Darf eine zusätzliche Mansarde zur Wohnfläche gerechnet werden?

1 Antwort

Darüber läst sich wohl trefflich - vor Gericht - streiten. Ohne Strom und Heizung kann die Mansarde wohl nicht zu 100% als Wohnfläche berechnet werden. Es hängt wohl auch von der tatsächlich möglichen Nutzung ab - ob dieser zu 50 % wie Balkone berechnet werden oder höher.

In der Heizkostenabrechnung dürfen diese 20 qm zusätzlich auf keinen Fall mit abgerechnet werden. Falls doch - dann dies keinesfalls akzeptieren.

Die Kaltmiete hast Du - incl. des Mansardenzimmer - akzeptiert. Die Gretchenfrage ist, ob die umlagefähigen Nebenkosten mit 65 qm oder 85 qm verteilt werden (dürfen). Die Antwort wird dir wohl nur ein Gericht geben können.

Rien1986 
Beitragsersteller
 17.12.2017, 17:35

Klasse! Vielen lieben Dank für die ganzen Aufklärungen! Ich mach mich dann nochmal schlau und berichte hier den Ausgang, Danke!