Darf man als Mieter Briefkastenschlüssel nach Wohnungsübergabe bis zum Ende des Mietverhältnisses behalten?
Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Anliegen: morgen übergeben wir unsere alte Wohnung an die Wohnungsgenossenschaft zurück, das Mietverhältnis besteht aber noch bis inklusive 30.06.2016. Damit uns bis dahin trotzdem noch eventuelle Post erreichen kann, wäre es gut, wenn wir wenigstens 1 Briefkastenschlüssel behalten und diesen dann am 30.06.2016 bei der Genossenschaft persönlich zurück geben könnten. Ist das machbar bzw. erlaubt? Hat damit jemand Erfahrung? Den Nachsendeauftrag bei der Post stellen wir auch morgen, die wichtigen Behörden/Institutionen wurden und werden von uns eh separat informiert. Nur kann man bei einem Umzug ja auch den ein oder andern vergessen zu informieren und da wäre es schön gut, noch bis Monatsende an unseren alten Briefkasten ran zu kommen.
Für hilfreiche Infomationen bin ich sehr dankbar :).
5 Antworten
Wenn das Mietverhältnis bis zum 30.6 besteht dürft ihr nicht nur den Briefkastenschlüssel bis dahin behalten, sondern auch den Wohnungsschlüssel. Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt ihr ja auch Miete. Eine vorherige Herausgabe der Schlüssel, z.B. um dem Nachmieter oder Hauseigentümer schon mal Gelegenheit zu geben, zu renovieren/sanieren kann niemand verlangen und es wäre nur ein Entgegenkommen Eurerseits gegenüber dem Nachmieter/Hauseigentümer. Die haben darauf keinen Rechtsanspruch.
Solange das Mietverhältnis noch andauert, könnt ihr sowohl den Briefkastenschlüssel, als auch alle anderen Schlüssel behalten.
Aber sicher. Ihr habt sogar das Recht, alle Schlüssel am 30.06 zu übergeben. Wenn Du dort noch gemeldet bist, musst Du auch an deine Post kommen.
Wenn Du einen Brief von irgendeiner Behörde bekommst und reagierst nicht, hast Du ein großes Problem.
Das einfachste wäre wohl einfach zu fragen oder darum zu bitten, das diese regelmäßig für dich in den Briefkasten schauen und Dir bescheid sagen, wenn Post für dich da ist.
Einfach ohne miteinander zu reden, den Schlüssel zu behalten geht gar nicht ;) Vieles lässt sich durch einfaches kommunizieren lösen :P
Ich hatte alle Schlüssel immer erst am letzten Tag übergeben und kurz vorher war auch immer die Abnahme der Wohnung. Vielleicht ist das ja HILFREICH für dich...
Ist es, danke :)
Wenn ihr einen Nachsendeauftrag bei der Post einrichtet ist das eher Sinnlos da dann eh alles von der Post automatisch zu eurer neuen Adresse umgeleitet wird.
Möglich wäre es theoretisch. Die Wohnungsgenossenschaft ist aber nicht verpflichtete sich darauf einzulassen, kann also auch einfach nein sagen da ja dadurch die Wohnungsübergabe unvollständig wäre.
Soweit ich informiert bin, dauert es eine Weile, bis der Nachsendeauftrag bei der Post "aktiv" ist und die Umleitung an die neue Anschrift funktioniert. Daher ja auch die Überlegung, 1 Schlüssel zu behalten und so die Zeit zwischen der Umstellung auf die neue Adresse bei der Post und dem tatsächlichen Mietende zu überbrücken. Ansonsten könnte uns ja Post verloren gehen.
Die Wohnungsgesellschaft hat noch gar kein Recht auf einen Schlüssel.
Die Genossenschaft hat keinen Anspruch, den Zugang zum Briefkasten ebenfalls schon morgen zu bekommen. Muss natürlich im Protokoll vermerkt werden.
Einfach behalten ohne was zu sagen hatten wir nie vor (ist auch nicht die erste Übergabe unseres Lebens ;))! Und jemand fremdes zu bitten, nach meiner Post zu schauen, wäre doch mehr als leichtsinnig, das kommt sicher nicht in Frage. Mir geht es lediglich um HILFREICHE Erfahrungswerte ;).