Wann muss man sich krankmelden, wenn man im Frühdienst arbeitet?
Ich arbeite in einem Altenheim als Altenpflege Azubi. Der Frühdienst beginnt um 6 Uhr. Bis wann muss ich der Nachtwache dann bescheid, dass ich krank bin und nicht kommen kann?
10 Antworten
Das Personal sollte spätestens bei Schichtübergabe Bescheid wissen. Nun weiß ich nicht, wann bei Euch immer Schichtübergabe gemacht wurde, zum Beispiel von 5.30 Uhr bis 6 Uhr oder von 6 Uhr bis 6.30 Uhr. Vor Schichtübergabe sollten die aber Bescheid wissen.
Egal wo und zu welcher Uhrzeit man arbeitet, man meldet sich am besten immer sofort krank, wenn abzusehen ist, dass man nicht arbeitsfähig ist.
Bekommt man eine Krankschreibung vom Arzt, ist diese sofort abzuschicken und wenn man - wie Du - im Schichtbetrieb arbeitet, sollte man noch zusätzlich anrufen und Bescheid geben. lg Lilo
Sobald Du Bescheid weißt und so früh wie möglich. Wenn Du also wach wirst und es merkst, dann direkt anrufen!
@ Cleary
Denke mal nach, wann man sich da krankmeldet!
Wenn der Frühdienst um 6:00 Uhrbeginnt, dann ruft man gleich um 6:00 Uhr an, da ist auch jemand da.
Dann sagt man dass man krank ist und zum Arzt geht und die Krankmeldung schnellstmöglich nachreicht.
Dein Ausbildungsbetrieb muss ja dann planen, wen sie evtl. für dich einsetzt und wenn du das gleich morgens machst, dann weis das der Nachtdienst auch.
wenn morgens dein wecker klingelt und du merkst das es nicht geht, rufst du gleich an, das wäre ja noch vor sechs. wenn du am abend schon beschwerden hast kannst du auch noch abends anrufen das du zum arzt gehst.