BVG Trägerkarte abgelaufen, aber gültiger Fahrausweis. Dennoch volle Strafe zahlen?
Hallo erstmal, ich wurde heute in der Bahn kontrolliert und dem Kontrolleur war aufgefallen das meine Trägerkarte vor kurzem abgelaufen ist, aber meine Monatskarte noch gültig war. Der gab mir einfach das komplette Bußgeld von 60 Euro und meinte das ich nach der Verlängerung diese vorzeigen soll und dann keine 60 Euro mehr zu zahlen brauche. Schön und gut aber laut Freunden und Bekannten, wären das trotzdem keine 60 Euro, sondern 7€. Kann mir das jemand bestätigen?
3 Antworten
Das erhöhte Beförderungsentgelt wird nachträglich reduziert auf eine Bearbeitungsgebühr, wenn du die Karten in einem Kundencenter vorzeigst. Der Kontrolleur selbst wird immer einen Strafzettel über 60 Euro ausfüllen, er kann das ja vor Ort nicht überprüfen.
Ob in deinem speziellen Fall das Entgelt reduziert wird, weiß ich nicht, da ich diese Trägerkarten nicht kenne.
Ja, wenn Du im zentralen Kundencenter der BVG (Jannowitzbrücke?!) die Trägerkarte und den Fahrausweis nachzeigst, dann reduziert sich Deine Strafe auf die Bearbeitungsgebühr. Es gibt aber eine Frist, also nicht ewig hinauszögern.
Ohne gültige Ermäßigungsberechtigung dürfte eine ermäßigte Monatskarte wohl kaum "gültig" sein. Die Frage ist also schon falsch gestellt. Die Trägerkarten sind ja deshalb begrenzt gültig, damit man regelmäßig nachweisen muss, dass man noch zum Kreis der Berechtigen gehört. Das kann ja der Kontrolleur nicht prüfen. Empfehlung: gültige Trägerkarte holen und zur BVG hin und wegen 7 oder 60 € diskutieren.