Darf ich als Pächter einer Gaststätte ohne schriftliche Genehmigung oder Erlaubnis des Verpächter / Eigentümer, Geldspielautomaten / Spielautomaten austellen?
2 Antworten
Soweit mir bekannt, hat da die Kommune, also die Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein Wort mitzureden. Es könnten Satzungen bestehen, die eine Ansammlung von Spielstätten innerhalb einer engen Zone verhindern soll.
Somit solltest Du dringend im Rathaus nachfragen, ob es diesbezügliche Beschränkungen gibt.
Darüberhinaus hängt es vom Pachtvertrag ab, ob Du das darfst. Steht im Pachtvertrag keine Einschränkung dazu, brauchst Du den Verpächter nicht zu fragen.
Warum könnte es seitens des Verpächters eine Einschränkung geben?
Hast Du bspw. ein gut eingeführtes Speiserestaurant gepachtet, dessen Pacht auch noch vom bisherigen Umsatz abhängig gemacht wurde, könntest Du durch das Aufstellen von Spielautomaten beitragen, dass der Ruf als Speiselokal ruiniert wird und am Ende eine umsatzschwache Kneipe übrig bleibt, die dem Verpächter bei Neuverpachtung bei weitem nicht mehr das bringt, was er bisher erzielen kann.
Warum könnte es seitens des Verpächters eine Einschränkung geben?
Denkbar wäre eine Kirche oder andere Religiöse Institution als Verpächter.
Als Pächter ist das Dein Betrieb, wenn im Pachtvertrag nichts geregelt ist, kannst Du entscheiden.