Hallo.
Ich habe ein Gewerbe (mit der Kleinunternehmer-Regelung) eröffnet, das unter anderem Online-Handel beinhaltet. Dafür habe ich mir extra ein Smartphone angeschafft, dass zwei SIM Karten enthalten kann (eine Karte für private Zwecke, eine für die geschäftlichen).
Nun werde ich das Handy selten "aktiv" geschäftlich brauchen, sondern nur erreichbar sein für Kunden und andere Personen, die die geschäftl. Telefon-Nummer im Impressum der Shop-Seite sehen.
Die Abrechnung der laufenden Kosten ist durch die Trennung der SIMs ja echt simpel. Aber wie sieht das mit dem Absetzen des Handy-Kaufs an sich aus (150€ brutto)?
Meine bisherigen Erkenntnisse:
- Man kann als Gewerbetreibender alle Ausgaben absetzen, die betriebsbedingt ausgelöst wurden. Das Handy war auch ein rein geschäftlich ausgelöster Kauf - privat hätte ich mir das nie gekauft. Es war wegen der Dual-SIM Funktion und den geringen Kosten aber am sinnvollsten.
- Irgendwo habe ich gelesen, dass man neuerdings Handys als Kleinunternehmer zu 100% als Betriebsausgaben absetzen kann! Allerdings finde ich diesen Artikel nicht mehr wieder, er wurde aber 2015 geschrieben, war also aktuell. Ansonsten würde ich wegen der SIM-Aufteilung zu 50%-50% tendieren, obwohl ich die Aufteilung privat/geschäftlich aus den oben genannten Gründen sicherlich nicht bei 50% sehe.
Im Internet findet sich nichts eindeutiges zu diesem Thema, da "Dual-SIM" wohl noch nicht so verbreitet ist.
Wisst ihr, mit welchem Prozentsatz ich die Kosten des Kaufs absetzen kann? (Falls es hilfreich ist: ich mache die einfache Buchführung mit EÜR am Ende)
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe. Links sind auch willkommen :-)
Reeeny