Darf ich mit einer Gipshand autofahren bzw. arbeiten?

4 Antworten

Mit einem Gipsarm sind Sie nicht in der Lage ein KFZ sicher zu führen. Wenn Sie bei einer Kontrolle erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Verursachen Sie einen Unfall, dann kann es richtig heftig werden, nämlich wenn ein Gutachter zu dem Ergebnis kommt dass der Unfall ohne Gipsarm nicht passiert wäre. Wenn es schlecht läuft, können Sie gar nicht so viel Geld verdienen, wie Sie dann bezahlen müssen.

Mit geeigneten Tätigkeiten dürfen Sie beschäftigt werden. Wenn Sie unbedingt wieder arbeiten wollen, dann klären Sie mit Ihrem Arzt ab, welche Tätigkeiten Sie ausüben dürfen. Lassen Sie sich die geeigneten Tätigkeiten bescheinigen. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann mit geeigneten Tätigkeiten beschäftigen. Ungeeignete Tätigkeiten wie Kistenschleppen brauchen Sie nicht zu machen.

Peter Kleinsorge

moberndo 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 23:01

Exzellente Antwort - ich bedanke mich vielmals!

Kleinsorge  24.08.2010, 06:51
@moberndo

Gern geschehen.

Hier würde die Fahrerlaubnisverordnung greifen. Du bist mit einem Gipsarm körperlich eingeschrenkt und könntest somit nicht immer auf alle Situationen im Straßenverkehr reagieren.

Hier mal §2 der FEV

§ 2 FahrerlaubnisverordnungStand 30.10.2008 Eingeschränkte Zulassung

(1) Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet. Die Pflicht zur Vorsorge, namentlich durch das Anbringen geeigneter Einrichtungen an Fahrzeugen, durch den Ersatz fehlender Gliedmaßen mittels künstlicher Glieder, durch Begleitung oder durch das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen obliegt dem Verkehrsteilnehmer selbst oder einem für ihn Verantwortlichen.

Somit würde es, je nach Prüfung der Sachlage eine Ordnungswidrigkeit gem. §§ 2/I, 75 FEV i.V.m. §24 StVG vorliegen. Es könnte aber bei einem Unfall auch der § 315c StGB zutreffen, dann wäre es eine Straftat.

Mit der Arbeit kann ich dir nicht weiterhelfen, bin kein Arbeitsrechtler.

moberndo 
Beitragsersteller
 23.08.2010, 17:31

Ok, vielen Dank. Das leuchtet mir ein. Ob ich mich wirklich daran halten kann weiß ich noch nicht. Schätze ich werde das Autofahren auf ein kleinstmögliches Minimum drosseln! Hoffe zur Arbeit hat auch noch jemand eine Antwort!

Wenn die Finger frei sind, kannst Du das Lenkrad greifen und die dort befindlichen Schalter bedienen. Aus meiner Sicht bist Du also nicht wirklich eingeschränkt. Ein Auto mit Servolenkung lässt sich prinzipiell auch einhändig lenken. Das ist meine persönliche Meinung.

Was das Arbeiten angeht: Frag den Arzt, er darf Dich dann nicht krank schreiben. Mit Krankschreibung ("Arbeitsunfähigkeit") darfst Du nicht arbeiten.

SchutzEngel55  17.10.2010, 15:18

Das mit einer Krankschreibung nicht arbeiten daraf stimmt nicht so ganz. Man muss der Krankenkasse und den Arzt bescheid sagen das man wieder arbeiten gehen kann und möchte. Dann ist das kein Problem.

Das kann dir ganz genau der Chirurg sagen. Er wird dir auch ein entsprechendes Zeugnis ausstellen, wenn du es verlangst.