Was darf ich während einer Krankschreibung?
Darf ich z.B auf einen Sportplatz gehen zum zuschauen oder nach Holland zum Motorradrennen/nach Köln auf ein Event fahren? Wäre nett wenn Ihr mir zu den 3 Themen was schreiben würdet. Wurde am Knie operiert und darf nun halt nur auf Krücken umherwandern. Die Events sind erst in ein paar Wochen. Bis dahin sollte ich das Bein min. teilbelasten dürfen (bei normaler Heilung)
5 Antworten
Ein Arbeitnehmer darf während seiner Arbeitsunfähigkeit allen Tätigkeiten nachgehen, die SEINER GENESUNG NICHT ENTGEGEN STEHEN. Durch sein Verhalten darf der die Heilung jedoch nicht erschweren oder verzögern. Was das im Einzelfall konkret bedeutet, hängt von der Art der Erkrankung oder Verletzung ab. Mit einer Knieverletzung darfst du das Bein/Knie selbstverständlich nicht stärker belasten als unbedingt nötig bzw. im Interesse einer verzögerungsfreien Ausheilung angemessen. Lange Reisen zu einem Rennen oder irgendeinem 'Event' sind fast zwangsläufig mit häufigem und längerem Laufen verbunden - das lässt sich quasi ja überhaupt nicht vermeiden. Zu diesen beiden konkreten Fragen deshalb ein klares 'no way'! Ein Besuch einer lokalen Sportverantaltung mag eventuell okay sein - WENN damit keine genesungsgefährdenden Belastungen damit verbunden sind. Im Zweifel solltest du dazu deinen Arzt/Orthopäden fragen, der kennt schließlich ja auch die Art und Schwere deiner Verletzung besser und kann deshalb einschätzen, was die Genesung behindert und was nicht.Viele Arbeitgeber verstehen beim Thema 'krachen lassen trotz Krankschreibung' überhaupt keinen Spaß - deshalb ist im Hinblick auf mögliche Überschreitungen tolerabler Betätigungen im Krankenstand Vorsicht geboten!
Kommt darauf an was du hast, ins Ausland darfst du auf keinen Fall, dazu müsste dein Arzt wie deine Krankenkasse einwilligen.
Das geht eigentlich nur, wenn man im Ausland Verwandte hat die dich pflegen könnten wenn du keine Hilfe zu Hause hättest.
Zu einem Event oder Motorradrennen kannst du mit einer Knieverletzung nicht, du könntest im Getümmel stürzen.
Wer an solche Veranstaltungen geht, kann in der Regel auch arbeiten.
Übrigens musst du nach 22:00 zu Hause sein. Wer krank ist, darf die Nacht nicht zum Tag machen.
Ich glaube nicht, dass du das darfst.
Der Krankenschein besagt das du aufgrund deiner Verletzung nicht arbeitsfähig bist.
Das heißt aber nicht das du jetzt zuhause rumhängen musst. Tätigkeiten die mit deiner Verletzung vereinbar sind darfst du durchaus nachgehen.
Ob allerdings eine Reise ins Ausland dazu gehört ist fraglich. Für den Rest sehe ich kein Problem
Was hat der Arzt verorne
Richtig: Ruhe für das Knie!
Damit ist deine Frage - vorerst - beantwortet
Später, wenn das Knie weitgehend belastbar ist, dann kannst du so etwas machen - vielleicht auch arbeiten?