Darf Hunde Käufer geld zurück verlangen?

5 Antworten

Rechtlich ist die Sache abgeschlossen, und eine arglistige Täuschung ist nicht erkennbar.

Dennoch kann es für das Tier besser sein, es zurück zu nehmen, anstatt es in der Obhut von Menschen zu belassen, die dem ersten Eindruck nach weder die notwendigen Kenntnisse noch den geeigneten Charakter haben, um dem Tier das zu geben, was es braucht.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 16:43

Leider können wir den kleinen wegen unserer Katze nicht zurück nehmen da sie katzenschnupfen hat und er sie sicherlich wieder beißt...wir haben schon angeboten bei der Vermittlung zu helfen das lehnt sie ab...

Dxmklvw  10.02.2019, 16:54
@ToyoDog

Da kann es alternativ nützlich sein, dem nächsterreichbaren Tierschutzverein ein paar Infos zukommen zu lassen.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 18:22
@Dxmklvw

Werde das mal versuchen aber habe leider die Adresse von ihr nicht nur den Namen......die Adresse rückt sie nicht raus

Nein, sie darf nicht vom Kauf zurück treten.

Aber ich hätte keine ruhige Minute, wer weiß wie die mit dem armen Hund umgeht. Nimm den blos wieder zurück. Trennst du halt Hund und Katze oder suchst dir einen Hundetrainer..

Davon ab war es blöd von dir, einen Welpen anzuschaffen. Du hättest dir denken können, daß er die Katze beißt. Zumindest probiert man das vor dem Welpenkauf mal aus. Ob sich der Welpe mit der Katze verträgt.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 22:36

Geht in unserer Wohnung nicht die Katze würde ausrasten wenn sie in der küche eingesperrt wäre woanders sind kein türen.

Für einen hunde Trainer hätte ich privat kein geld da ich Schüler bin.

Werden wohl den tierschutz informieren, das ist mir nicht geheuer und sie hat wohl noch einen zweit Hund.

die polizei sagt das das ok ist?

das ist doch eindeutig ne drohung haben die sie nicht mehr alle?

EphraimUlk  10.02.2019, 16:48

Ja, wenn man keine Ahnung hat was für eine Bedrohung iSd § 241 StGB tatbestandliche Voraussetzung ist, kann man schnell annehmen, dass es das wäre. Dann sollte man aber auch nicht Äußerungen tätigen wie „das ist eindeutig eine Drohung“...

schurkraid  10.02.2019, 16:52
@EphraimUlk

sorry was gesetzlich gilt ist mir wurst, er hat gedroht... und das ist ne drohung

nur weils als gesetz nicht so annerkant wird wäre mir persönlich wurst.

toyodog muss wie sie schon schrieb nun angst haben das echt fremde leute ihr was antun?

das nennst du also keine drohung also bitte

wird ja auch oft erst was getan wenn jemand ermordet wird oder sonst was aber vorher wars eben keine drohung nasuper!

EphraimUlk  10.02.2019, 16:56
@schurkraid

Nein, das ist nun mal keine Drohung, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Und genau darüber hast du dich doch grad noch echauffiert und behauptet, dass strafrechtliche Relevanz vorliegen würde. Tut es aber nicht. Lies doch mal den Paragraphen oder sei in der Lage einen zu nennen, der strafrechtlich hier erfüllt ist, dann kann der FS ja mit dem Hinweis zur Polizei gehen und auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestehen. Solange kümmert es die Polizei nicht. mit der Einstellung, dass es jemanden „Wurst“ sei ob gesetzlich überhaupt eine Straftat erfüllt ist, leitet die Polizei erst recht kein Ermittlungsverfahren ein.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 16:44

Das sagte sie uns tatsächlich...wir haben jetzt auch angst das uns Fremde Leute auf lauern

schurkraid  10.02.2019, 16:46
@ToyoDog

solche menschen gehörten direkt mal paar tage in haft.

vielleicht ist es besser einfach für dich und sogar den hund diesen wiederzurückzunehmen und andere leute suchen.

ich denke mal auch den hund wirds nicht besonders gut gehen wenn die den garnicht wollen.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 16:50
@schurkraid

Wir haben angeboten bei der weiter Vermittlung zu helfen nur durch unsere kranken katze können wir den kleinen nicht zurück nehmen da er sie sicherlich wieder beißt

Nein, das Geld kann sie nicht zurückverlangen. Solange sie aber nichts von ihren Drohungen wahr macht, ist es auch keine Straftat.

muecke44  10.02.2019, 16:44

richtig, nach dem Gesetz ist ein Hund nur eine Sache. Ihr habt nun den Hund verkauft und dieser Hund hat keine "Fehler" Also lasst den Käufer abblitzen

Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen hat Sie pech gehabt. Wenn Sie auch noch droht und nicht normal redet, sowieso!

Christiangt  10.02.2019, 16:48

Natürlich wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Auch ein mündlicher Kaufvertrag zählt. Die besprochenen Details kann man dann nur leider schlecht nachweisen.

PatrickLassan  10.02.2019, 16:48

Kaufverträge kann man auch mündlich oder durch konkludentes Verhalten abschließen, und das ist hier geschehen.

ToyoDog 
Beitragsersteller
 10.02.2019, 16:53
@PatrickLassan

Schriftlich hat sie nichts nur mündlich und da der kleine das verhalten bei uns nicht aufweis können wir nichts dafür....ein Hunde Trainer hätte sicherlich geholfen oder der Tierarzt vielleicht ist er ja auch einfach krank geworden bei ihnen und trinkt deshalb so viel....