Office 365 als Steuer absetzen als Kleinunternehmer?

8 Antworten

Paragraph 19 UStG.

Kleinunternehmer bis zu einer gewissen Umsatzgrenze sind von der Steuer ausgenommen.

Damit kannst du auch nichts absetzen.

Wie bereits mehrfach geschrieben, gehören die Arbeitsmittel zu Betriebsausgaben. Erst Recht wenn du es als jährliches Abo aka Dienstleistung dritter Unternehmen zahlst.

Robe90  12.02.2020, 08:46

Die sind von der Umsatzsteuer ausgenommen, bis 17.500 Euro glaub ich.

Aber nicht von der Einkommenssteuer. Eine Steuererklärung km Form einer EinnahmeÜberschussRechnung muss trotzdem gemacht werden und dort kann es entsprechend aufgeführt werden

rikks  12.02.2020, 08:52
@Robe90

17500 jährlich und 1000-irgendwas im Monat.

Ich habe mich paar Jahre nicht mehr damit beschäftigt, aber ist die Umsatzsteuer nicht als Pendant der Einkommensteuer für Unternehmer gedacht ?

Einkommen wäre doch in den Fall für Privatpersonen, oder?

Robe90  12.02.2020, 08:59
@rikks

Ja und nein, soweit ich das ganze mal richtig verstanden habe, wird der in der EÜR errechnete Gewinn als Einkommen betrachtet und entsprechend versteuert (bitte korrigieren wenn ich falsch liege, bin kein steuerberater)

rikks  12.02.2020, 09:03
@Robe90

Gewinn ist Einnahmen - Ausgaben, also der Umsatz.

Robe90  12.02.2020, 09:15
@rikks

Ok, ich hoffe ich verstehe deinen satz falsch

(Grob ausgedrückt)

Dass Gewinn = Einnahmen- Ausgaben sind, ist schon klar aber der gewinn ist nicht gleich der Umsatz, so liest sich zumindest deine Aussage.

Du hast einen Umsatz und du hast Ausgaben, der daraus ermittelte Gewinn wird bei kleinunternehmern bzw. Einzelunternehmern als Einkommen angerechnet und entsprechend versteuert (beim nebenberuflich selbstständigen auf das reguläre Gehalt drauf gerechnet)

Aber ich glaube wir schweifen hier vom Thema aber... also ja du kannst es Betriebsausgaben geltend machen, trickie wird es erst wenn du es auch privat nutzt denn dann ist es abhängig von der Anschaffung (privat oder gewerblich) als privateinlage oder privatentnahme zu beteachten)

rikks  12.02.2020, 09:22
@Robe90

Wie gesagt, paar Jahre nicht mehr damit beschäftigt. Ich seh es mir auf jeden Fall später nochmal an

Prinzipiell als Betriebsausgaben in der EÜR aufzuführen würde ich sagen. Aber hier kommt es dann drauf an, ob du die Lizenz auch privat nutzt. Im Zweifel wende dich an deinen steuerberater

Wenn du es für deine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzt sind dass betriebsausgaben

Das können Betriebsausgaben sein.

Kleinunternehmer ist übrigens ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht und hat höchstens indirekt mit der Gewinnermittlung bei der Einkommensteuer zu tun.

Du kannst es als Betriebsausgabe verbuchen. Aber nicht als Steuer absetzen, es ist ja keine Steuer!