Darf ich als verbeamtete Lehrkraft einen Nebenjob annehmen?
Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit (Stylistin für Brillen- Brillenpartys). Der Umfang wird 2-3 Abende, ca. 2 h in Anspruch nehmen. Der Verdienst hängt davon ab, wieviele Brillen ich verkaufe. Man kann aber schnell auf über 1000 Euro im Monat kommen. Ich würde auch ein Kleingewerbe anmelden.
3 Antworten
Man kann aber schnell auf über 1000 Euro im Monat kommen.
Klar, träum weiter. Das wird wie bei Tupperparty und Co sein, einige abgebrühte die das hauptberuflich machen werden gut Geld machen, der Rest wird für einen effektiven Stundenlohn für 4,50 EUR arbeiten.
Zur Frage:
Du musst das deinem Dienstvorgesetzten konkret anmelden und es muss genehmigt werden.
@1303Annette,
Nebentätigkeiten sind bei Beamten anzeige-, bzw. genehmigungspflichtig.
Dies kannst Du in der jeweiligen Nebentätigkeitsverordnung deines Landes nachlesen.
Die gesetzlichen Vorschriften z.B. für Rheinland-Pfalz findest du hier:
Bitte beachten, Lehrer sind Landesbeamte und keine Bundesbeamte.
Also sind deine Links falsch!