Bis wie viel Uhr darf ich mit 16 arbeiten?

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Also das Jugendschutzgesetz sagt laut minijob-zentrale.de ganz was anderes aus:

Was das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt

Das JArbSchG enthält allgemeine Bestimmungen für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbesondere Zeitgrenzen für die Dauer der Arbeit. Danach dürfen Sie als Arbeitgeber Jugendliche

  • nicht mehr als acht Stunden täglich und
  • nicht mehr als 40 Stunden in der Woche,
  • nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr und
  • nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigen – wobei die beiden freien Tage aufeinander folgen sollen.
  • Die Jugendlichen müssen mindestens zwölf Stunden tägliche Freizeit haben.
Besondere Regeln für Kinder über 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen

  • nicht mehr als zwei Stunden täglich und
  • nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
  • nicht vor dem Schulunterricht und
  • nicht während des Schulunterrichts arbeiten.

Ausnahme: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen Kinder nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten.

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht -> Jugendarbeitsschutz

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/06_jugendarbeitsschutz/node.html

Rechtlich gesehen darfst du bis 22:00 arbeiten EGAL ob du noch zur Schule gehst oder nicht

Das geht schon aber nicht wen du noch in die schule must dan ist das zu lange.

Penisbanane 
Beitragsersteller
 10.05.2018, 16:17

aso gilt bis 22 Uhr nur wenn ich aus der Schule bin ?