Darf eine Kulanzzusage später zurückgenommen werden?
Wie haben einen Vertrag gekündigt. Das eigentliche Vertragende war der 30.09.2010. Aus Kulanz wurde das Vertragsende zum 31.08.2010 schriftlich zugesagt. Nun meint mein Vertragspartner er sei belogen worden, was nicht stimmt, und die Kulanz würde nicht mehr gelten. Ich müsste den Monatsbeitrag im September doch noch bezahlen. Kann er das machen oder gilt die bereits gemachte Zusage??? Kann mir jemand helfen?
5 Antworten
Wenn nicht gelogen wurde,kann er es nicht zurücknehmen,dann ist es verbindlich. Kann er beweisen das ihr gelogen habt,ist es null und nichtig
wenn du es schriftlich hast, kann dein vertragspartner nichts machen. dann bist du im recht
Wenn die Zusage SCHRIFTLICH gemacht wurde und er DIR keine unlauteren Absichten oder Betrug unterstellen kann, dann gilt die Kulanzzusage.
Wenn er belogen wurde kann er die Kulanz wieder rückgängig machen. Er muss aber den Betrug nachweisen.
wenn du's schriftlich hast, ist es eigentlich bindend...