Darf eine Amtsärztin mich in Rente schicken?
Ich bin 45 Jahre und musste wegen wiederholter Fehlzeiten zum Amtsarzt. Nach einer Untersuchung teilte dieser mir mit, dass er prüfen werde, ob ich noch arbeitsfähig wäre, oder in Rente geschickt werden müsse. Kann er das? Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich in Rente gehe? Ich würde dann ja kaum mehr als HartzIV bekommen. Wer kennt sich damit aus?
2 Antworten
Ob du eine Rente bekommst, bestimmt nicht diese Amtsärztin, sonder ausschließlich ein Gutachten der Rentenversicherung. Die lassen sich das nicht extern vorschreiben. Dein Arbeitgeber hat ebenfalls nichts mit deiner Rente zu tun. Er könnte dir höchstens kündigen, wenn du auf Dauer mit der gleichen Krankheit öfter ausfällst. Andererseits, braucht er ja dann nicht mehr für dich zahlen. Sobald die 6 Wochen Lohnfortzahlung ausgeschöpft sind, auch in mehreren Etappen, wird Krankeld der Krankenkasse gezahlt. Die Krankenkasse zahlt insgesamt 78 Wochen das Krankengeld. Die 6 Wochen Lohnfortzahlung zählen mit. Die Krankenkasse könnte dich zur Rentenversicherung schicken um zu prüfen, ob eine Erwerbsminderungsrente für dich in Frage kommt.
Das Integrationsbereich der Agentur für Arbeit prüft die Erwerbsfähigkeit. Der Grund warum man zum Amtsarzt gehen muß teilt doch die Bundesagentur mit.
Generel zweifelhaft ist, ob bei einem Berufstätigen der Amtsarzt eingeschaltet werden darf, wenn der Arbeitgeber es will.
Das glaube ich nicht, daß ein AG darauf Einfluß nehmen kann