Kauf von Dual-SIM Handy als Kleinunternehmer absetzen

2 Antworten

Versuch das Handy mit 100% anzusetzen, wenn das FA nein sagt, sollte es dennoch zumindest von einer 50% betrieblichen Nutzung ausgehen.

Reeeny 
Beitragsersteller
 03.05.2015, 14:35

Ja, das klingt nach einem guten Plan. Ist ja eigentlich nicht schädlich, es erstmal mit 100% zu versuchen. Wenn man es dann später noch anpassen kann ...

Danke!

kevin1905  03.05.2015, 17:40
@Reeeny

Es gibt Rechtsmittel gegen einen Einkommensteuerbescheid.

ich nutze seit Jahren ein Dual-Sim-Handy.

Buch das Ding als Geringwertiges Wirtschaftsgut bzw. falls die Vorsteuer abzugsfähig ist, als Kleingerät.

Ich sehe da überhaupt kein Problem, das Handy komplett als Betriebsausgabe anzusetzen.

Reeeny 
Beitragsersteller
 03.05.2015, 14:34

Naja, ich habe nur Befürchtungen, dass das FA hellhörig wird, weil das Handy ja auch zu einem großen Teil privat genutzt wird. Aber dank eurer Kommentare werde ich das Handy einfach mal mit 100% ansetzen.

Danke!