darf ich als mieter überwachungskameras installieren, oder muss ich erst meinen vermieter fragen?
7 Antworten
Wer Angst vor Einbrechern hat, kann nicht einfach so Überwachungskameras auf seinem Zaun anbringen. Jede Videoüberwachung muss von der Datenschutzkommission genehmigt werden, sonst droht eine Geldstrafe von bis zu 9445 Euro.
Außerdem muss ein Schild angebracht werden, dass Passanten auf die Kameraüberwachung hinweist.
Besonders problematisch bei der Überwachung ist der Umgang mit den Nachbarn, weiß Rechtsanwältin Hannelore Pitzal. "Wer sein Haus mit Kameras überwacht, darf die Privatsphäre der Nachbarn keinesfalls verletzen", erklärt die Wohnrechtsexpertin. Das Recht auf Achtung der Privatsphäre sei ein absolutes Persönlichkeitsrecht, das Schutz gegen Eingriffe Dritter gewährt. So könne man auf dem eigenen Grund und Boden die Eingangstüre, gefährdete Fenster und Türen durch die Kamera überwachen lassen, die Nachbarliegenschaften sind hingegen tabu.
Gegen eine unerlaubte Überwachung können sich die Betroffenen mittels Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch wehren.
Unter Umständen darf die Kamera laut Pitzal aber sehr wohl auch den Nachbarsgarten ins Visier nehmen – wenn nämlich der Schutz des Eigentums und der eigenen körperlichen Unversehrtheit schwerer wiegt als das Interesse der Nachbarn am Schutz ihrer Privatsphäre.
Das könnte etwa der Fall sein, wenn es sich um eine Kameraüberwachung für ein Haus in Milliardenhöhe handelt, in das schon öfters eingebrochen wurde, und die Kamera nur einen schmalen Streifen entlang des Zaunes am Nachbarsgrundstück mit einschließt. Das letzte Wort hat hier jedoch die Datenschutzkommission. Von einer etwaigen Überwachung müssen die Nachbarn natürlich informiert werden.
In Mietshäusern darf man laut Pitzal ohne Zustimmung des Vermieters niemals eine Überwachungskamera aufhängen. Genauso wenig darf das der Vermieter ohne Zustimmung der betroffenen Mieter. Bei Wohnungseigentümern entscheidet immer die Eigentümergemeinschaft über eine Installation. Diese Kolumne wird von der Rechtsredaktion der Wiener Zeitung in inhaltlicher Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Wien produziert. Wir empfehlen, bei konkreten Problemen mit einem Anwalt Ihres Vertrauens Kontakt aufzunehmen. In der Kammer werden Ihnen auch gerne Spezialisten fr Ihre Frage genannt (Tel. 01/533 27-18).
Printausgabe vom Samstag, 14. Februar 2009
Wo? In der Wohnung? Auf dem Grundstück? In der Garage? In der Lagerhalle? Am Eingang zur Einliegerwohnung?
das wird nicht nur in der macht des vermieters liegen. wenn dabei andere mitmieter gefilmt werden, müssen auch die einverstanden sein - und das kann schwer werden. bekannter musste auf protest der nachbarn seine webcam vom balkon nehmen. damit wollte er den hauseingang im blick haben
Im privaten Bereich ja, im öffentlichem Bereich nein.
Ich gehe einmal auf das warum ein. Video Material wird bei Gericht selten zugelassen und verfehlt daher seine Funktion als Beweismittel. Das rechtliche hat vincero bereits ausreichend beantwortet. MfG
in der wohnung nach draussen, um neugierige vermieter zu filmen