Darf ich als FRÜHRENTNER an einer UNIVERSITÄT studieren?
ich bin 48 jahre alt. seit 3 jahren beziehe ich eine rente wegen erwerbsunfähigkeit. nun möchte ich aber gerne ein studium beginnen, weil ich nicht die ganze zeit sinnlos zuhause rumsitzen will. ist dies möglich ? oder is dies gesetzlich nicht erlaubt? würde mirt die renter wieder aberkannt werden? danke für jede hilfe ....
5 Antworten
Du beziehst eine Erwerbsunfähigkeitsrente was im amtsdeutsch heißen würde Du bist nicht in der lage 3 Std täglich zu arbeiten. Ein Studium über 5 Jahre mit durchschnittlich 34 Wochenstunden dürfte bei Dir also mehr als 50 Jahre dauern und Du wärst bei Abschluß 98 Jahre. Dafür nimmst Du 10 jungen Leuten die arbeiten gehen den Studienplatz. Ich weiß nicht ob der Gedanke so falsch ist aber wenn Du das Studium früher schaffst könntest Du auch arbeiten. Falls Dir das zuhause rumhängen keinen Spaß macht versuch Dich ehrenamtlich zu angagieren aber blockiere nicht die sowieso schon total unterfinanzierten Bildungseinrichtungen. Ansonsten gibt es auch Seniorenstudiengänge oder die Volkshochschule.
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Ich klage Dich nicht an sondern ich habe Dich darauf hingewiesen worauf sich Deine Erwerbsunfähigkeit stützt. Wenn Du in der Lage bist schneller zu studieren so erweckst Du den Eindruck ungerechtfertigt Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen. Das wird Dir sicherlich von der Behörde unterstellt werden. Und wenn Du Dich bei einer normalen Universität einschreibst blockierst Du definitiv einen potentiellen Erwerbstätigen. Das hat gar nichts mit geistiger Vitalität absprechen zu tun. Du kannst Dich persönlich Bilden soviel Du möchtest solltest aber die entsprechenden Angebote wahrnehmen.
Hallo Mietnormade,
ich kann diese These gut verstehen. Einem EU-Rentner wird ein Platz in einem relativ beschränkten Ausbildungssystem gewährt.
Hierfür benötig der EU-Rentner aber doch gar keine 10 Plätze?
Nehmen wir also an, er besetzt, einen Platz, der sonst von einem anderen, gesunden Studenten besetzt werden könnte.
Bezüglich des späteren Nutzen für die Gesellschaft kann man doch erstmal gar nichts sagen.
Ich bin EU-Rentner und studiere. Weshalb? Nun ja. In unserem Land ist es nicht möglich für viele Geisteskrankheiten eine adäquate Rehabilitation zu bekommen.
Aus meiner Sicht würde ich sagen, ich habe diese Art der gesellschaftlichen Eingliederung wesentlich nötiger als ein normaler Student. Zudem sind Menschen wie ich nur ein kleiner Prozentteil. Es ist eine Tatsache, daß Du Dich bei körperlicher Behinderung an einer Uni einschreiben kannst und erst einmal kräftig Punkte auf Dein Konto bekommst. Also den anderen bevorzugt wirst. Was heißt das nun aus Deiner Sicht? Ist z.B. ein Mulitple-Sklerose Patient nicht jemand der einem! anderen Studenten einen Platz streitig macht?
Ich bin hochgradig schizophren. Das Problem bei der paranoiden Schizophrenie ist, daß man kaum unter Leute kann. Als Geisteskranker wird man nunmal stigmatisiert. Von gefährlich bis Gewaltverbrecher ist da alles drin.
Ich fühle mich nicht so, daß ich einem anderen Studenten den Platz wegnehme. Vielmehr trage ich durch meine Reintegration in das System zu einer späteren Steuererleichterung auch für Dich bei.
Wenn man nun z.B. mit einrechnet, daß es 30% Studienabbrecher gibt, so ist der regelmäßig eingeschriebene Student auch nur noch zu 70% Wahrscheinlichkeit ein späterer Steuerzahler.
Es gibt sehr viele Wahrheiten in unserem System. Eine davon ist, daß ich, wenn ich mich im Krankenhaus behandeln lassen würde, den Steuerzahler knapp 36.000,-€ im Jahr kosten würde.
Ich empfinde es als nicht gerecht, daß körperlich Behinderte sofort zum Studium zugelassen werden. Ich mit meiner 80%igen Schwerbehinderung jedoch nicht.
Ich bin mir bewußt, daß ich die Angelegenheit aus Sich der Wirkung einer Rehabilitation sehe. Denn dieses ist seit Jahrzehnten daß sehr unbefriedigend verfolgte Ziel vieler Psychotherapeuten und Psychiater.
Was macht ein Mensch ohne Zukunft? Schwerbehindert. Mit unendlichen geistigen Schmerzen. Ausgegrenzt. Diesbezüglich finde ich es mehr noch als gerecht, diesem Menschen einen Studienplatz zuzustehen, alsbald es in sein Konzept passt. Denn der regulär eingeschriebene Student hat alternativen.
Wenn man jetzt noch hinzuzieht, daß 2/3 der Frührentner gar keinen Willen entwickeln sich wieder in das System zu reintegrieren, empfinde ich es schon ein bißchen als mangelndes Gerechtigkeitsempfinden, wenn man den paar Behindies, die wirklich dazu die Ambitionen (und auch die Kraft!) entwickeln ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen, einen Sinn im Leben verwehren möchte
LG
Dieter
Psychisch kranke Menschen werden benachteiligt. Der beste Beweis findet sich in den ursprünglichen Planungen des Polizei - Aufgaben- Gesetzes Bayerns wider. Es bestand das Ziel einer zentralen Datenbank die alle psychisch labilen Menschen und ihre individuelle Krankheitsgeschichte erfassen sollte. Polizisten wären nun dazu erlaubt Zugriff auf diese Datenbanken zu haben um mich dann bei der nächsten Polizeikontrolle besser "einschätzen" zu können.
Gott sei dank wurden einzelne Bestandteile dieses Gesetzes entschärft somit kam diese Datenbank nicht zum Einsatz.
@Mietnomade:
Wie stellt man das an? Ich könnte nämlich an der virtuellen Universität mit wenigen Präsenztagen in Emden Medieninformatik studieren, weil mir ein adäquates Rehibiltationsprogramm fehlt oder nicht gibt. Da nimmt man ja auch eigentlich keinem einen Platz weg, da man ja nur 10 Tage present ist und sonst von zuhause selbstständig in gewohnter Umgebung studiert. Und wenn man dann noch Gasthörer macht - auch ich bin EU-Rentner - und dann alle Scheine zum 6. Semester einreicht, stellt das doch kein Problem da. Ich intressiere mich nämlich für Informatik und die VHS bietet nicht: VisualBasic.DotNet 2010, Mysql, PHP, Java oder Mathematik I (11-13. Klasse) zur Auffrischung an. Daher wäre ich froh ich könnte das studieren, zumal ich dann einige Lebensabschnittsgefährten (Kommilitonnen) hätte.
Sory an Dieter 993 nicht den Mietnomaden
Ich glaub die würden sagen: wenn Du studieren kannst, kannst Du auch arbeiten (z.B. von zuhaise aus am PC o.ä.)
Aber erkundige Dich doch bei der Uni wo Du studieren willst...
Du musst aber auch Studiengebühren zahlen..
Mach das mal auf dem Land wo se noch die Kühe per Hand melken!!! da gibts keine Infrastruktur für und viele Pleiten, Pech und Pannen
Wenn man einmal berentet ist, kann einem das doch nicht wieder aberkannt werden, oder doch?
Frührente wegen Erwerbsunfähigkeit wird oft in regelmäßigen Abständen überprüft, kann also auch wieder aberkannt werden.
oh doch das geht wenn man in der lage ist mehr als drei stunden taeglcih zu arbeiten oder wenn man arbeitet und seinem anerkannten idivduellem zuverdienst mehr verdient als man darf mann darf hoechstens vier hundert euro zuverdienen das wird aber individuell festgelegt und diesen betrag darf man prozentual nur zweimal im jhahr ueberschreiten sonst rentenkuerzung. aber studieren duerfte kein problem sein
Studieren darfst Du jederzeit. Du kannst Dir Dein Studium ja auch so einteilen, daß es Dich nicht belastet - also z.B. morgens zwei Stunden und nachmittags eine. Oder Du studierst an der Fernuniversität.
Ich würde mich an Deiner Stelle vorsorglich nur als Gasthörer einschreiben. Dann kann Dir niemand wegen Deines Status' irgendeine Rente aberkennen. Wenn Du irgendwann doch ein Diplom (oder Bachelor oder Master) machen möchtest, kannst Du Dich kurzfristig als normaler Student eintragen und alle bis dahin erbrachten Leistungen anerkennen lassen. Aber wenn ich es richtig sehe, geht es Dir ja nicht so sehr um den Abschluß?
vielen herzlichen dank für deine einfühlsame und hilfreiche antwort !
Guter Rat, sich als Gasthörer einzuschreiben!
Kennt denn hier evtl. Jemand eine verbindliche rechtliche Aussage? Ich meine, dass hier eher Vermutungen geäußert wurden!? Mich persönlich würde auch interessieren, ob die Erwerbunfähigkeitsrente sofort/oder nach Ablauf (bei Fristsetzung) generell wegfällt, wenn man ein Studium beginnen möchte. Die Gasthörervariante war ja mal ein guter Tipp, aber es gibt wie in meinem Fall (Medizin), da werden keine Gasthöhrer zugelassen. Ob ich der Belastung stand halten würde, kann ich also nur erfahren, wenn ich mich einschreibe. Da ich aber nicht weiß, ob ich das körperlich tatsächlich schaffen kann, wäre mir das Risiko, keine Erwerbsunfähigkeitrente mehr zu bekommen definiiv auch zu groß. Wenn sich diesbezüglich mal Jemand informiert hat, wäre ich wirklich sehr dankbar!
Lieben Gruß Mary aus Essen
Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist aber im GG nicht so formuliert und Ländersache. Ich bleibe dran
DU sprichst mir meine geistige vitalität ab ! deine "antwort" ist eine "anklage" wozu du keinerlei recht hast !!!!!! - aber wie die meisten "besserwisser" steckt auch meiner ansicht nach viel dummheit in deinem nutzlosen kommentar. stammtischparolen ! allen anderen lieben dank! genau - es geht mir NICHT um einen abschluss .. die option gasthörer scheint mir ein guter weg. Danke!