Darf mich mein Arbeitgeber zwischen 2 Nachtdiensten "aus dem Bett" klingeln?
Hallo,
arbeite in der Pflege und habe seit einigen Tagen Nachtschicht. (20.30 bis 6.45). Jetzt hatte mein AG die Idee mich heute um 11 Uhr Vormittags aus dem Bett zu klingeln bzw klingeln zu lassen (wir müssen unsere Telefonnummern angeben) um zu fragen ob ich den Schlüssel für das Gerätelager versehentlich eingesteckt habe. Da wir in der Nachtschicht zu zweit sind und beide Angerufen wurden (um 11 Uhr Vormittags) erwischt man da ja zu 50 % definitiv den falschen. Jetzt die Frage: Darf der AG das oder steht mir da eine Ruhephase zu in der ich nicht angerufen werden darf?
4 Antworten
Natürlich darf er das. Wo ist eigentlich das Problem? Wenn du soo müde bist, kannst du ja in Sekunden/Minutenschnelle wieder einschlafen..
Dann hast du aber noch nie Nachtschicht gemacht!
Nein, aber schon genug Nächte durchgemacht, oder sonstwas. Und dann schlaf ich gleich wieder ein, wenn mich jemand aufweckt..
du bist nicht verprlichtet, unter der angegebenen telefonnummer jederzeit erreichbar zu sein.
warum stellst du das telefon nicht ab, wenn du schlafen gehst?
mobiltelefon ausmachen, festnetztelefon auf lautlos stellen oder stecker ziehen.
ich hatte auch mal einen arbeitgeber, der das drauf hatte, ständig zur schlafenszeit anzurufen.
für den geräteraum wird es ja wohl einen zweitschlüssel geben - von daher war der anrufgrund nicht "holland in not".
btte den arbeitgeber, das nicht mehr zu tun und gib eine zeit an, ab der du nach der nachtschicht wieder erreichbar bist.
Ja es gibt einen zweitschlüssel und ich habe den Lagerschlüssel ja gar nicht. Das Handy ausstellen ist halt immer so ne Sache mit kleinem Kind, da kann es ja auch sein das etwas wichtiges ist (z.B. KIGA oder so)
Guten Tag,
Wenn du deine Nummer angibst darf ich dich jederzeit anrufen solange das für den Dienst Notwendig ist und im Vertrag steht. Falls du jetzt losfahren sollst musst du das nicht weil, wenn es nicht im Vertrag steht. Wenn du es machst darfst du aber Geld dafür verlangen.
LG: Lennox
... ich weiß nicht was mit mir los ist er darf dich jederzeit...
Warum nicht?
Aber ein Tipp: Du mußtest zwar die TelNr angeben, aber hast du unterschrieben, daß du abnimmst? Gib die TelNr des AG in die Nummersperre ein...
Oh, tut mir leid ein schreib fehler bei "ich dich anrufen" damit ich darf er dich.