Darf Frauenarzt die Arbeitszeit für ein individuelles Beschäftigungsverbot vermerken?
Folgendes Problem:
mein Frauenarzt sagt, er darf bei dem individuellen Beschäftigungsverbot keine ausdrückliche Arbeitszeit auf dem Attest schreiben. Stimmt das?
Beispiel sowas darf er nicht: Aufgrund von Bla Bla Bla, darf Frau Müller nur in der Zeit von 09:00-12 Uhr beschäftigt werden.
Er könne nur eine allgemeine Stundenanzahl pro Tag schreiben aber keine Uhrzeiten.
13 Antworten
Ich kenn nur angaben wie "generelles BV" oder BV für nachtschicht.
Das Uhrzeiten angegeben werden im Sinne von "nur vormittags, nicht vor 9, nicht nach 12" dürfte dem Doc schwerfallen, sinnvoll zu argumentieren- vermutlich wirft man ihm da schnell Gefälligkeit vor.
Was genau wäre den die hieb- ubnd stichhaltige Begründung für konkret diese Arbeitszeiten?
Nebenbei, nach Blick auf die vorigen Fragen: welche Gefahr geht denn bei Erzieherarbeit von Arbeit vor 9 und nach 12 aus? Küxchendienst? Kinder annehmen, abgeben?
Das solltest Du schon konkretisieren. deinem Facharzt wird das im Gegensatz zu einem Betriebsarzt natürlich nicht klar sein.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen.
Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten.
Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen.
Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).
Warum ist für dich eine Uhrzeit wichtig? Die Begrenzung der Arbeitszeit ist doch ausschlaggebend.
Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft und schöne Geburt!
Das ist völlig korrekt. Dein Arzt kann zwar aufschreiben dass Du beispielsweise nur 4 Stunden am Tag arbeiten darfst, aber er kann nicht vorschreiben wann diese 4 Stunden sein sollen.
Aus medizinischer Sicht kann es notwendig sein die tägliche Arbeitszeit zu begrenzen, damit Du Dich nicht übernimmst / überarbeitest.
Aber aus medizinischer Sicht es völlig egal, ob Du nun von 8-12 oder von 10-14 oder von 14-18 Uhr arbeitest. Da geht es wohl eher um Deine persönlichen Vorlieben.
Die einzige Ausnahme wäre ein Verbot von Nachtarbeit. Das wiederum könnte ein Arzt aussprechen.
Da kannst Du nur mit dem Chef sprechen und ihn bitten Deine Arbeitszeit so zu legen, dass Du vor 15 Uhr Feierabend hast.
Seid Ihr eone private oder staatliche/städtische Kita?
Sprich: hast Du einen betriebsrat usw? Da kann man nämlich auch um Hilfe bitten, also Vermittlung.
ists privat, hast Du schon versucht, das mit AG sinnvoll zu kläreb.. und der sieht keinen individuellen bedarf..
dann (entschuldigt bitte).. gehts Dir halt wiederholt saudreckig und Du musst Dich leider krankmelden.
Ist ein bissl Erpressung, aber da stellt auch ein bockiger AG schnell fest,d ass er dann doch lieber einen Personaleinsatzplan hat, der hinhaut.. als anders zu planen und regelmäßig steht er da und hat zu wenig betreuer in den Gruppen (hallooo, der beliebte Schlüssel).
Der Arzt kann das in der Tat nicht. Er kann die Stundenzahl begrenzen, aber nicht die genaue Arbeitszeit festlegen. Das ist in einem Bv ja auch nicht begründet.
Der Arbeitgeber kann dich schon noch eigenständig einteilen, wann er dich braucht. Natürlich im Rahmen des Mutterschutzes, also nicht nachts.
Dir wird Nachmittags schlecht? Dann ist das in dem Moment ja eher ein Krankheitsfall und nichts, wofür man ein Bv bekommt. Da bleibt nur, mit deinem Arbeitgeber darüber zu sprechen und auf Verständnis zu hoffen. Wenn er das nicht macht und es dir wirklich sehr schlecht geht und du dich übergibst, meldest du dich krank und gehst dann halt nach Hause! Wenn das 2-3 Mal passiert ist wird sich das dein Arbeitgeber bestimmt nochmal überlegen ;-)
Generell wird es dir aber bestimmt schon bald besser gehen!
Was für einen Sinn hätte das denn auch, wenn die Uhrzeiten vermerkt wären?
Vermutlich ist das ja dann eher dem eignen Wunsch geschuldet, wann man sich selbst am besten fühlt?
Vllt. kannst du das auch so in einem ruhigen, netten Rahmen mit deinem Chef besprechen ;)
Ich habe dem Arzt geschildert das ich jeden Tag ab 15 Uhr Übelkeit und Erbrechen an der Arbeit bekomme... Er sagte ich müsse mit den Arbeitgeber reden und hoffen, dass er Mitgefühl zeigt und mir abends raus lässt. Bis jetzt muss ich aber immer bis zum SChluss bleiben.. Das bringt mir einfach mal nichts obwohl die Stundenzahl jetzt weniger ist. Was mach ich da?