Darf Gutachter mein Smartphone behalten?
Hallo,,, Also mein Handy-Smartphone ist in der Arbeit oder besser die kollegin hat mein handy aufm boden fallen lassen, Displaybruch sie hats ihrer versicherung gegeben, so weit so gut,,, jetzt nach über einem monat hab ich ein schreiben bekommen das sie mir nur 160 euro überweisen und mein handy nicht mal repariert wurde, wobei ich für das handy 310 euro bezahlt habe und das war auch der reduzierter preis,,,, und mein smartphone bekomme ich auch nicht mehr zurück, also hab ich bei der versicherung angerufen gesagt das ich damit nicht einverstanden bin ich mein handy zurück will die dame am telefon meinte sie versucht das zu regeln aber das ist jetzt auch schon fast zwei wochen her, ich weis echt nicht mehr was ich machen soll jedesmal wenn ich anrufe sagen die was anderes, ich mein was soll ich mit den 160 euro machen.? Das bringt mir doch nichts, ich kann mir nicht das selbe handy kaufen, selber reparieren lassen kann ichs ja auch nicht da ich das handy nicht zurück bekomme, was nun??? nun meine frage Darf der gutachter mein smartphone behalten??? Hab ich kein recht mein smartphone zurück zu bekommen? weil mit dem geld was die mir schicken kann ich nicht wirklich was anfangen? bin dankbar für antworten
4 Antworten
Hallo,
nein das Handy ist soweit nicht anderst in den Verträgen mit der Versicherung gereglt nachwievor dein Eigentum. Das würde ich umgehend schriftlich durchsetzen indem du binnen einer "machbaren" Frist (2 Wochen) die Herausgabe des Telefon forderst. Dass die Versicherung dir das nicht zahlt ist übrigens völlig egal. Ich will mal kurz erklären: Eigentlich ist deine Kollegin die es kaputt gemacht hat dir gegenüber schadensersatzpflichtig. Sie hat sich aber dagegen versichert, sprich ihre Versicherung zahlt den Schaden. Der Einfachheit halber nimmt die Versicherung Kontakt mit dir auf. Das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber deiner Kollegin. Sie muss den Schaden bezahlen (unabhängig davon ob ihre Versicherung den Schaden für sie dann übernimmt oder nicht)!
Das ist nicht richtig. Nach BGB 823 hat der Geschädigte lediglich den Anspruch, so gestellt zu werden, als ob der Schaden nicht geschehen wäre. Das begündet den Zeitwertersatz. Auch die Schädigerin braucht ncht mehr zu zahlen. Gegen einen weiteren Anspruch wird die Versicherung (auch vor Gericht) dem VN Rechtsschutz gewähren.
Danke derHans, ich war schon kurz vorm Platzen bei soviel Unwissenheit!
danke für die antwort, aber was soll ich denn der versicherung schriftlich schicken? eine frist geben ansonsten rechtliche wege einschalten???
Nicht der Gutachter behält das Handy, sondern es gehört jetzt der Versicherung, wenn sie dich mit dem Zeitwert entschädigt hat.
Eine Haftpflichtversicherung ist kein Selbstbedienungsladen. Du sollst ja durch den entstandenen Schaden nicht besser gestellt werden, als vorher. Mit den 160 € kannst du ja bei ebay ein gleichwertiges gebrauchtes Gerät ersteigern.
nein kann ich eben nicht alleine bei ebay oder amazon fangen die preise bei einem gebrauchten gerät bei149 euro an bis ich das handy versteigere bin ich vielleicht bei 200.250 euro das kostet natürlich auch zeit und nerven und so viel zeit habe ich auch nicht und ob ich das gerät bekomme ist eine andere frage, naja ich finde das alles ja ein bisschen dubios,,,,, Ich möchte natürlich nicht mit einem iphone 5 ersetzt werden aber abgezockt möchte ich auch nicht werden denn mit dem 160 euro kann ich mkir nichts gleichwertiges kaufen.... und ich denke das ist nicht recht.....
Du kannst ja gegen den Schädiger klagen, um einen höheren Ersatz zu erhalten. Das bleibt dir ja immer unbenommen.
Das Smartphone ist weiter dein Eigentum, du kannst es zurück fordern. Wegen dem Geld würde ich die Versicherung fragen wo du ein gleichwertiges Smartphone für diesen Betrag erhältst. Oder du bietest an das der Versicherer dir anstatt Geld ein gleichwertiges Handy übergibt.
Ursusmaritimus
Das Smartphone ist weiter dein Eigentum
Falsch, mit der Erstattung des Zeitwertes geht das Handy in den Besitz der Versicherung über. Es sei denn, die Zahlung des Geldes stellt den Reparaturwert dar, dann bleibt das Handy im Besitz des Anspruchsteller.
Durch die Regulierung des Schadens wird man nunmal nicht besser gestellt als vor dem Schaden. Und das wäre bei dr Bezahlung des Zeitwertes und den Rückversand des Handy aber der Fall. Außerdem soll so Versicherungsbetrug verhindert werden.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Annahme des Erstattungsangebotes, (Zeitwert) auch bei der Festlegung des Zeitwertes muss die Versicherung die "Kaufmöglichkeit" zu diesem Preis belegen. Versicherungsbetrug kann durch die Seicherung der physikalischen Adresse des Handys verhindert werden.
Ursusmaritimus
Wer das Geld der Vesicherung annimmt, hat auch das Angebot angenommen. Sonst muss man auch die Regulierung als unzureichend zurück weisen und eben klagen (gegen den Schädiger)
Der Punkt ist aber, dass sie das Angebot vorliegend ja gar nicht annehmen möchte! Ihr erklärter Wille fehlt doch.
Und wie soll ich es zurückfordern? Jedesmal wenn ich bei der versicherung anrufe meinen sie sie versuchen es zu regeln das ich mein handy zurück bekomme aber ist bis jetzt nichts passiert... das geht jetzt schon seit wochen so...
Dir steht die Zahlung des Reparaturwertes oder der Zeitwert (wenn dieser geringer als der Reparaturwert ist) zu. Sobald dir der Zeitwert gezahlt wurde, geht das Handy in den Besitz der Versicherung über. Dies ist so, da du durch den Schadensfall nicht besser als vor dem Schaden gestellt werden sollst. Bekommst du also Gel dund Handy, hast du ja mehr als vor dem Schaden. Außerdem beugt man so den Versicherungsbetrug vor (hier darfst du gern den Betrügern von früher danken, die sind daran schuld).
Leider schreibst du nicht was es für ein Smartphone ist, ich finde im Netz genug Vertragsfreie Smartphones neu unter 160 €.
Das ändert aber nichts an den Ansprüchen gegenüber deiner Kollegin. Sie muss den Schaden bezahlen (unabhängig davon ob ihre Versicherung den Schaden für sie dann übernimmt oder nicht)!
Genau so ist es !!!
D.h !!!