Darf ich abgeschriebene Firmenware selber verkaufen?
Mich würde mal folgendes interessieren :
Ich arbeite im Großhandel und wir bieten Schulsachen, Bürosachen, Kalender, Tierfutter und vieles vieles mehr an. Diese Ware bekommen wir von anderen Firmen geliefert. Wenn diese Ware nach sehr langer Zeit immer noch da ist, wird sie von uns abgeschrieben und wir dürfen uns nehmen was wir wollen.
Beim letzten mal waren da an die 60 Kalender aller Art dabei. Dürfte ich die laut dem Gesetz selber noch privat verkaufen und damit selber noch was verdienen oder ist das immer noch Firmen Eigentum oder sowas? Bräuchte ich eine Lizenz oder ähnliches?
4 Antworten
Wenn ihr euch die Sachen nehmen dürft, dann ist es rechtlich gesehen deins und du kannst damit machen was du willst.
Wenn du aber diese Sachen dann zum Beispiel bei ebay verkaufen willst, dann würdest du rechtlich gesehen als Händler auftreten müssen, immerhin verfolgst du dann ja eine Gewinnabsicht und zählst somit nicht mehr als privater Verkäufer.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst und es sich deiner Meinung nach lohnt, dann melde ein Gewebe an mit "Handel mit Waren aller Art" und dann kannst du auch verkaufen.
Laut Gesetzt wirst du durch eine Schenkung neuer Eigentümer der Ware.
Rein rechtlich ist es meiner Meinung nach erlaubt...
ABER so etwas ist sehr Undankbar... Du beziehst ja bereits einen Vorteil da dir die Artikel unentgeltlich überlassen wurden sind.
Wäre ich dein Chef und ich würde herausfinden dass du dir daraus einen persönlichen Vorteil schaffst, würde ich dir nie wieder etwas schenken.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 516 Begriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
Grundsätzlich nein. Die Erlaubnis der Firma, sich von den abgeschriebenen Waren etwas zu nehmen, halte ich für eine Großzügigkeit, aber nur für den Eigengebrauch.
Ich bezweifle sehr, daß die Firma einen Miniatur-Wettbewerber auf der Lohnliste haben will, der für lau einkauft und mit den Produkten seinem Arbeitgeber Wettbewerb macht.
Mag anders aussehen, wenn es sich um Produkte handelt, die endgültig aus dem Sortiment genommen wurden.
Frag mal Deinen Chef, wie er das sieht. Ohne die Erlaubnis der Firma solltest Du das lieber nicht anleiern.
Du darfst Deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Dein Arbeitgeber verkauft diese Produkte, also darfst Du genau diese Produkte nicht vertreiben. Dagegen kann Dein Arbeitgeber vorgehen.