Darf ich als Privatperson Rote Ampeln wenn mein Beifahrer bspw von einer Wespe gestochen wird und einen Schock erleidet und kurz vor dem Ersticken ist.??
Und das Krankenhaus nur ca 200 Meter entfernt ist. ? Ich meine da geht es doch schneller selbst hinzufahren als extra einen Krankenwagen zu rufen ?
9 Antworten
Es wäre auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Vorschriften. Privatpersonen mit Privatautos werden auch bei Notfällen keine Sonderrechte zugestanden.
Das einzige, womit du argumentieren könntest, wäre ein rechtfertigender Notstand. Dafür müsstest du allerdings hinterher glaubhaft machen, dass das Überfahren der roten Ampel zielführend und notwendig war. Und das wirst du nicht schaffen!
Denn einmal nützt dir das schnelle Erreichen des Krankenhauses nicht wirklich etwas. Denn man ist im Krankenhaus schlichtweg nicht darauf eingerichtet, dass kritische Fälle ohne Voranmeldung und Vorbehandlung eintreffen. Sondern du musst mindestens mit 5-10 Minuten Verzögerung rechnen, bis mal was ins Rollen kommt. Das heißt: Selbst wenn du beim Krankenhaus vor dem Haupteingang stehst, ist es i.d.R. ein Zeitvorteil, wenn du den Rettungsdienst rufst.
Und außerdem, wenn du einen Führerschein hast, hast du einen Erste-Hilfe-Kurs gemacht und weißt dementsprechend, wie bei Kreislaufschwierigkeiten und Atemnot zu verfahren ist. Das ist nicht mit einer Autofahrt vereinbar. Man würde dich vermutlich auch fragen, aufgrund welchen besseren Wissens du es als notwendig erachtet hast, vom Gelernten abzuweichen.
Denn was du nicht machen darfst, ist anfangen mit "ich hatte Panik und glaubte, es sei sinnvoll". Der rechtfertigende Notstand setzt eine vorherige, sorgfältige Abwägung des Für und Wider voraus. Steht also im direkten Widerspruch zu einer panikbedingten Denkpause.
Generell gelten die Regeln. Der beschriebene Fall dürfte allerdings nach § 16 OWiG unter "rechtfertigender Notstand" laufen und wird allem Verständnis nach keine Folgen haben.
In diesem Fall ist es erlaubt.
Allerdings darfst du dabei niemanden gefährden.
Heißt im Klartext, dass du im Fall eines Unfalls richtig Ärger am Hacken hast.
Schau mal hier rein. Da steht ganz eindeutig: "... handelt nicht rechtswidrig ...
Nicht rechtswidrig bedeutet, dass es rechtskonform und damit erlaubt ist.
Ja, das heißt aber im deutschen Rechtssystem noch lange nicht, dass die Handlung pauschal erlaubt ist.
In dem geschilderten Fall mit Lebensgefahr durch Ersticken aber durchaus.
Und nur auf diesen Fall bezog sich meine Antwort ausdrücklich.
Andere Fälle können anders liegen und damit auch zu anderen Ergebnissen führen.
Jaein, ich persönlich bin der Meinung dass auch dieser Fall differenziert zu betrachten ist.
Durch das Überfahren einer roten Ampel bringt der FS nicht nur den Patienten und sich selbst in nicht unerhebliche Gefahr, sonder auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. In D ist bei sowas der Rettungsdienst zu alarmieren. Dass dem Patienten durch einen Transport in die Klinik mit dem Privat-PKw besser geholfen wäre ist ein Irrglaube. Der Rettungsdienst kann schon vor Ort lebensrettende Maßnahmen (bei Anaphylaxie zB Adrenalin, vernebeln von bronchospasmolytika usw) einleiten, einen schonenden Transport und die richtige Zielklinik gewähren und den Patienten bereits korrekt vorankündigen.
Nun, bei 200 Metern denke ich, wäre der Patient im Krankenhaus angelangt, bevor der Rettungswagen überhaupt losfährt.
Durch das überfahren der roten Ampel darf niemand gefährdet werden, da sonst das überwiegende Interesse nicht mehr gegeben wäre.
Aber grundsätzlich hast du natürlich recht. Ist die Strecke länger oder eine gefahrlose Querung nicht möglich, kann die Situation auch ganz schnell anders aussehen.
Nun, bei 200 Metern denke ich, wäre der Patient im Krankenhaus angelangt, bevor der Rettungswagen überhaupt losfährt.
Richtig.
Und was genau bringt es dem Patienten, in der Eingangshalle des Krankenhauses zu sein?
Absolut nichts. In den allermeisten Krankenhäusern ist man gedanklich und organisatorisch nicht darauf eingerichtet, dass zeitkritische Notfälle privat eintreffen. Das heißt, es ist mit einer signifikanten Wartezeit zu rechnen. In der Regel kommt man durch den Herbeiruf des Rettungsdienstes selbst dann schneller zu einer Notfallbehandlung, wenn man direkt vor dem Eingang des Krankenhauses steht.
Allerdings solltest du definitiv den letzten Satz des von dir genanngen §34 StGB lesen:
Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
...sprich, man sollte sich im geschilderten Fall vorher überlegen, ob der Person wirklich so sehr geholfen ist, wenn man die erlernten Erste-Hilfe-Maßnahmen unterlässt und sie stattdessen möglichst schnell bei irgendeinem Krankenhaus in den Wartebereich setzt.
Darauf wollte ich hinaus.
In der Fragestellung ging es um 200 Meter.
Das ist mit überfahren der roten Ampel in weniger als 1 Minute erledigt. Für den Notruf muss man anhalten. Dazu braucht man einen geeigneten Platz.
Und natürlich setzt man diese Person nicht in den Wartebereich, sondern informiert das Personal der Notaufnahme.
Ein Notruf geht von der Rettungsleitstelle ins Krankenhaus. Das heißt, durch den Notruf wird eine Stelle zwischengeschaltet, die erst einmal Zeit kostet.
Die in deinem letzten Absatz geäußerte Überlegung ist im Grundsatz schon richtig. Ich denke, je größer die Strecke, umso eher macht es Sinn, anzuhalten und den Rettungsdienst zu rufen.
In der Fragestellung ging es um 200 Meter.
Ob du nun 20 km entfernt bist oder schon direkt vor der Tür des Krankenhauses stehst, ändert überhaupt nichts an der Tatsache, dass der Rettungsdienst die schnellere Behandlung bringt.
Und natürlich setzt man diese Person nicht in den Wartebereich, sondern informiert das Personal der Notaufnahme.
Sorry: Wer sich vorstellt, eine Person einfach ins Krankenhaus zu tragen, dort auf eine Liege zu werfen und sofort steht ein ganzes Ärzteteam herum, hat zu viele amerikanische Dramaserien geschaut und zu wenig Ahnung von deutschen Krankenhäusern.
Man muss nunmal nach dem Eintreffen beim Krankenhaus mindestens mit 10-15 Minuten Vorlauf rechnen, bis dem Patienten irgendeine Behandlung zugute kommt. Ich kenne Krankenhäuser, da wären 20 Minuten Wartezeit schon eine vollkommen utopische Erwartung. Wie schon gesagt: Es rechnet im Krankenhaus niemand damit, dass ernste Notfälle zu Fuß zur Tür reinlaufen. Sondern ernste Notfälle werden spätestens 10 Minuten vor der Ankunft per Telefon vorangekündigt. Also verlässt man sich darauf, in jedem Fall auch mindestens diese 10 Minuten Vorlauf zu haben. Und klappt das mal nicht, ist es üblich dass der Patient im Rettungswagen bleibt und sich dessen Besatzung um ihn kümmert, bis das Krankenhaus sein "Go" gibt.
Worüber auch viele nicht nachdenken: Es gibt Krankenhäuser, die von Ausstattung und Personal gar nicht erst darauf eingerichtet sind, "richtige" Notfälle zu versorgen. Da wird dann original der Rettungsdienst in die Notaufnahme gerufen! Aber erst, nachdem der diensthabende Arzt 'ne halbe Stunde darüber philosophiert hat, welcher Fachbereich nun für diesen Fall zuständig sein könnte.
Also, wie schon geschrieben: Selbst wenn du vor dem Haupteingang des Krankenhauses stehst, ist eine schnelle Hilfe wahrscheinlicher, wenn man den Rettungsdienst ruft. In Städten mit Krankenhaus ist in aller Regel auch eine Rettungswache, sodass die Wartezeit auf den Rettungsdienst bei ca. 5 Minuten liegt. So schnell kommst du in keinem Krankenhaus von der Anmeldung in die Notaufnahme und unter die Augen eines Arztes.
Ein Notruf geht von der Rettungsleitstelle ins Krankenhaus.
Wieso sollte die Leitstelle im Krankenhaus anrufen? So nach dem Motto "ach übrigens, wir fahren jetzt zu einem mutmaßlichen Notfall, richtet euch mal seelisch darauf ein dass wir euch möglicherweise irgendwann einen Patienten bringen?
Nö, das bringt überhaupt nichts. Der Rettungsdienst meldet den Patienten dann an, wenn die Zielklinik, die (Verdachts-)Diagnose und der Zustand des Patienten sicher bekannt sind. Sprich: Wenn man vor Ort ist.
____
Long story short: Die Idee, dass man durch eine möglichst schnelle private Fahrt zum Krankenhaus irgendeinen Zeitvorteil gewinnen könnte, ist beschränkt auf einige wenige Ausnahmefälle und Menschen, die keine Ahnung von den realen Begebenheiten haben.
Nun, in der örtlichen Klinik bei mir gibt es noch die klassische 24/7 besetzte Notaufnahme.
Hier befinden sich auch die RTW samt Besatzung.
Und ja, die sind bei direkter Inanspruchnahme definitiv schneller als beim Umweg über die Leitstelle.
Zumal der FS im fließenden Verkehr auch erst einmal anhalten müsste, um den Notruf abzusetzen.
Um es auf einen einfachen Punkt zu bringen. Wenn es um Leben und Tod geht, ist mir eine rote Ampel schlichtweg sch.... egal.
Nun, in der örtlichen Klinik bei mir gibt es noch die klassische 24/7 besetzte Notaufnahme.
Ja. Und, in wie vielen dieser Stunden steht tatsächlich jemand da und wartet, wann der nächste Notfall reinlatscht?
Hier befinden sich auch die RTW samt Besatzung.
Es kommt lokal vor, dass die Rettungswache direkt im Krankenhaus untergebracht ist. Aber dass der Rettungsdienst und das Krankenhaus dieselbe Firma sind, gibt es meines Wissens nirgends in Deutschland.
Und ja, die sind bei direkter Inanspruchnahme definitiv schneller als beim Umweg über die Leitstelle.
Wenn du einen Rettungsdienstler siehst und ansprichst, ja. Definitiv.
Kannst du, wenn du dir überlegst ob es sinnvoll ist eine rote Ampel zu fahren, davon ausgehen dass es so laufen wird? Wie schon erwähnt, für einen rechtfertigenden Notstand braucht es eine vorherige Überlegung, dass die Regelüberschreitung sinnvoll und notwendig ist. Nicht ein "ich hoffe, dass es dann schneller geht".
Zumal der FS im fließenden Verkehr auch erst einmal anhalten müsste, um den Notruf abzusetzen.
Hier würde ich es als vertretbaren Eingriff in die StVO ansehen, das Handy in die Hand zu nehmen. Das hat ein weitaus geringeres Gefährdungspotential, als über eine rote Ampel zu fahren.
Wenn es um Leben und Tod geht, ist mir eine rote Ampel schlichtweg sch.... egal.
Das sieht der Gesetzgeber nunmal anders, weil es objektiv keine sinnvolle Option ist. Du wirst im Zweifelsfall vor Gericht feststellen, wessen Meinung mehr zählt.
Solange beim Überfahren der roten Ampel niemand gefährdet wird und man eine Person in lebensbedrohlichem Zustand in der Notaufnahme 200 Meter weiter abgeliefert hat, wird kein deutscher Richter ein Fahrverbot aussprechen.
Da wäre ich mir nicht sicher.
Mal ganz davon abgesehen kann man ja nicht davon ausgehen das genau dieser RTW alarmiert wird. Evtl. Ist ja genau der grade einsatzgebunden. In viele Notaufnahmen kommt man wegen COVID auch gar nicht mal mehr so einfach rein.
unter den von dir genannten, optimalen Bedingungen ist es natürlich einfacher den Kumpel ins Auto zu werfen und loszubrausen.
Ob das allerdings auch für den Patienten die optimale Variante ist wage ich zu bezweifeln.
Erst ins Auto werfen und losbrausen würde ich nicht. Da würde ich dazu raten, sofort den Notruf abzusetzen.
Aber wenn man schon im Auto auf der Straße ist, würde ich 200 Meter vorm Krankenhaus definitiv nicht mehr anhalten.
Eine Gesellschaft besteht immer aus denen, die einfach handeln und die anderen, die erstmal alles abwägen.
Wenn Du ein Geschäft gründest, bist Du mit der zweiten Taktik besser beraten. Wenn der Taliban mit seinem Bombengürtel durch die Fußgängerzone läuft, solltest Du handeln und rennen.
Erstickungsgefahr? In so einem Fall kannst Du ja erstmal lang hier um Hilfe fragen, welche Strafe für zu schnelles fahren steht und ob der Erstickende auch ein Krankenkarte dabei haben muss.
Wie viel Liter Blutverlust sind notwendig, um jemand zum handeln zu bewegen und nicht erst lang über Gesetze und Regeln nachdenken zu lassen? Das kann man alles hinterher diskutieren, wenn es dann überhaupt noch jemand interessiert.
Herzlichen Glückwunsch, nichts sagende Antwort…
Den Sinn hast Du wohl nicht ganz erfasst, also in einfacher Sprache:
Der FS stellt die Frage, ob er denn rote Ampeln überfahren dürfte bei einem Notfall. Muss man da lange überlegen? Nein, da fährt man eben so schnell hin, wie es irgend möglich ist und riskiert nötigenfalls ein Bußgeld oder eine Diskussion im Nachgang.
Aber eben genau das hast du halt nicht geschrieben.
mal völlig davon abgesehen dass das Schwachsinn ist.
Ach so, das muss man in einfacher Sprache halten. Wenn Deine kommunikativen Erfassungmöglichkeiten etwas weniger hoch einzustufen sind, kannst Du daran feilen. Es ist definitiv falsch, den Schreiber dafür maßzuregeln, wenn Dir etwas unverständlich ist.
Ich zumindest handle nach der Lage und schau nicht erst stundenlang im Netz, welche Regeln ich vielleicht brechen würde.
Joa, ist ja dein Urteil dann 🤷🏼♂️
und sorry, aber wenn du zu eingeschränkt bist deiner unqualifizierten Meinung hier literarisch Ausdruck zu verleihen , dann bläme gefälligst nicht den aufmerksamen Leser, der dir aufzeigt dass du hier keinerlei Statement geliefert hat
Grundsätzlich: Nein. Die Regeln gelten für Dich weiter. Ob Du bei Nicht-Einhaltung in dem Fall (falls Du erwischt wirst) freigesprochen wirst, das entscheidet dann ein Gericht. Und sollte irgend etwas dadurch passieren, dann bist Du natürlich in vollem Umfang verantwortlich, Notfall hin oder her.
Dafür gibt es Rettungswagen, die auch über entspechend ausgebildete Fahrer und entsprechende Signalmittel verfügen.
Du hast meine Frage nicht recht verstanden es geht darum das das krankenhaus in ca 200 Meter Entfernung ist. Und ich erstmal den Notruf absetzen müsste. Und der Rtw erstmal zu mir kommen müsste. Und da würde ich mit Verlaub sagen ich bin Schneller im Krankenhaus als der Rtw bei mir ist. Zumindest bei 200 Metern
Doch, das habe ich verstanden. Das ändert aber nichts an der Rechtslage. 🤷♂️
Nein, erlaubt ist es schon mal gar nicht. Wenn überhaupt bleibt das in einigen Szenarien straffrei.