Darf eine Wohnungsgenossenschaft die Modernisierung verweigern?

4 Antworten

Tatsächlich kann man als M eine Modernisierung nicht beanpruchen. Solange die vertragliche Gebrauchstüchtigkeit gewährt ist, gilt eben der angemietete, nicht ein gewünschter Zustand oder Standard als Mietvertragsgegenstand :-O

Und die Werbeaussagen stimmen doch: Es wurden und werden doch nachweislich zahlreiche Modernisierungen vorgenommen, nur eben im Einzelfall nicht bei dir. Wird etwas anderes behauptet?

Und das Mietrecht kennt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder Gewohnheitsrecht. Die Diskriminierungskeule kannst du also getrost wegpacken :-O

G imager761


Anonymus2015a 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 06:47

Bis auf, dass ich einfache Fragen gestellt habe und du daraus eine "Diskriminierungskeule" machst, bis auf deine seltsamen Smilies und deine rhetorischen und negativ behafteten Nachfragen, trotzdem dann danke für die Antworten!

johnnymcmuff  20.08.2015, 20:25
@Anonymus2015a

Bis auf, dass ich einfache Fragen gestellt habe und du daraus eine "Diskriminierungskeule" machst, bis auf deine seltsamen Smilies und deine rhetorischen und negativ behafteten Nachfragen,

Das ist sein Markenzeichen.

Und wenn man selber eine Antwort von ihm widerlegen, kommt keine Entschuldigung sondern einfach nur schweigen ( schweigen könnte er ruhig öfter. :-)

Oder zumindest ein bisschen höflicher kommentieren.

Das kommt wie immer darauf an: Was wünscht der Mieter, passt das ins Modernisierungskonzept, und ist die Wohnung nach einem Mieterwechsel so weiter nutzbar? Beispiel: Der mieter wünscht sich ein BAd mit Whirlpool, Regendusche, Marmorfliesen, IR-Kabine und wäre sogar bereit, die Mieterhöhung von 11% der renovierungskosten jährlich zu tragen. Er zieht aber nach 3 Monaten aus, dann ist diese Wohnung nur noch für weniger zu vermieten. Also wird abgelehnt. Wie begründet die Genossenschaft denn die Ablehnung?

Anonymus2015a 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 12:01

Die haben ja ein spezielles Angebot für die Badmodernisierung, also um genau zu sein, zwei. eins mit Badewanne und eins mit Dusche. Sonst alles gleich. Und ja, die Kosten werden vom Mieter getragen, auch das ist klar und auch mir bewusst. Von daher nix mit Whirlpool oder Sonderausstattungen etc. Geht mir nur darum, mein uraltes Bad modernisiert zu bekommen, damit das mal schick aussieht.

Die Genossenschaft begründet es damit, dass sie es nicht machen möchten, ohne Grund. Auf Nachfrage meinerseits hieß es dann, dass sie eben immer individuell entscheiden würden.

Das Angebot im Magazin ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Es ist schlicht Werbung.

Aber Du kannst die Mitbestimmungs-Möglichkeiten nutzen, die sich aus der Unternehmensform Genossenschaft und deren Satzung+Gremien ergeben. Dabei aber bedenken, dass eine Genossenschaft ähnlich einer Versicherung auf das Wohl der Gemeinschaft achten muss ... allerdings sotialverträglicher.

Anonymus2015a 
Beitragsersteller
 20.08.2015, 11:58

Inwiefern kann ich denn die Mitbestimmungsmöglichkeiten nutzen? Das Wohl der Gemeinschaft wird durch die Badmodernisierung nicht beeinträchtigt, da die Modernisierungskosten ja auf mich umgelegt werden.

Ifm001  20.08.2015, 18:01
@Anonymus2015a

Wie die Genossenschaft das Mitbestimmungsrecht umsetzt, muss Du schon selbst recherchieren. Oft gibt es Mitglieder-Beiräte u. ä.

Zum einen wollen sie neue Mieter haben und versuchen die Alten auszutreiben mit schlechten Wohnung .... sie modernisierte sie nach dem Auszug um von den neuen Mietern eine höhere Miete verlangen zu können da sie bei dir noch mehr oder wenige vertraglich gebunden sind

Ifm001  20.08.2015, 08:21

Du hast schon bemerkt, dass es hier eine Genossenschaft der Vermieter ist?