Feiertag = Sonntag (verkehrsrechtlich)?
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich parken mit meinem Auto. Man stelle sich vor: ein Auto wird abgestellt an einem Tag vor einem Feiertag (Hl.3 Könige in Bayern). Und jetzt 2 Fragen / 2 Situationen:
1. 19:32 Uhr: Das Auto wird abgestellt. Es ist laut Schild erlaubt, das Auto ab 20 Uhr dort ohne Parkscheibe od. Anwohnerausweis für 2 Std. zu parken, welche sonst vonnöten wären. Die Parkscheibe wird vom Fahrer aber NICHT auf diese Uhrzeit eingestellt, weil man ja bei angefangener halben stunden die Uhr auf die folgende halbe Stunde (hier 20:00 Uhr) einstellen darf und ab 20:00 Uhr ja nicht mehr nötig ist, etwas auszulegen. Ein Anwohnerparkausweis ist auch nicht vorhanden. Ist der Fahrer auf der sicheren Seite, ist das logisch (nicht für den Ottonormalbürger, sondern für die Stadtverwaltung)?
2. Am folgenden Tag möchte das Auto immer noch ohne Strafe auf diesem Platz stehen. Deshalb wurde die Parkscheibe am unter 1. genannten tag klugerweise schon auf 09:30 gestellt. (Ab 09:00 muss eine Parkscheibe ausliegen, aber es wird angenommen dass die Wächter erst kurz nach 9 loslaufen ^^) Jetzt ist aber FEIERTAG hier und heute. Auf dem Parkregelungsschild steht, dass Sonntags frei geparkt werden kann. Gilt das dann auch für feiertags (dann könnte das Auto nämlich juchuu stehen bleiben)? (Ich bitte darum, nicht zu berücksichtigen, dass man die Parkscheibe nicht nachstellen darf, ohne den Platz zu wechseln)
5 Antworten
Was steht denn genau auf dem Schild? Das ist mir noch nicht ganz klar und davon wird vieles abhängen.
Fakt ist auf jeden Fall folgendes: Wenn dort bis 20 Uhr Parken nur mit Parkscheibe erlaubt ist, dann muss auch bei einer Ankunft um 19:32 eine Parkscheibe (eingestellt auf 20 Uhr) ausgelegt werden. Sonst wäre ein Knöllchen fällig, wenn z.B. ein Kontrolleur um 19:45 kommt. Und wenn da eine Parkscheibe liegt, die auf 9:30 eingestellt ist, denn nimmt der an, dass man da schon seit über 10 Stunden parkt und das wird dann teuer.
Auch bei der Feiertagsfrage kommt es auf die Formulierung an. Wenn da z.B. steht "Werktags 9-20 h nur mit Parkscheibe" dann darf man da sowohl sonn- als auch feiertags ohne Parkscheibe parken. Wenn da aber explizit Wochentage erwähnt werden, z.B. "sonntags frei", dann gilt das auch wirklich nur für den Sonntag und nicht für Feiertage an einem anderen Wochentag. Ob dann allerdings an dem Feiertag auch kontrolliert wird, steht auf einem anderen Blatt.
cchrisa, danke für deine antwort!
zu: "Und wenn da eine Parkscheibe liegt, die auf 9:30 eingestellt ist, denn nimmt der an, dass man da schon seit über 10 Stunden parkt und das wird dann teuer."
bedenke, dass es parkscheiben gibt, die der fahrer an der scheibe festgebabbt hat und die er nicht einfach unleserlich machen kann. gesetzt den fall er vergisst die scheibe gänzlich ein zustellen und sie zeigt eine beliebige zeit an, dann darf das nicht nachteiliger sein als keine ausgelegt zu haben.
und zu: "Wenn da aber explizit Wochentage erwähnt werden, z.B. "sonntags frei", dann gilt das auch wirklich nur für den Sonntag und nicht für Feiertage..."
da denke ich, dass du recht hast. da stand nix von feiertagen. dachte z.B. an die unterschiede mietrecht / arbeitsrecht was die arbeitstage anbelangt (samstag is mal einer, mal nicht) aber das ist ein anderes thema ;)
Um es kurz zu machen: Jeder Sonntag ist ein Feiertag, aber nicht jeder Feiertag ein Sonntag. Dämmert`s? ;-)
Da an Sonn- und Feiertagen die Parkuhren nicht gefüttert werden müssen, gehe ich hier mal von dem selbigen aus.
- Sonn- und Feiertage .... Ein Feiertag ist oft kein Sonntag. Ob für den Feiertag das gleiche gilt wie für einen Sonntag, das hängt von der Beschilderung ab. Automatisch geht das nicht.
- Wenn vor 20:00 Uhr eine Parkscheibe verlangt ist, dann musst du bei Ankunft vor 20:00 Uhr auch eine korrekt eingestellte Parkscheibe auslegen.
Kommst du erst nach 20:00 Uhr an, dann darfst du die Scheibe auf nächsten Morgen 09:30 stellen, wenn die Parkscheibenpflicht um 09:00 beginnt. Das ist rechtlich zulässig.
fakt ist wenn parkscheibe verlangt wird bis 20 uhr und ich komme um 19.32 uhr muss ich sie auslegen,denn parkscheiben dürfen NICHT vorgestellt werden.siehe ordnungwidrigkeitengesetz ruhender verkehr.wo steht bitte im og gesetz das man auf nächste halbe std vorstellen darf ????