Darf eine Schwangere in der Pflegeausbildung jeden Tag um 6 Uhr arbeiten?
Es geht um eine sehr gute Freundin in meinem Kurs. Wir sind i 2. Lehrjahr zur Gesundheits- und Krankenpflege und sie hat letzte Woche dem AG die SS bekannt gegeben.
Jetzt hat sich von den Zeiten aber nichts bei ihr geändert. Sie muss morgens um 6 Uhr bis 14:30 Uhr den Frühdienst leisten.
Jetzt meinte sie zu mir, ihr geht es körperlich dadurch sehr schlecht vor allem durch die SS Beschwerden.
Meine Frage: Darf sie überhaupt um 6 Uhr schon arbeiten oder ist das nur im Krankenhaus der Fall, dass sie das darf ?
8 Antworten
Ja, ab 6:00 Uhr ist das möglich, aber nicht mehr nach 20:00 Uhr. Die Schwangeren dürfen nicht mit Medikamente in Berührung kommen und auch keine schweren körperlichen Arbeiten (zB Mobilisation, Patientenlagerung) verichten. Ein Einsatz in infektiösen Zimmern / Stationen muss vermieden werden, auch in einer Röntgendiagnostik.
Ja, selbstverständlich kann und darf sie ab 6:00 morgens ihren Dienst beginnen.
Sie muss morgens um 4 aufstehen, weil sie etwas weiter weg wohnt und kommt seit der ss gar nicht mehr damit klar. Sie hat immer mal wieder Blutungen und macht sich große Sorgen. Kann ein BV ausgesprochen werden oder hat sie andere Möglichkeiten ?
Der Mutterschutz besagt, dass sie ab 6:00 Uhr und bis 20:00 Uhr arbeiten darf.
Dabei ist es egal, wie früh sie aufstehen muss, um pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das ist ihre Sache. Auch wenn sie dadurch um 4:00 Uhr aufstehen muss, ist das rechtens in Ordnung.
Sie darf nur keine Nachtschichten mehr zwischen 20:00 Uhr und 6:00 Uhr machen.
Sollte es aber eine zu große Belastung für sie sein, sollte sie zu ihrem Frauenarzt gehen und das dort besprechen. Von ihm/ihr kann deiner Freundin ein Berufsverbot erteilt werden. Dann muss sie nicht mehr arbeiten (oder nur noch zum Teil) und kann ihre Ausbildung nach der Elternzeit vorführen.
(Ich bezweifle aber, dass ihr ein BV gegeben wird. Da müsste es ihr schon wirklich sehr schlecht für gehen.)
Trotzdem viel Glück!
Ups die Fotoaufnahmen haben sich eingeschlichen :-)
In der Altenpflege bekommst du recht schnell ein BV , aufgrund von körperlicher Belastung etc .
Ich behaupte, dass 98% der Frauenärzte Fotoaufnahmen Nachfrage ein BV geben , wenn man ihnen sagt das man in der Pflege arbeitet.. Die Gefahr das was passieren kann ist viel höher als in anderen Berufen.
Das ist eine normale Arbeitszeit, meine Frau musste sogar Nachtbereitschaft machen.
Eine Schwangerschaft ist doch keine Krankheit. Klar muss man sich schonen, aber bei anderen Sachen, tragen, Sport ....
Was macht deine Freundin mal, wenn sie mehrere Kinder hat und nachts wegen einem Kind aufstehen muss oder nicht schlafen kann?
Sie kann zum Arzt gehen & die Sache schildern. Dann kann sie ein Beschäftigungsverbot bekommen. In der Zeit bekommt sie aber trotzdem Geld (wird zwischen Betrieb & Krankenkasse geregelt). Die Ausbildung kann sie unterbrechen & nach der Schwangerschaft wieder im 2. Lehrjahr einsetzten. Sie sollte sich aber erkundigen, ob das Beschäftigungsverbot für die gesamte Ausbildung gilt, oder nur für den praktischen Teil (Betrieb) & sie trotzdem zur Berufsschule muss.
Müsste sie eigentlich. Der Betrieb zahlt ihr in dem Fall den normalen Gehalt weiter, bekommt es aber sozusagen von ihrer Krankenkasse zurück.
ok danke :) weißt du ob sie im falle eines BV das volle Gehalt weiterhin kriegt ?