Darf eine UNI oder Arbeitgeber sich bei einer Schule auskünfte über das abizeugnis geben lassen?
mal angenommen person x frisiert abi zeugnis oder macht es erst garnicht. dann schreibt person x sich bei einer uni ein und fängt mit gefälschtem zeugnis an zu studieren. Darf die UNI bei der schule anrufen oder sich das original bei der schule vorzeigen lassen? oder ist die schule verpflichtet die daten nach BDSG geheim zu halten und keine auskunft zu geben wenn person x nicht zustimmt?
es ist nur eine frage und keiner hat vor das zu tun!!!
3 Antworten
Die Uni wird wohl nicht deine Schule anrufen, aber wenn du dann dein Examen hast und willst arbeiten gehen, dann verlangt der Arbeitgeber oft, dass du eine Vollmacht unterschreibst, dass er beim Schulamt oder an der Uni anrufen darf und deine Noten so überprüft werden. Sagt jetzt das Schulamt ne das Abizeugnis ist falsch, dann ruft das Schulamt bei der Uni an und dein ganzes Examen kann dir dann aberkannt werden. Weil du ja dir die Erlaubnis durch den Numerus Klausus erschlichen hast. Wenn es eh kein Nummerus Klaus für dein Studienfach gab dann kannst du wohl dein Uniabschluss behalten. Aber du kannst wegen Urkundenfälschung angezeigt werden und das wird immer bestraft.
Die Uni hat also ohne Zustimmung von mir keine berechtigung sich daten über das abi zeugnis zu holen?
Bei Verdacht kann die Uni immer das Schulamt anrufen und die Noten abgleichen. Aber ich denke sie macht das meistens nicht. Nur bei Jura wäre ich vorsichtig, da musst du glaube ich sogar ein Führungszeugnis vor dem ersten oder zweiten Examen abgeben und die Polizei prüft sogar bei dem Examen mit Metalldedektoren ob du irgendwelche Hilfsmittel hast, hat mir mal einer erzählt. Kann also durchaus sein, dass die Uni die Leute nochmal gründlich vorher unter die Lupe nimmt die das Examen schreiben wollen.
Aber ich vermute es nur.
Dann lebt man sein restlichen Leben in Angst, alles was man erreicht hat wieder zu verlieren.
Selbstredend kann die UNI nach dem Original der Schule fragen, wenn die da Unstimmigkeiten vermuten.
"Darf die UNI bei der schule anrufen oder sich das original bei der schule vorzeigen lassen"
Ja! zu Betrugsverdachtsfällen darf Auskunft gegeben werden. Die Schule wird kein Original rausschicken oder ne Datenkopie - sie dürfen aber sehr wohl bestätigen ob die Version, die der Uni vorliegt, korrekt ist
Die Universität fordert eine beglaubigte Kopie oder will das Originalzeugnis vorgelegt bekommen. In diesem Fall würde der Betrug auffliegen. Ist ein Verdacht vorhanden, dass die HZB gefälscht ist - könnte die jeweilige Universität eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erstatten. Demzufolge würde die Staatsanwaltschaft darüber ermitteln, von der jeweiligen Schulbehörde das Zeugnis des Angeschuldigten einsehen, und das Beweisobjekt mit dem Original vergleichen.
Hier hingegen wird Blödsinn verzapft. Das verstößt eindeutig gehen die Datenschutzbestimmungen! Die Bestätigung der HZB ist auch ein Austausch von Daten und Informationen.
Der Betrug fliegt auf, indem man das Original fordert oder eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. Die Staatsanwaltschaft übernimmt diese Aufgabe und stellt die Urkundenfälschung fest. Das ist nicht die Aufgabe der Universität ein Zeugnis auf Fälschung oder Mängel zu prüfen. Das obliegt der Staatsanwaltschaft!
Die Aufgabe der Universität besteht darin, die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen. Die Universität muss nur anzeigen - das reicht aus.
wie sieht es bei der uni aus? wird da grundsätzlich auch etwas unterschrieben wie die vollmacht beim arbeitgeber?