Darf ich bei meinem Auszug aus einer Altbaumietwohnung den Kronleuchter mitnehmen, der bei unserem Einzug bereits in der Wohnung war?
Bei unserem Einzug vor 3 Jahren sagte unsere Vermieterin mehr oder weniger beiläufig, dass wir die Lampen, die bereits angebracht sind, auch gern drin lassen können, wenn sie uns gefallen. Anhand der Formulierung schloss ich darauf, dass sie noch vom Vermieter sind, aber sie selbst nicht besonders daran hängt, weil sie auch nichts dazu gesagt hat, was ich mit den alten Lampen machen soll, wenn ich lieber meine eigenen nutzen möchte. Oder gehören Deckenleuchten generell zum Inventar und dürfen beim Auszug nicht entfernt werden?
3 Antworten
wenn die leuchten vom vormieter sind, könntest du sie theoretisch mitnehmen, denn leuchten gehören zum mobiliar, und möbliert habt ihr die wohnung nicht gemietet, wie ich vermute.
wenn die leuchten dagegen vom vermieter sind, und er sie euch zur verfügung gestellt hat, damit ihr keine neuen kaufen müsst, könnt ihr sie nicht mitnehmen.
schau in den mietvertrag, wenn da drinsteht "mitvermietet ist der kronleuchter im wohnzimmer" ist es so.
da ein nachmieter davon ausgehen wird, eine unmöblierte wohnung ohne leuchten zu mieten, wird es kein problem geben, die wohnung besser oder schlechter an den mann zu bringen, je nachdem ob eine leuchte drin ist oder nicht.
insofern wäre die einfache frage beim vermieter, ob es seine leuchten sind oder die vom vormieter, angebracht.
dann weisst du bescheid....
>auch gern drin lassen können<
.... wollen wir uns über die deutsche Sprache auslassen
drin lassen können heißt doch "drin lassen" und nicht mitnehmen können
oder gibt es da ein Verständigungsproblem
man kann auch es auch anders an das Problem rangehen
gehört ihnen der Kronleuchter ?
also lassen sie ihn dort
Nein. Die Lampen bleiben drin! Vermutlich hat der Vermieter es auf seine Weise angedeutet, das vorhergehende Mieter schon verschiedenes mitgenommen haben.