Darf Gas abgestellt werden?
Brauche mal Rat meine Freundin hat sich vor kurzem von ihrem Mann getrennt . Sie wohnt mit Baby noch in der Wohnung ihr Mann hat die Endabrechnung nicht bezahlt und nun hat ER Post vom Gericht gekriegt um Stellung zu nehmen (einmal wurde Zutritt für das abstellen verweigert) wie sieht das aus können sie ihr das Gas abstellen? Ich bin mir da nicht so sicher sie hat das Geld ja auch nicht auf einmal wie soll sie sich verhalten?
11 Antworten
Aufs Amt gehen und um Hilfe bitten
umschreiben und dann aufs Amt, oder einen Anwalt einschalten, der dem guten Mann die Bezahlung aus dem Kreuz leiert, deine Freundin bekommt bestimmt Prozesskostenbeihilfe
Ohweh!
Da kann ich Dir leider keine großen Hofnungen machen...
Meine Stieftochter hatte gerade ein ähnliches Problem mit ihrem Anbieter. Zuerst kam ewig keine Rechnung (ich sagte natürlich, sie solle sich jeden Monat was zurücklegen!) und als sie dann kam, waren es gleich 600 €! Die hatten sie natürlich nicht mehr. Statt gleich was zu unternehmen, blieben die Briefe dann aber leider liegen. Dann erhielt sie Post, dass Gas abgestellt werden soll - sie war zu diesem Termin nicht zu Hause, was natürlich als "Zugriffsverweigerung" ausgelegt wurde. Das Ganze ging hin und her und vor Gericht... bis aus den 600 dann 2500€ wurden, die IN EINER SUMME! zu zahlen waren!! Hätte ich das Geld nicht aufgetrieben und gezahlt, wäre auch noch der Strom abgestellt worden! Da half auch nicht, dass sie ein kleines Kind von 20 Monaten hat!
Den Auszug melden, die Schwierigkeiten erklären und eine Ratenzahlung für den offenen Betrag anbieten. Die Gaswerke prüfen nicht erst nach, ob jemand Kinder hat oder nicht. Eltern sind dafür verantwortlich, dass die Rechnungen bezahlt werden, nicht die Kinder. Sobald man guten Willen zeigt, zeigen sich auch die Gasanbieter kulant.
Amt, Stadtwerke, anrufen. Du mußt nicht hingehen.
Heizung darf nicht mehr abgestellt werden, soweit ich weiß. Wasser auch nicht.
In meiner Heimatstadt kriegen solche Fälle einen Kartenzähler anmontiert, da muß auf eine Chipkarte eingezahlt werden in einem Automaten im Stadtwerke-Gebäude, sonst hat auch die Therme keinen Strom zum Zünden und Pumpen.
Dazu muß die Frau sich anmelden, mit genauen Zählerständen, dann ist der Mann nicht mehr der Verbraucher.
Nein, das geht nicht so ganz einfach, wenn ein Baby Mitbewohner ist. Das darf der Vermieter nicht so einfach - auch, wenn er "normal" im Recht wäre, weil er ja schließlich diese Kosten auch bezahlen musste. Wenn Du die Möglichkeit hast, einen Anwalt aufzusuchen - dann tue das. Bzw. SIE
nicht Vermieter sondern direkt beim Gasversorger sind die Kosten
Sorry - das stimmt. Kommt daher, weil ich kein Gas habe. Nunja - dann sieht die Sache shcon etwas schwieriger aus-:(
wurde abgelehnt weil es auf seinen Namen ist