Darf eine zusätzliche Mansarde zur Wohnfläche gerechnet werden?
Hallo Zusammen,
ich habe eine spezielle Frage, in meinen Mietvertrag steht drin das die Wohnung über eine Wohnfläche von 85m² inclusive Mansarde verfügt.
Mit folgenden Zusatz "Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Anzahl der vermieteten Räume.“
Die Wohnfläche in der Wohnung sind aber eigentlich ca 65m².
Jetzt hab ich gelesen 10% Wohnflächenabweichung sind legitim. Aber bei mir sind es ja mehr als 10%.
Zählt ein Mansardenraum welcher ohne Heizung und Strom verfügt als Wohnfläche obwohl er auf dem Dachboden ist ? Es ist halt ein ausgebautes zusätzliches Zimmer nur halt ohne Strom und Heizung.
Ich möchte nicht am Jahresende mit 85m² die Abrechnung erhalten wenn die tatsächliche Wohnung aber nur 65m² aufweist ????
Dankeee!
1 Antwort
Darüber läst sich wohl trefflich - vor Gericht - streiten. Ohne Strom und Heizung kann die Mansarde wohl nicht zu 100% als Wohnfläche berechnet werden. Es hängt wohl auch von der tatsächlich möglichen Nutzung ab - ob dieser zu 50 % wie Balkone berechnet werden oder höher.
In der Heizkostenabrechnung dürfen diese 20 qm zusätzlich auf keinen Fall mit abgerechnet werden. Falls doch - dann dies keinesfalls akzeptieren.
Die Kaltmiete hast Du - incl. des Mansardenzimmer - akzeptiert. Die Gretchenfrage ist, ob die umlagefähigen Nebenkosten mit 65 qm oder 85 qm verteilt werden (dürfen). Die Antwort wird dir wohl nur ein Gericht geben können.
Klasse! Vielen lieben Dank für die ganzen Aufklärungen! Ich mach mich dann nochmal schlau und berichte hier den Ausgang, Danke!