In wie weit ist das ein Kündigungsgrund?
Zb ein Studentenwohnheim stellt einen Hausmeister ein.
Eine der Anforderung der Stellungsausschreibung war : Freundlichkeit , Toleranz und Geschicktheit mit den anderen Kulturen.
Wenn man feststellt dass er arrogant und ars* ist , darf man ihn rauswerfen weil er laut den Anforderungen nicht arbeitet?
7 Antworten
Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist nur bei einem rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten möglich.
Die Arbeitspflichten eines Hausmeisters sind in erster Linie ganz grob die Objektinstandhaltung und natürlich, sich um die Angelegenheiten der Mieter zu kümmern.
Klar, sollte ein Hausmeister sich dementsprechend nett zu den Studenten verhalten, allerdings verletzt er höchstens eine Nebenpflicht, wenn er sich „wie ein Asi“ benimmt. Und selbst da, muss er sich wirklich asozial benehmen.
Und selbst wenn eine Arbeitspflicht verletzt wurde, muss eine Kündigung verhältnismäßig sein und einer Interessenabwägung standhalten. In der Regel sind zunächst eine Abmahnung oder ähnliche Maßnahmen erforderlich. Nach deinen Schilderungen muss da deutlich mehr hinzukommen, damit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus ist natürlich auch eine außerordentliche Kündigung möglich, allerdings wirklich nur aus wichtigem Grund (wie z.B., wenn eine erhebliche Straftat begangen wurde).
In Deutschland ist es (zum Glück) gar nicht mal so einfach, einen Mitarbeiter zu kündigen, sofern das Kündigungsschutzrecht anwendbar ist.
Ich sollte denn meine nachweisliche Anschuldigungen der Geschaeftsfuehrung melden.
Falls sie ihn in der Zukunft loswerden wollen , koennen sie meine NAchweise nutzen
Um das zu vermeiden, vereinbart man eine Probezeit, in der ohne Probleme gekündigt werden kann.
du darfst gar nicht, oder hast du den eingestellt?
Reiche Beschwerde ein, mit genauem Datum/Uhrzeit/Vorfall/Zeugen.
Erst dann kann sich vielleicht was bewegen.
Nein darf man nicht
Wieso?
Weil du nicht der Arbeitgeber bist, solltest übrigens auch mal bisschen toleranter werden
Darf der Arbeitgeber deswegen kuendigen?
unter Umständen ja
Wieso ist der Arbeitgeber gezwungen einen unangemessenen Arbeiter weiterzubeschaeftigen?
ist er alleine schon deshalb nicht, weil es eine Probezeit gibt. Der Arbeitgeber wird ja wohl innert drei Monaten feststellen, ob der Hausmeister passt oder nicht. Danach wird es schwierig. Evt. ist ja auch Probezeit 6 Monate. Hängt mit Arbeitsvertrag zusammen.
wenn def Arbeitnehmer Pflichtverletzungen begeht kann er gekündigt werden, eine andere Möglichkeit wäre einer druckkündigung
Es gibt Kündigungsfristen. auch nach der Probezeit.
Und? Was haben die Fristen damit zu tun, OB gekündigt werden kann.
Man braucht einen Grund , um einen fristlos zu kündigen.
um einen fristgericht zu kuendigen , ist es ausreichend wenn man behauptet dass der Kerl sich unanamgessen verhaelt. Oder darf man einen Kellner nicht kuendigen obwohl er unfreundlich mit den Kunden umgeht nur weil sowas nicht belegbar ist?
nein für fristgerecht ist das garantiert nicht ausreichend, da muss mehr Butter bei dir Fische kommen.
Dann danke dass du sowas mir gesagt hattest
Ich werde meine nachweisbare Faelle dem Geschaeftsfuehrer melden, damit er leicht in der Zunkunft kuendigen kann wenn er das will.
also ich meine nicht dass das ausreichend (egal ob fristgerecht oder fristlos) ist, aber vllt bewirkt deine Beschwerde ja auch eine Verhaltensänderung
Bei meinem Fall gibt es belegbare Straftat
Hausfriedenbruch und das gilt als Kuendigungsgrund. besonders wenn er im allgemein mobbt und schickanieriert
ja, aber die Frage ist immer ob die Straftat dazu führt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Nehmer zerrüttet ist. Hier würde ich sagen eher Nein, wenn er es nochmal machen würde sähe es anders aus. Ist den Überhaupt eine Verurteilung ergangen?
Ich hab das nicht angezeigt weil ich keine Lust hatte , Kleinigkeiten strafrechtlich zu verfolgen...
Jedoch hatte er mich danach bei anderen FAELLEN sehr herablassend behandelt und ich will dass er Konsequenzen hat.
wenn du es nicht angezeigt hast ist er unschuldig.
Er hatte zb die Tür aufgemacht während ich im Bett schlafe..
Das ist eine große Sache.. sicherlich darf ein Arbeitgeber deswegen kuendigen.
wenn du noch kryptischer schreibst dann weiß man vllt was passiert ist..
Darf man sowas noch jetzt anzeigen? es geschah im juli 2018
hast du beweise dafür? also mehr als deine Aussage. Wenn das so lange her ist, dann wird auch ne Kündigung sich kaum noch darauf stützen lassen
Ein Mitarbeiter des Studentenwerks kann als Zeuge bestaetigen , dass er Bilder von Ihm bekam und dass es keine vorherige Ankuendigung gab.
ok, ja dann würde sich eine Anzeige wohl lohnen
Jedoch ist die Strafe meistens Mild. maximal 300 EUR!
Die Geschäftsführerin weisst diese Geschichte nicht.
Ich werde diesen Fall + andere Faelle per Email schreiben.
Das wird seinem Image schaden.
und? eine Verurteilung ist eine Verurteilung, besser als nix. Dann mit Adhäsionsverfahren einen zivilrechtlichen SE geltend machen
nur weil du mit eurem hausmeister nicht klarkommst, wird er nicht gefeuert.
Er hatte Straftat gegen mich begangen
...dann musst du das anzeigen und die polizei kümmert sich drum.
wenn an den anschuldigungen nichts dran ist, kümmert sich die polizei nicht weiter.
Nope. Der Arbeitgeber der einen kuendigen wenn er unangemessen ist. und dass die anderen Opfer sich nicht getraut hatten , sich zu beschweren , heisst nicht dass alles ok ist.
für straftaten ist nicht der vermieter zuständig, sondern die polizei.
und dies ist jetzt der x te account mit diesen seltsamen fragen
Straftaten am Arbeitsplatz interessieren sicherlich den Arbeitgeber damit er wissen kann , wie verhalten sich seine Mitarbeiter.
tja- dann mal zu
... so eine Ausschreibung wird es nicht geben, zudem kann ein Heim niemanden einstellen. Wie denn auch?
Ich spreche im prinzip