In wie weit ist das ein Kündigungsgrund?

7 Antworten

Eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung ist nur bei einem rechtswidrigen und schuldhaften Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten möglich.

Die Arbeitspflichten eines Hausmeisters sind in erster Linie ganz grob die Objektinstandhaltung und natürlich, sich um die Angelegenheiten der Mieter zu kümmern.
Klar, sollte ein Hausmeister sich dementsprechend nett zu den Studenten verhalten, allerdings verletzt er höchstens eine Nebenpflicht, wenn er sich „wie ein Asi“ benimmt. Und selbst da, muss er sich wirklich asozial benehmen.

Und selbst wenn eine Arbeitspflicht verletzt wurde, muss eine Kündigung verhältnismäßig sein und einer Interessenabwägung standhalten. In der Regel sind zunächst eine Abmahnung oder ähnliche Maßnahmen erforderlich. Nach deinen Schilderungen muss da deutlich mehr hinzukommen, damit eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.

Darüber hinaus ist natürlich auch eine außerordentliche Kündigung möglich, allerdings wirklich nur aus wichtigem Grund (wie z.B., wenn eine erhebliche Straftat begangen wurde).

In Deutschland ist es (zum Glück) gar nicht mal so einfach, einen Mitarbeiter zu kündigen, sofern das Kündigungsschutzrecht anwendbar ist.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:23

Ich sollte denn meine nachweisliche Anschuldigungen der Geschaeftsfuehrung melden.

Falls sie ihn in der Zukunft loswerden wollen , koennen sie meine NAchweise nutzen

Um das zu vermeiden, vereinbart man eine Probezeit, in der ohne Probleme gekündigt werden kann.

du darfst gar nicht, oder hast du den eingestellt?

Reiche Beschwerde ein, mit genauem Datum/Uhrzeit/Vorfall/Zeugen.

Erst dann kann sich vielleicht was bewegen.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 17:57

Ich spreche im prinzip

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 17:58
@nanfxD

Wieso?

nanfxD  07.02.2020, 17:59
@petermaxmannn

Weil du nicht der Arbeitgeber bist, solltest übrigens auch mal bisschen toleranter werden

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:00
@nanfxD

Darf der Arbeitgeber deswegen kuendigen?

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:01
@nanfxD

Wieso ist der Arbeitgeber gezwungen einen unangemessenen Arbeiter weiterzubeschaeftigen?

Elizabeth2  07.02.2020, 18:03
@petermaxmannn

ist er alleine schon deshalb nicht, weil es eine Probezeit gibt. Der Arbeitgeber wird ja wohl innert drei Monaten feststellen, ob der Hausmeister passt oder nicht. Danach wird es schwierig. Evt. ist ja auch Probezeit 6 Monate. Hängt mit Arbeitsvertrag zusammen.

nanfxD  07.02.2020, 18:04
@petermaxmannn

wenn def Arbeitnehmer Pflichtverletzungen begeht kann er gekündigt werden, eine andere Möglichkeit wäre einer druckkündigung

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:05
@nanfxD

Hausfriedenbruch gegen einen Student

Ist das ausreichend?

nanfxD  07.02.2020, 18:06
@petermaxmannn

einzelfallentscheidung muss das Gericht klären.

kann aber ausreichend sein

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:06
@nanfxD

Es gibt Kündigungsfristen. auch nach der Probezeit.

nanfxD  07.02.2020, 18:10
@petermaxmannn

Und? Was haben die Fristen damit zu tun, OB gekündigt werden kann.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:11
@nanfxD

Man braucht einen Grund , um einen fristlos zu kündigen.

um einen fristgericht zu kuendigen , ist es ausreichend wenn man behauptet dass der Kerl sich unanamgessen verhaelt. Oder darf man einen Kellner nicht kuendigen obwohl er unfreundlich mit den Kunden umgeht nur weil sowas nicht belegbar ist?

nanfxD  07.02.2020, 18:12
@petermaxmannn

nein für fristgerecht ist das garantiert nicht ausreichend, da muss mehr Butter bei dir Fische kommen.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:13
@nanfxD

Dann danke dass du sowas mir gesagt hattest

Ich werde meine nachweisbare Faelle dem Geschaeftsfuehrer melden, damit er leicht in der Zunkunft kuendigen kann wenn er das will.

nanfxD  07.02.2020, 18:14
@petermaxmannn

also ich meine nicht dass das ausreichend (egal ob fristgerecht oder fristlos) ist, aber vllt bewirkt deine Beschwerde ja auch eine Verhaltensänderung

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:15
@nanfxD

Bei meinem Fall gibt es belegbare Straftat

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:16
@petermaxmannn

Hausfriedenbruch und das gilt als Kuendigungsgrund. besonders wenn er im allgemein mobbt und schickanieriert

nanfxD  07.02.2020, 18:18
@petermaxmannn

ja, aber die Frage ist immer ob die Straftat dazu führt, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Nehmer zerrüttet ist. Hier würde ich sagen eher Nein, wenn er es nochmal machen würde sähe es anders aus. Ist den Überhaupt eine Verurteilung ergangen?

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:20
@nanfxD

Ich hab das nicht angezeigt weil ich keine Lust hatte , Kleinigkeiten strafrechtlich zu verfolgen...

Jedoch hatte er mich danach bei anderen FAELLEN sehr herablassend behandelt und ich will dass er Konsequenzen hat.

nanfxD  07.02.2020, 18:27
@petermaxmannn

wenn du es nicht angezeigt hast ist er unschuldig.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:30
@nanfxD

Er hatte zb die Tür aufgemacht während ich im Bett schlafe..

Das ist eine große Sache.. sicherlich darf ein Arbeitgeber deswegen kuendigen.

nanfxD  07.02.2020, 18:33
@petermaxmannn

wenn du noch kryptischer schreibst dann weiß man vllt was passiert ist..

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:36
@nanfxD

Darf man sowas noch jetzt anzeigen? es geschah im juli 2018

nanfxD  07.02.2020, 18:39
@petermaxmannn

hast du beweise dafür? also mehr als deine Aussage. Wenn das so lange her ist, dann wird auch ne Kündigung sich kaum noch darauf stützen lassen

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:40
@nanfxD

Ein Mitarbeiter des Studentenwerks kann als Zeuge bestaetigen , dass er Bilder von Ihm bekam und dass es keine vorherige Ankuendigung gab.

nanfxD  07.02.2020, 18:41
@petermaxmannn

ok, ja dann würde sich eine Anzeige wohl lohnen

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:43
@nanfxD

Jedoch ist die Strafe meistens Mild. maximal 300 EUR!

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:44
@nanfxD

Die Geschäftsführerin weisst diese Geschichte nicht.

Ich werde diesen Fall + andere Faelle per Email schreiben.

Das wird seinem Image schaden.

nanfxD  07.02.2020, 18:46
@petermaxmannn

und? eine Verurteilung ist eine Verurteilung, besser als nix. Dann mit Adhäsionsverfahren einen zivilrechtlichen SE geltend machen

nur weil du mit eurem hausmeister nicht klarkommst, wird er nicht gefeuert.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:04

Er hatte Straftat gegen mich begangen

lilymore  07.02.2020, 18:05
@petermaxmannn

...dann musst du das anzeigen und die polizei kümmert sich drum.

wenn an den anschuldigungen nichts dran ist, kümmert sich die polizei nicht weiter.

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:06
@lilymore

Nope. Der Arbeitgeber der einen kuendigen wenn er unangemessen ist. und dass die anderen Opfer sich nicht getraut hatten , sich zu beschweren , heisst nicht dass alles ok ist.

lilymore  07.02.2020, 18:07
@petermaxmannn

für straftaten ist nicht der vermieter zuständig, sondern die polizei.

und dies ist jetzt der x te account mit diesen seltsamen fragen

petermaxmannn 
Beitragsersteller
 07.02.2020, 18:09
@lilymore

Straftaten am Arbeitsplatz interessieren sicherlich den Arbeitgeber damit er wissen kann , wie verhalten sich seine Mitarbeiter.

... so eine Ausschreibung wird es nicht geben, zudem kann ein Heim niemanden einstellen. Wie denn auch?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung