Darf ich dann zuhause bleiben?
Wenn auf mein Attest „war von (Uhrzeit) bis (Uhrzeit) zur Behandlung in meiner praxis.
Darf ich dann zuhause bleiben oder muss ich zur Schule ??
5 Antworten
Hallo, wenn dort steht von 09:00 bis 10:00 Uhr und Ihr heute bis 15 Uhr Schule habt dann leider ja.
Hast du andererseits einen Fall wie:
Behandlungszeit 11:00 bis 12:00 Uhr und Ihr habt an diesem Tag nur bis um 12:30 oder auch 13:00Uhr Unterricht, UND dein Schulweg bzw der Weg vom Arzt zur Schule ist ~ die gleiche Zeit bis zum Schulschluss oder etwas früher so 10-15min dann kannst du auch gleich nach Hause gehen, weil es sich dann nicht lohnen würde.
Es sei denn du willst ein "guter" Schüler sein dann kannst du einfach zur Schule gehen und das Attest dort direkt abgeben.
Lg
Nach der Behandlung mußt Du zur Schule gehen - wenn die Behandlung früh genug zuende war, um zumindest noch teilweise am Unterricht teilnehmen zu können.
wenn Du (z.B.) von 08 - 09 Uhr in der Behandlung warst, darfst Du natürlich anschließend wieder in die Schule und musst nicht einfach nach Hause gehen ...
Und was ist wenn es mir danach nicht gut ging ?
Dann musst du anschließend umgehend zur Schule.
Das ist kein Attest in dem Sinne sondern nur eine Bescheinigung dass du beim Arzt warst.
Krankgeschrieben wurdest du ja nicht
Wenn da sonst nichts weiter drauf steht, dass du für den ganzen Tag oder länger krankgeschrieben bist, musst du nach deinem Arzttermin zur Schule.
Bei uns in der Schule gibt es eine neue Regel und zwar ohne Attest zählt es als unentschuldigt also deswegen auch die Frage
Dann brauchst du von deinen Eltern eine Entschuldigung für die Schule. Ansonsten sind das unentschuldigte Fehlstunden.
Und was ist wenn ich sage mir ging es danach nicht gut ?