe und ggf. den Sponsor. Ich bin am überlegen diese Grafiken auf Poster, Handyhüllen und Co. drucken zulassen und zu vertreiben. Mir stellt sich nur die Frage des Urheberrechts - also kann - darf ich diese Bilder veröffentlichen und kommerziell nutzen?
1 Antwort
Durch dein Vorhaben werden zweierlei, möglicherweise auch dreierlei Rechte berührt:
- Das Urheberrecht des Urhebers deiner Vorlage
- Das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person
- Das Markenrecht
Zu Nr.1: Viel spricht für dich, mehr, je mehr du eigene Ideen und Gestaltungen in die Umgestaltung des Original-Werkes (Fotografie eines anderen) einfließen lässt. Siehe dazu Was ist eine freie Benutzung?
Zu Nr. 2: KunstUrhG § 22 besagt: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."
Aber in Absatz 1 § 23 gibt es Ausnahmen, für Prommis diese: "1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte".
Doch in Absatz 2 steht diese Einschränkung:
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Nun kann es sein, dass ein angerufenes Gericht entscheidet, das es "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" Marco Reus ist, nicht auf Handyhüllen zu erscheinen, sondern nur in der aktuellen Berichterstattung über "Bereiche der Zeitgeschichte", wozu diese Ausnahme im Wesentlichen ja da ist.
Zudem könnte es sein, dass Gerichte jeder Person selbst das Recht überlassen, ihr Antlitz zu vermarkten. Das ist sogar sehr wahrscheinlich.
Zu Nr. 3: Hier ist es zunächst nicht verboten, einen Spieler mit einer geschützten Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes auf der Brust abzubilden. Siehe dazu Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?
Was ich nicht mit der Marke tun darf, steht in § 14 ebenda. Und da steht nicht, dass ich die Marke nicht zeigen darf. Ich darf nur keine eigenen Waren anbieten mit dieser Marke drauf. Ein Foto-Bericht mit sichtbarer Marke wäre also zulässig, eine Handy-Hülle wäre aber kein Bericht, sondern eine eigene Ware.
Gruß aus Berlin, Gerd