Kann ein Geldtransporter in eine Verkehrskontrolle kommen?
Letztens habe ich einen viel zu schnell fahren gesehen. Und da hab ich mich doch gefragt, wenn jetzt eine Radar-Messung stattfindet (Kein Foto, sondern nur eine Laserpistole), darf die Polizei den Geldtransporter anhalten und Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren und so?
9 Antworten
Hallo Ulibaerchen,
für j e d e n !!! Verkehrsteilnehmer, m i t A u s n a h m e !!! der Polizei, der Feuerwehr (in ihrer Funktion als Feuerwehr) sowie bei der Durchführung von Krankentransporten, s o f e r n !!! ein d r i n g e n d e r Einsatz eine Überschreitung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dringend notwendig machen, gelten die Vorschriften der Straßenvferkehrsordnung. Da nehmen Geldtransportfahrzeuge oder auch andere Werttransportfahrzeuge überhaupt keine Ausnahmestellung ein. Sie unterliegen -wie jeder "normale" Verkehrsteilnehmer ausnahmslos allen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Eine weitere Ausnahme gilt auch noch für Transportfahrzeuge, die "Organtransporte" oder "besonders eilige Medikamente" transportieren, weil von deren schnellstmöglicher Beendigung der Tour bzw. Erreichen des Ziels, Menschenleben abhängen (können). Dafür sind auch solche Fahrzeuge -aber auch nur für den Notfall zugelassen- mit den entsprechenden Einsatz-"lichtern" und -sirenen" ausgestattet. Geldtransportfahrzeuge haben einzig und allein e i n e n !!! "Bonus" also ein Sonderrecht, wenn es um das Befahren von z.B. Fußgängerzonen oder anderen eingeschrännkt befahrbaren Straßen und Wegen geht, weil in solchen Straßen- und Wegezonen ja auch Geldinstitute oder andere Einrichtungen ansässig sein können und sind, die es notwendig machen, bis vor die Tür oder in die vorgesehenen Sicherheitszonen/-schleusen zu fahren. Aber nur für diesen Bereich haben Geldtransportfahrzeuge Sonderrechte. Sämtlichen von dir genannten Kontrollfunktionen, von der Prüfung der Papiere (zur Not auch die Alkoholkontrolle durch "ich sage bewusst - p u s t e n - um hier jetzt keine Dummköpfe zu irgendwelchen Lachanfällen zu reizen, kann die Polizei im Straßenverkehr mit Geldtransportfahrzeugen und dem einsitzenden Personal durchführen. Allerdings gibt es da spezielle Bedingungen, die vorab auch eine e i n d e u t i g e !!! Legitimation der Polizeibeamten verlangen. Fahrzeugpapiere dagegen können durch spezielle "Kontroll-schächte/-schlitze" durchgeführt werden. Außerdem lassen sich -von der Alkoholkontrolle abgesehen- bestimmte andere Überprüfungen auch unter Nutzung anderer technischer Mittel realisieren.
Gruß hotteb
Ich weiß gar nicht, was du hast... er hat sich zwar etwas umständlich ausgedrückt, aber es ist alles richtig.
Das kann man von vielen anderen Antworten hier leider nciht behaupten., also DH!
@hoexti: Das muss man jetzt nicht nachvollziehen können, weil gestern abend hatte er sich hier noch große Mühe gegeben, andere nach Herzenslust zu beleidigen.
UAAAAH.........................was die kontrolle von geldtransportern aber angeht, ist fast gaar nix richtig, sorry. bin insgesamt (nach der polizei) nun 8 jahre im geldtransport gefahren..und über sonderrechte muss ich grade mal lachen. also, sorry, aber das ist mein fachgebiet, weil mein job nach der püolizei: ein panzer, wie die geldtranporter nä,lich in der sicherheitsbranche genannt werden, haben KEINERLEI sonderrechte!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! sie haben sich an alle verkehrsregeln und vorschriften genauso zu verhalten wie ein normales fahrzeug. es ist zwar üblich, in der branche, an banken und anderen kunden dicht heranzufahren, aber nur, um das sogenannte bürgersteigrisiko zu mindern. deswegen gibt es die dienstvorschrift der BDGW ( bund deutscher geld- und wertransportunternehmen), die besagt, so dicht wie möglich anzufahren und aus eigensicherungsgründen auch den motor laufen zu lassen (abgesehen davon, ohne laufenden motor funktioniert di klimaanlage nicht, und wer glaubt, die kleine dachluke reicht ja für frischluft, der irrt gewaltig. in einem panzer können temperaturen von 40° und mehr herrschen, und die fensterscheiben aus panzerglas oder polycarbonat können NICHT wie bei den bka.limosouinen runtergekrubelt werden. nur in einer füssgängerzone darf der motor ausgestellt werden. der motor bleibt deswegen an, weil die vorschrift besagt, das der fahrer mit dem transporter abzuhauen hat, wenn sein kollege draussen vorm transporter alsgeisel genommen wird. und es kann bei der "supertollen wartung" der fahrzeuge schnell mal vorkommen, daas , wenn der motor aus ist, er nicht mehr anspringt. und was dann, wenn der kollege draussen die pistole am kopp hat?? desweitern gibt es keine "kontrollschlitze". es gab alte transporter, die eingebaute ausgabeschleusen hatte. wurde der kunde also mit geld beleifert, musste der bote nicht aussteigen und das geld hineinbrinmgen, sondern der kunde kan raus und hat an der seite an der jalousie sein geld bekommen. das sind aber keine kontrollschlitze. andere fahrzeuge hatten schießscharten in den fahrerkabinen, um sich mit den schusswafffen bei einem überfall wehren zu können, aber auch das sind keine kontrollschlitze. bei einer verkehrskontrolle durch die polizei muss der beifahrer ohne waffe aussteigen, die fahrzeugpapiere und den führerschein des fahrers dabei zu haben. notfalls muss , wenn die polizei das wünscht, der beifahrer wieder einsteigen und der fahrer muss austeigen. aus technischen gründen (alarmanlage) kann der fahrer oder beifahrere nur über die seitenschleuse aussteigen. es gibt zwar alarmanlagen, die es zulassen, das beide auch über die normalen türen austeigen können, aber das ist nicht mehr zulässig und heute meist nicht mehr eingebaut. sobald also die fahrer- oder beifahrertüre versucht wird , zu öffnen, löst man einen alarm aus, der zur zentrale des transporters weitergeleitet wird (haben alle heutzutage gps....). und dann kommt ein anruf bei er polizei und dann gehts rund...kommt aber sehr selten vor. weil die zentralisten meist anderes zu tun haben, als auf den alarmierungsbildschirm zu achten.... das einzige, was die polizei NICHT DARF, und dazu gibt es sogar eine rechtliche regelung: sie darf nicht in den transporter rein und den werteraum in öffentlichen verkehrsraum öffnen lassen. will also ein polizist den werteraum sehen, muss die besatzung ihre zentrale benachrichtigen, die polizei muss zum nächsten abgeschlossenen hof oder zum revier auf dessen hof fahren und dann warten, bis der einsatzleiter der sicherheitsfirma kommt und der dienstgruppenführer der polizisten da ist. vorher darf die besatzung den raum nicht öffnen. ansonsten darf die polizei praktisch alles machen, wie wenn es ein normaler transporter wäre. und weil es ein normaler verkehrsteilnehmer ist, braucht er normalerweise für das befahren der fussgängerzone eine sondererlaubnis des zuständigen ordnungsamtes, die sie mit sich im fahrzeug zu führen haben. sie die nicht, dürfen sie eben nicht in die fußgängerzone fahren. wird aber meist doch gemacht, weil die fahrer darauf zählen, das die meisten eben keine ahnung haben, was die geldtransporter dürfen und was nicht. in den meisten städten wird dies sogar geduldet vom ordnungsamt und von der polizei, weil sie eben die sicherheit des personals nicht gefährden wollen und/oder weil sie eben auch nicht wissen, das die GWT nur bessere kurierdienste sind. an die polizisten also hier: wenn euch einer von denen nervt, nur zu, die sind nix besonderes...nur das geld könnt ihr euch nicht angucken...lach der rest der antwort ist riochtig, was die sonderrechte von einsatzfahrzeugen betrifft, aber darum ging es mir nicht. es gibt zuviel halbwissen und nichtwissen über gwt´s, ich musste das mal klarstellen, sorry...
habe vergessen, das es EINEN GEWALTIGEN AUSHAMEFALL GIBT: den geltransporter der bundes- und landeszentralbanken. dies ist nämlich ein behördenfahrzeug, hat ab und an sogar eine polizeieskorte. aber dem riesenvieh (4-achser MAN, ganzstahlpanzerung, nicht wie die von den privaten sichereitsunternehmen, die haben nur den fahrerraum gepanzert!!) würde ich mich auch nicht in den weg stellen wollen, ausser , ich sitze in einem richtigen kampfpanzer.
Deine Aufzählung ist nicht so ganz vollständig, es gibt noch viele andere Blaulichtinhaber, die im Fall des Falles mit Sonderrechten ausgestattet sind.
Vom Katastrophenschutz, über die Deutsche Bahn bis hin zu Gefangenentransportfahrzeugen des Strafvollzuges.
Wenn ein Geldtransporter tatsächlich viel zu schnell durch die Gegend fährt und eine Gefährdung davon ausgeht, wird dieser durchaus auch angehalten und der Fahrer vor Ort zur Rechenschaft gezogen.
für die gelten die selben regeln wie für alle anderen auch,wenn sie sonderrechte hätten wären sie mit blaulicht ausgerüstet
Nein, genau so wie Krankenwagen.
bööp.....falsch!!!!!!!!!!!!
Da Geldtransporte grundsätzlich polizeilich abgesegnet sind, haben die besondere Rechte. Fazit: Nein darf sie nicht, weil ein Geldtransport schnell gehen muss um Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn es danach ginge durfte ein GWT auf der Autobahn auch den Standstreifen benutzen statt Stunden im Stau zu stehen.. Also Bullshit! Die Polizei darf GWT's anhalten und Führerschein Fahrzeugschein usw kontrollieren. Die Besatzung kann, wenn sie Zweifel an der Echtheit der Kontrolle hat, bei der Einsatzleitung anrufen die dann raus finden können ob es sich um eine echte Kontrolle handelt oder eben nicht.
da gibts keine sonder behandlung
sagt wer m,it welchem Beweis? Ich kenn die genaue Rechtslage nicht und bin gern zur Belehrung bereit, ich weis allerdings von einer Sonderbehandlung von bestimmten Fahrzeugen.
ich weis allerdings von einer Sonderbehandlung von bestimmten Fahrzeugen.
Sonderrechte siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html
und diese dort aufgeführten Fahrzeuge dürfen Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben, ansonsten werden die auch vor Ort angehalten und auf Fahrtauglichkeit geprüft.
Geldtransporte sind meist private Unternehmen ohne irgendwelche Sonderrechte im Straßenverkehr. Es gibt Ausnahmegenehmigungen, welche z.B. eine Eskorte der Polizei beinhalten.
Ich kenn die genaue Rechtslage nicht
...das hab ich mir schon gedacht, deshalb bist du den Beweis für deine Behauptung schuldig geblieben.
und bin gern zur Belehrung bereit
...immerhin siehst du selbst ein, dass du Müll redest.
Hmm Müll?! Wie definierst du Müll? Sinnloses Geschwafel oder Überreste von einst nutzbaren Sachen? Im ersten Fall stehst du mir in nichts nach;) Im zweiten weis ich nicht was das mit der Situation zu tun hat. Fürs Protokoll: Es gibt immerhin Transporte die nicht in eine solche Sperre können. Also ist weder deine noch meine erste aussage falsch oder korrekt.
ich hab ja gesagt was ich davon halte.
Nein, nicht sinnloses Geschwafel, sondern du behauptest einfach nur Sachen, die kein anderer hier nachvollziehen kann, und kannst es natürlich auch nicht belegen. Auch nicht auf besondere Nachfrage...
stehst du mir in nichts nach
Wieso du nun von dir auf mich schließt - ist mir ein Rätsel. Aber du wirst es - wie üblich - nicht belegen können.
ein geldtransporter hat KEINE sonderrechte. einzige ausnahme: der riesengeldtransporter der bundes- und landeszentralbanken, das ist ein behördenfahrzeug mit sonderrechten, hat ab und an sogar ne polizeieskorte.
ach, das ist ja interessant, das hast du doch bestimmt nen Link für^^
Nö, aber stell dir vor: Geld, viel Geld! Noch mehr Leute die es gerne hätten. Was is jetzt los wenn sich da ein Polizist anstellt der keiner ist, Pistole zihen, und jippie viel viel Geld:) Jug die sind dafür ausgebildet und nicht allein, die wissen was sie dürfen!
Was is jetzt los wenn sich da ein Polizist anstellt der keiner ist, Pistole zihen,
Dann ist dies (versuchter) Raub durch Personen welche sich als Polizisten ausgeben.
Was hat dies aber jetzt mit einer Verkehrskontrolle mit "echten" Polizisten zu tun ?
ach und es gibt viele Leute die sich etwas anderes anzihen und an die Straße setzen! Es gibt auch Ausweisfälschung und nur weil etwas verboten ist wird es trozdem immer wider gemacht!
Und ? Was hat dies jetzt mit der Frage zu tun ? Verstehe den Zusammenhang nicht welchen du versuchst hier rüberzubringen.
Nur weil es Leute gibt welche sich als Polizisten ausgeben, hat ein Fahrer von einem Geldtransporter sich nicht an Weisungen von "echten" Polizisten zu halten ?
Sehr wirre Vorstellungen, soll der Fahrer einfach Polizisten überfahren weil es ein Überfall sein könnte ?
Mal weniger RTL und ähnliche Sender schauen.
Geldtransporte haben in keinem Bereich Sonderrechte, sondern können nur individuelle Sondergenehmigungen erhalten. Naja, immerhin hast du dir mit deiner Antwort große Mühe gegeben..