Gas abstellen
Hi, ich habe ein Problem, das mal wieder meine Mietnomadenmieter betrifft. Und zwar zahlen die ja nichts mehr und haben jetzt von mir eine fristlose Kündigung zum 20.09.12 erhalten. Gestern habe ich festgestellt, dass sie die Zentralheizung im Keller angemacht haben und schon fröhlich vor sich hin heizen. Habe beim Versorger angerufen und die meinten, dass das nicht so einfach und schnell funktioniert, den Gashahn abzudrehen. Ich bin im Moment leider nicht vor Ort und kann den Heizungsraum auch nicht abschließen.
Wie bekomme ich jetzt am schnellsten das Gas abgestellt?
12 Antworten
Nun ich kann dir keinen Ratschlag erteilen, aber ich kan dir sagen was ich tun würde als Eigentümer. Als Eigentümer hast du die selben Rechte, wie ein Gas oder Stromlieferant. Wenn dein Mieter die gelieferte Energie ( Strom - Gas ) nicht bezahlt, hast du das Recht diese abstellen zu lassen durch örtliches Fachpersonal ( Elektriker - Gasinstallateur). Zunächst solltest du einen Schlosser beauftragen ein Schloss mit entsprechendem Schließzylinder einbauen zu lassen, und beim Einbau solltest du dabei sein, denn der Einbau dauert rund eine halbe Stunde. Zeitlich solltest du ein Einbau des neuen Schlosses mit der anschließenden Gasabstellung ( Handwerker für Gas ) bestellen, der anschließend den Gashahn abstellt.
Da du mehrfach die Bezahlung der Energieversorgung angemahnt hast, ohne Erfolg, kannst du dich in jedem Fall auf das Bürgerliche Gesetzbuch berufen.
BGB § 19 Abs.2 GVV
Für den Fall des Zahlungsverzugs enthalten die Rechtsverordnungen in § 19 Abs. 2 und 3 StromGVV (siehe unten) praktisch gleich lautende Bestimmungen zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung und vor allem zur praxisrelevanteren Liefersperre.
Danach darf die Versorgung (erst!) eingestellt werden,
wenn ein fälliger Anspruch von mindestens 100 Euro (frühestens 2 Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung) angemahnt wurde,
wenn die Liefersperre angedroht wurde, wobei eine Verbindung von Sperrandrohung und Mahnung zulässig ist (entspricht der Praxis) und
die gesetzliche Nachfrist von 4 Wochen ab Zugang der Sperrandrohung ungenutzt verstreicht.
Außerdem ist nach § 19 Abs. 2a der Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus anzukündigen.
Mögliche Interventionsmöglichkeiten:
Verhindern kann der Schuldner die drohende Liefersperre
durch Zahlung bzw. Stundungs- und Ratenzahlungsarrangement (dazu 3.1)
indem er die Voraussetzungen der sogen. "Verhältnismäßigkeitsklausel" darlegt oder
indem er die Übernahme d. Energieschulden durch das Sozialamt bzw. das Jobcenter err
In jedem Fall ist darauf zu achten, das zwischen der Mahnung in Verbindung mit der Energieversorgung und an Ankündigung der Energieeistellung eine Frist von 4 Wochen eingehalten werden müssen, sonst kann du belangt werden. Ist diese Frist erfolglos verstrichen, hast du das Recht zur Sperrung.
Zur Zeit haben wir ein mildes Klima ( keine Heizperiode ) daher ist es vertretbar die Energieversorgung abzustellen. Anders würde es sich gestalten, wären die Außentemperaturen im Minusbereich, was aber nicht der Fall ist.
Ich hoffe dir mit diesem Rat geholfen zu haben???
Aber es hört sich doch hochwichtig an...nicht wahr?
Man muß ja keine Ahnung haben...man muß es nur gut verkaufen können....und ein § in den Raum zu werfen, beeindruck wohl den ein oder anderen....
Gegen Mietnormaden hilft nur eins...durchgreifen...
Gar nicht. Das muss schon besser der Versorger erledigen. Bloß nicht selbst dran rumschrauben, du wilst sicher nicht, dass dein Haus explodiert.
Fristlose Kündigung hast du eingeleitet, wenn die dennoch weiter wohnen, fällt erhöhter Mietzins an, dazu die Heizkosten - dein Geld bekommst du schon noch rein.
Na ja, die leben größtenteils vom Jobcenter, woher soll das Geld denn kommen?
Das ist jetzt nicht dein Problem. Heizkosten und Miete werden vom Jobcenter getragen. Wenn da erhöhte Summen fällig werden, wird das Jobcenter den Leuten schon Beine machen.
Leider zahlt das Jobcenter die Miete seit September ja eben nicht mehr an mich, sondern direkt an die Mieter, weil die das rückgängig gemacht haben sowie die monatliche Tilgung von 100 €, die seit letzten November lief, weil die am Anfang schon 4 Monate die Miete selbst einkassiert hatten.
Na ja, die leben größtenteils vom Jobcenter,
Na dann würde ich mal ein nettes Briefchen + Kopie der fristlosen Kündigung an das Jobcenter schreiben;-)
Das hilft geanu so gut, wie die Polizei, der Vermieterschutz und die gerichtliche Anordnung der Räumung....bis die wirklich raus sind, kostet es jedoch Reling´s Geld und Nerven!
Das hilft geanu so gut, wie die Polizei, der Vermieterschutz und die gerichtliche Anordnung der Räumung....bis die wirklich raus sind, kostet es jedoch Reling´s Geld und Nerven!
Wenn das Jobcenter darüber informiert ist das der Kunde die KdU zweckentfremdet, sprich keine Miete zahlt, bestimmt das Jobcenter von sich aus das die Miete wieder direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Außerdem riskiert der Kunde eine Anzeige wegen Betrug und/oder eine Sperre der Leistungen.
@anitari: genau, so ist es. Danke für die ergänzenden Erläuterungen.
Seh zu, dass du so schnell wie möglich hin kommst!
Fahr unterwegs bei einer guten Zoohandlung vorbei...und kauf ein paar Gesellen...meist werden sie als Futter für große Reptilien verwendet....dann machst du die Heizung aus, 2 Sicherheitsschlösser an die Tür, den Hinweis, dass die Heizung ab 01.Okt. wieder angestellt wird...
und ein nettes Gespräch mit denen:
http://www.mietnomaden-loswerden.de/
hilft auch...auch wenn es etwas kostet, teuer als das, was euch in der Zukunft mit solchen Mietern erwartet (die auch noch vom Gesetz geschützt werden) ist es ganz sicher nicht!
Du muß beim Gasversorger den Liefervertrag fristgerecht kündigen. Dann kann er den Zähler ausbauen. Wenn die Mieter ihn rein lassen. Besser solltes du jemanden hin schicken der die Heizung ausschaltet und den Heizungskeller verschließt wenn er nicht zur vermieteten Wohnung gehört. Mit Beginn der Heizperiode, Mitte Oktober, muß du die Heizung wieder einschalten.
Hinfahren - mehr kannst du nicht machen.
Allerdings ist es fraglich, ob es rechtens ist, den Mietern VOR Ablauf der Kündigungsfrist die Heizung abzustellen. - Selbst wenn sie nicht mehr zahlen.
Mit Sicherheit nicht. Die ganzen von dir zitierten Gesetze gelten für den Grundversorger, der der Vermieter mit Sicherheit nicht ist.