Dürfen Bahnkontrolleure ein Foto von meinem Personalausweis auf ihren privaten Handys machen?
Guten Abend zusammen,
folgendes ist mir heute im Regionalexpress passiert:
Ich wurde heute in der Bahn auf meinen Fahrausweis kontrolliert. Personalausweis und Fahrkarte gezeigt, daraufhin meinte der Bahnmitarbeiter (sehr unfreundlich) dass meine Fahrkarte in diesem Gebiet (VRS) nicht gültig sei. Ich bin jedoch im Besitz einer Fahrkarte die an Feiertagen im ganzen VRS-Gebiet gültig ist. Der Kontrolleur war also im Unrecht. Kurz vor dem Ausstieg händigte er mir nicht meinen Personalausweis und meine Fahrkarte aus, wir standen also vor der geöffneten Bahntüre und diskutierten noch immer über meine Fahrkarte.
Der Bahnkontrolleur zog sein Handy schoss schnell ein Foto von meinem Personalausweis (ohne meine Einwilligung) gab mir meinen Personalausweis , Fahrkarte und sagte : "Sie kriegen einen Brief von uns".
Dürfen Kontrolleure so etwas machen?
Danke für euren Rat! Schönen Sonntagabend.
7 Antworten
nein darf er nicht, egal ob dienst-oder privathandy. aber es ist müssig darüber zu senieren. du könntest seinen vorgesetzten davon in kenntnis setzen, vielleicht würde ihm eine rüge erteilt. bei einer anzeige steht aussage gegen aussage und die anzeige würde irgendwann eingestellt. also abharken
nö werd mal nicht komisch, faule socke...
geht's noch?
Nach dem Personalausweisgesetz (das gibts wirklich) soll eine Kopie (und das ist ein Foto) des Personalausweises unterbleiben. Ebenso die Abgabe als Pfand wie bei irgendwelchen Fahrrad- oder Autoverleihern.
Also nein, niemand darf deinen Ausweis kopieren. Da das Gesetz von 2010 relativ neu ist, hat sich das aber noch nicht wirklich rumgesprochen.
Er braucht wahrscheinlich da Foto um den Pass zu kontrollieren, aber eigentlich sollte man die Person des Passes erst fragen ob man das darf (ich glaube wegen Datenschutz und so) Liebe Grüße und schönen sonntagabend
Nein, laut dem Datenschutzgesetz ist dies verboten, bei solchen Vorfällen muss die Polizei dazugehohlt werden.
Wo steht das §§ des BDSG bitte benennen?
....
die Polizei muss nur geholt werden, wenn die Identität der Person nicht klar ist .. und das war hier wohl nicht der Falll ....
Danke , werde morgen meine Rechtschutzversicherung austesten.
Den Stern kann ich laut gutefrage.de erst nach 24h vergeben.
Vielen Dank
Ist gerade nicht von Bedeutung. Danke für deinen Beitrag
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
Gesetze sollte man komplett lesen und nicht nur den einen § der einem gerade in dem Kram passt ....
Könntest du mir denn bitte dieses Recht heraussuchen, wenn es dir gerade nicht zu viel Mühe machen würde?
Ich denke nicht. Beschwere dich bei der Bahn über den Mitarbeiter bevor es zu weiteren Unannehmlichkeiten für dich kommt.
wo steht das?
Gesetzesvorschrift?