Kleingewerbe ------- Hartz 4 und Krankenversicherung

5 Antworten

Selbständige können sich nicht über den Ehepartner KOSTENLOS versichern lassen. Selbständige müssen ihr gesamtes Einkommen angeben und darauf 14,9 % Beitrag zahlen.

Wenn sich das nicht "lohnt" ist das jein Gewerbe , sondern ein Hobby.

Hallo,

wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist und die Einkünfte 375 Euro monatlich nicht übersteigen, läuft die kostenlose Familienversicherung nach § 10 sGB V weiter.

Am besten möglichst schnell die Nebenberuflichkeit von der Krankenkasse prüfen lassen und schriftlichen Bescheid beantragen. Wenn die Nebenberuflichkeit endet, sind vom Jobcenter Krankenkassenbeiträge zu zahlen.

Bei Wegfall des Arbeitslosengeldes II liegen die Mindestbeiträge für hauptberuflich Selbständige ohne Bezug von Alg II bei 221 bzw. 332 Euro monatlich.

Die Nebenberuflichkeit regelmäßig überprüfen lassen (z.B. alle 3 Monate).

Gruß

RHW

Dieses Gewerbe von dir lohnt sich nicht,weil du deine Krankenversicherung alleine tragen mußt. An deiner Stelle würde ich das Gewerbe aufgeben und einen 400 Euro Job suchen. Die Krankenkassenbeiträge für eine Person belaufen sind auf ca 150 Euro monatilich. (Jedenfalls bei meiner Versicherung)

Wenn ihr verheiratet seid, bist du automatisch über deinen Mann versichert. Als Selbstständiger gibt es keine Verpflichtung sich Krankenversichern zu lassen. Du kannst dich freiwillig versichern, ist aber bei euch unsinn. Hierzu kann dir jede Krankenkasse Auskunft geben. Ich würde dir nur raten, sobald deine Selbstständigkeit mehr abwirft, dich um eine Alters Vorsorge zu kümmern. Denn auch zur Renten Versicherung wird man als Selbstständiger nicht gezwungen.Hier würde ich mich erst einmal unverbindlich bei mehreren Versicherungen erkundigen. Frage mal deinen Steuerberater, ob er evtl einen Tipp wegen einer Altersversorgung für dich hat, auch aus Steuerlichen Aspekt.

FordPrefect  16.04.2012, 11:25

Als Selbstständiger gibt es keine Verpflichtung sich Krankenversichern zu lassen.

Völliger Quatsch.

Mit der Gesundheitsreform von 2007 greift für alle Selbstständigen spätestens seit 1.1.2009 die Versicherungspflicht in vollem Umfang.

Das steht auf irgendeiner Seite des Bewilligungs - Bescheides,auf der Rückseite,wo und bei wem Ihr Versichert seid !