Hat ein Versicherungsvertreter einer Generalagentur die Möglichkeit, Auszahlungen, z.B. aus Kulanz, selbst zu veranlassen?

4 Antworten

Wenn es um eine Regulierung durch die Versicherung geht kann er diese nicht selber veranlassen. Aber er kann natürlich einen entsprechenden Antrag stellen und auch die dafür nötigen Argumente liefern.

Davon unabhängig kann er sich auf eigene Kosten am Schaden beteiligen. Das macht man (wenn überhaupt) natürlich nur für die richtig guten Kunden.

huarbah 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 10:25

Sorry, das "nicht hilfreich" aus Versehen gedrückt ;-)

 

"Kulanz" gibt es nicht.

Es gibt nur Kungelei, wenn dabei ein zusätzlicher Vertrag winkt.

Entweder ist ein schaden ersatzpflichtig oder eben nicht.

Apolon  22.08.2017, 10:20

Sorry - aber auch dies ist nicht richtig.

für einen guten Kunden kann man auch einen Kulanzantrag stellen, wenn dieser nicht ständig auf der Matte steht und Schäden einreicht.

Möglich ist es natürlich, dass bei deinem ehemaligen Versicherer dies nicht üblich war, oder du so etwas nie für einen Kunden beantragt hast.

huarbah 
Beitragsersteller
 22.08.2017, 10:32
@Apolon

Der Schaden ist ersatzpflichtig, der Anspruch lt. Versicherer jedoch verjährt. Das hatte seine Gründe (ein etwas schwieriger Fall, den ich hier nicht weiter ausführen möchte). Nun hat mich mein Versicherungsvertreter allerdings auch nie darauf aufmerksam gemacht, dass Unterlagen fehlen. Die hätten ja auch einen Gutachter schicken können. Schaden war ja gemeldet. Ich bin seit über 30 Jahren Kunde und hatte noch NIE, NIEMALS einen Schaden eingereicht. Kulanzantrag wurde von der Agentur gestellt, jedoch abgelehnt. Ich meine, daß hier auch die Agentur "geschlampt" hat. Von daher war ich jetzt auf der Suche nach einer guten Idee für das weitere Vorgehen. Fakt ist: Versicherung kündigen und bei der nächsten dann wieder einreichen, werde ich sicher nicht! Ich möchte schon eine legale Lösung! Danke!

 

DerHans  22.08.2017, 10:48
@huarbah

Wenn es sich um eine Versäumnis des Beraters handelt, ist das etwas ganz anderes. 

Aber auch das hat mit "Kulanz" dann nichts zu tun. Hier handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch gegenüber diesem Vermittler. Ist er für ein Unternehmen allein tätig, stellt dieses ihn von der Haftung frei.

Wäre er selbständiger Vermittler, müsste er dies seinem eigenen Haftpflichtversicherer als Vermögensschaden anzeigen.

DerHans  22.08.2017, 10:49
@Apolon

Für solche Sachen hatte ich in gewissem Umfang selbst freie Hand.

Wenn er aus seinem Privat-Vermögen diese Auszahlung macht - ja. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Ansonsten muss aber der Agenturinhaber einen Kulanzantrag beim Versicherer stellen.

Nur wenn er eine Schadenregulierungsvollmacht hat, was aber mittlerweile selten der Fall ist.

NamenSindSchwer  21.08.2017, 19:32

Und einen Schaden zu regulieren der nicht versichert ist (auf Kosten der Gesellschaft), ist der schnellste Weg eine solche Vollmacht zu verlieren.

Apolon  22.08.2017, 01:05

Bezüglich Versicherungsmakler hast du Recht.

Bei Versicherungsvertreter, fast jeder Selbständige.