Was kann man tun wenn einen der Amtsarzt nur beleidigt, statt einen zu untersuchen?
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir einen Rat geben, weil seit gestern weiß ich nicht was ich machen soll.
Folgendes Problem: Gestern war ich mit meinem Freund beim Amtsarzt, weil festgestellt werden soll wie weit er körperlich noch belastbar und arbeitsfähig ist.
Wir saßen vor dem Büro des Amtsarztes. Als dieser kam fragte er uns ob wir bei der Anmeldung waren, davon stand nirgends etwas und es war auch nichts ausgeschildert, das auf eine Anmeldung hinweist. Als wir verneinten meinte der Amtsarzt, die Anmeldung kann er auch machen, da war er noch nett.
Dann nahm er meinen Freund mit in sein Büro, ich wartete draußen und dachte ich höre nicht richtig, als ich hörte wie der Amtsarzt die Tür von Innen abgeschlossen hat. Darf der das ohne Einverständnis von meinem Freund?
Dann gings los. Mein Freund hatte alle Berichte und Ct-Aufnahmen dabei die für die Untersuchung nötig waren.
Der Amtsarzt fing dann an meinem Freund Vorwürfe zu machen warum er sich nicht angemeldet hat, jetz muss er das machen, aber hätte ja eh nichts gebracht wenn wir zur Anmeldung gegangen wären weil die Frau die dafür zuständig is schon lange nach Hause gegangen war.
Dann folgten Sprüche vom Amtsarzt wie: "Solche Typen wie Sie haben wir jeden Tag hier sitzen, aber ich will sie ja nicht angreifen". Er fragte meinen Freund wie es zu seinem Bandscheibenvorfall kam. Mein Freund erklärte ihm das es auf der Arbeit passiert ist, als er zu schwer gehoben hat knackte es plötzlich im Rücken, danach ging nichts mehr, er musste aber weiter arbeiten gehen, sonst hätte er eine Sperre gekriegt.
Der Amtsarzt meinte, das sei kein Arbeitsunfall gewesen und nannte folgendes Beispiel: "Wenn ich Ihnen die Nase breche, kann ich das als Arbeitsunfall geltend machen."
Er fragte, was mein Freund denn die letzten zwölf Monate gemacht hat. Mein Freund erzählte ihm was er gemacht hat und dann kam er aber ins Krankenhaus wegen seiner Bauchspeicheldrüse, die hat sich wegen den Schmerzmitteln die er genommen hat, um weiter arbeiten zu können, entzündet und angefangen sich zu zersetzen. Deswegen kam er mehrmals ins Krankenhaus und da wurde auch festgestellt das er einen Bandscheibenvorfall hat.
Dann kam folgender Spruch vom Amtsarzt: "Was macht denn ihr Berufsberater? Der hat Sie gefälligst zu vermitteln und nicht mit Ihnen zu kuscheln." Da hat es meinem Freund gereicht und wollte gehen, da hat er dann gemerkt das abgeschlossen war.
Der Amtsarzt hat sich nicht einen einzigen Bericht angesehen, nicht mal den Bogen den mein Freund ausgefüllt mitbringen sollte. Der hat ihn nur runtergemacht. Und das ist auch noch der einzige Amtsarzt der für die ganze Stadt zuständig ist.
Meine Fragen sind jetzt:
Kann man gegen diesen Arzt rechtlich vorgehen? Gibt es eine Alternative wo mein Freund hingehen kann um ein Leistungsfähigkeitsgutachten zu bekommen?
5 Antworten
zuerst einmal das abschließen der Tür ist Freiheitsberaubung, der Artz wird sich aber damit rausreden ich wollte verhindern das währen der Untersuchung fremde ins Zimmer kommen. Da der Artz in diesem Fall wie ein Beamter behandelt werden muß würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, weiterhin würde ich über die Vorgehensweise die Ärtzekammer informieren, hier habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, weil solche vorgehensweisen nicht gebilligt werden.Dort kann man auch nachfragen wo man für eine Untersuchung noch hingehen kann. Ich würde einfach in den nächsten Ort fahren und dort den Amtsartz erklären was geschehen ist und Ihn bitten mich zu untersuchen oder nachfragen der Amtsartz muss ja auch eine Vertretung haben und diese aufsuchen, da der Artz ja auch mal krank wird.
Danke für den guten Ratschlag.
Morgen früh gehen wir zur Ärztekammer, beschweren uns über diesen Arzt und fragen wo sich mein Freund noch untersuchen lassen kann.
Bei so einem Gespräch/Vorfall bekommt man echt Zweifel, ob der überhaupt vorhatte meinen Freund zu untersuchen, oder ob er ihn nur schnell wieder loswerden wollte. . Vor seiner Tür war er noch total freundlich und kaum im Büro ist seine Stimmung und Tonlage auf total genervt und streng umgeschlagen.
Nochmals Danke an alle die mir Ratschläge gegeben haben, die sind sehr hilfreich :)
Erstmal ganz klar - Beschwerde einreichen.
Wenn Du alles mitgehört hast stehst ja auch als Zeuge zur Verfügung.
Ich würde beim Gesundheitsamt anrufen und mich nach der Beschwerdestelle erkundigen, dann schriftlich schildern und die Beschwerde einreichen.
Versuchen könntet Ihr zum Amtsarzt im benachbarten Verwaltungsbezirk zu gehen. Ich sag jetz mal statt in Dresden - nach Chemnitz. Einfach mal vorher da anrufen - den Fall schildern und sagen das Ihr offiziell Beschwerde eingereicht habt und Fragen ob ihr aus der gegebenen Situation dorthin kommen dürft.
lg, Tigger
Abgesehen von einer Beschwerde Dienstaufsicht, würde ich persönlich auch noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung (§239 StGB) bei der Staatsanwaltschaft einreichen!
Eben. Der Arzt wird argumentieren, dass er die Tür aus Vertraulichkeitsgründen zur Wahrung der Intimsphäre bei der Untersuchung abgeschlossen hat, da er es schon mal erlebt habe, dass Patienten von draußen einfach während der Untersuchung einfach hineingestürmt sind.
Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde kennt der Jurist nur die drei Buchstaben "FFF"; heißt soviel wie "formlos, fristlos, fruchtlos". Mit diesen drei Vokabeln lässt es sich zusammenfassen. Eine Beschwerde ist formlos einzureichen. Es gibt keine Frist, die einzuhalten ist, dafür ist sie meist auch fruchtlos, also ohne Ergebnis.
Eins ist richtig, sofern der Schlüssel steckte, ist der Tatbestand der Freiheitsberaubung eher nicht gegeben!
ABER Aussage des Fragende, war folgende:
Da hat es meinem Freund gereicht und wollte gehen, da hat er dann gemerkt das abgeschlossen war. Der Amtsarzt hat sich nicht einen einzigen Bericht angesehen, [...]
In dem Moment hat er konkludent Kundgegeben, dass er raus möchte, aber der Arzt ist ruhig sitzen geblieben und hat den Bericht sich angesehen. Denn selbst wenn eine Einwilligung vorliegt, kann die jederzeit widerrufen werden, dies ist ua der Fall wenn der Patient raus will, aber nicht raus gelassen wird!
Hat er denn auch in Worten sein Begehr geäußert? Das würde z. B. ein Jurist später fragen. Und wie hat der Arzt reagiert? Ich denke, zum Tatbestand der "Freiheitsberaubung" gehört weit mehr. Denn eins steht ja auch fest: Er ist ja mittlerweile wieder draußen und hat nicht die nächsten Stunden in der Praxis verbringen müssen, oder? Außerdem ist es hinterher immer eine Frage der Beweisführung. Daran scheitert es meist.
Aber jetzt bewegen wir uns - denke ich mal - auf sehr theoretischem Territorium. Es würde mich wundern, wenn hier überhaupt Ermittlungen eingeleitet würden.
Vielen Dank für die vielen Ratschläge.
Vor meinem Freund war ein älterer Mann bei dem Amtsarzt zur Untersuchung, da hatte er nicht abgeschlossen.
Der Schlüssel hat gesteckt. Mein Freund war so nervös vor dem Termin, das er nicht darauf geachtet hat, ob der die Tür abschliesst oder nicht.
Völlig egal. Vielleicht hatte der Arzt beabsichtigt, deinen Freund nackt zu sehen, den alten Mann aber nicht. Es gibt 1000 Gründe, warum der Arzt die Tür verschlossen hat. Eine Freiheitsberaubung ist das nicht. Du kannst ja auch den Betreiber eines Aufzugs nicht der Freiheitsberaubung bezichtigen, nur weil du ein paar Stunden in dem Aufzug klemmst.
Der Fragende hat unten geschrieben, dass der Schlüssel gesteckt hat, somit können wir ganz klar die Freiheitsberaubung ausschließen, da der Patient sich jederzeit die Tür hätte aufschließen können.
Man muss nicht sein begehren explizit äußern, oder willst du mir sagen, dass eine Frau, mit der gegen ihren Willen der Beischlaf vollzogen wird, nicht vergewaltigt wird, weil sie nicht explizit gesagt "lieber täter ich möchte es nicht, bitte mache nicht weiter und lass ab von mir?!?!"
Für die den Tatbestand der Freiheitsberaubung muss kein Einsperrung über Stunden vorliegen, es reicht eine vorübergehende Unmöglichkeit seinen Aufenthaltsort zu verändern!
Ich habe nie gesagt, dass er dafür bestraft wird, den ober sich eines Deliktes strafbar gemacht hat, oder nur den (obj) Tatbestand erfüllt hat ist ein immenser Unterschied.
Wie gesagt, da er jederzeit aus dem Zimmer konnte, da der Schlüssel gesteckt liegt keine Freiheitsberaubung vor! Aber mal ehrlich jetzt vergleicht du hier Birnen mit Äpfel... wenn jemand im Aufzug klemmt, liegt ja grds auch keine Strafbare Handlung vor... außerdem fehlt dem Aufzugsinhaber der Vorsatz... etc also das Bsp ist ja mal total vorbei...
Eben. Wie im Fall. Weder Vorsatz noch strafbare Handlung.
Genau.
In diesem Fall, ja. Aber selbst bei einer Vergewaltigung habe ich noch keinen einzigen Prozess erlebt, in dem der Richter das Opfer nicht gefragt hat, ob es dem Täter nicht gesagt habe, dass sie das nicht wolle. Und selbst wenn das Opfer diese Frage bejaht, kommt gleich die nächste Frage, ob sie es denn auch in Taten (Tritte, Schläge) mitgeteilt hätte. Und wehe, wenn auch nur eine dieser Fragen verneint würde. (nur mal so, aus der Praxis. Ich weiß auch, dass die Theorie etwas anderes sagt.)
Das habe ich weder so gemeint, noch so geschrieben, sondern ich habe lediglich ein Beispiel genannt, um zu verstehen zu geben, dass nicht alles eine Freiheitsberaubung ist. In unseren Fall könnte man allerdings von Freiheitsberaubung sprechen, wenn der Arzt den Patienten über Stunden gegen seinen Willen eingesperrt hätte.
Ich habe auch nicht unterstellt, dass du gesagt hättest, dass er bestraft würde.
Es muss gerade nicht über Stunden passieren eine vorübergehende Einsperrung reicht auch aus, dies kannst du dir in verschiedenen STGB-Kommentaren (ua Joecks) nachlesen!!! Das habe ich auch nicht behauptet, dass du das gesagt hast, allerdings wollte ich es nochmal verbindlich festhalten, dass ob eine Strafbarkeit vorliegt
Ja, das sage ich ja, seit dem ich weiß dass der Arzt der Schlüssel im Schloss stecken gelassen hat, aber sofern der Schlüssel von ihm abgezogen worden wäre, sähe es uU anders aus!
(Augen verdreh)
Viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Ratschlags!
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Schilderung der Fakten einreichen !!
Beschwerde beim Amt. Oft halten die Durchgeknallten aber alle zusammen wie Pech und Schwefel, und daher würde ich die nächsthöhere Instanz nehmen. Abschließen kann man, aber wenn er sich weigert, den Patienten gehen zu lassen, wäre das Freiheitsberaubung. Das Abschließen sol ja auch verhindern, dass Fremde eintreten und dann könnte die Privatshähre gestört werden.
lol - schonmal was von stilschweigender Zustimmung gehört. dann hätte er eindeutig protestieren müssen und sagen er möchte nicht das die Tür verschlossen wird. Sonst kommst damit net durch. Außerdem wäre zu klären ob der Schlüssel steckte oder aus dem Schloss entfernt wurde. Bei steckendem Schlüssel kommst auch nicht mit durch.