Was kann man tun wenn einen der Amtsarzt nur beleidigt, statt einen zu untersuchen?

5 Antworten

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zuerst einmal das abschließen der Tür ist Freiheitsberaubung, der Artz wird sich aber damit rausreden ich wollte verhindern das währen der Untersuchung fremde ins Zimmer kommen. Da der Artz in diesem Fall wie ein Beamter behandelt werden muß würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen, weiterhin würde ich über die Vorgehensweise die Ärtzekammer informieren, hier habe ich bisher gute Erfahrungen gemacht, weil solche vorgehensweisen nicht gebilligt werden.Dort kann man auch nachfragen wo man für eine Untersuchung noch hingehen kann. Ich würde einfach in den nächsten Ort fahren und dort den Amtsartz erklären was geschehen ist und Ihn bitten mich zu untersuchen oder nachfragen der Amtsartz muss ja auch eine Vertretung haben und diese aufsuchen, da der Artz ja auch mal krank wird.

BrinaF 
Beitragsersteller
 21.10.2012, 16:10

Danke für den guten Ratschlag.

Morgen früh gehen wir zur Ärztekammer, beschweren uns über diesen Arzt und fragen wo sich mein Freund noch untersuchen lassen kann.

Bei so einem Gespräch/Vorfall bekommt man echt Zweifel, ob der überhaupt vorhatte meinen Freund zu untersuchen, oder ob er ihn nur schnell wieder loswerden wollte. . Vor seiner Tür war er noch total freundlich und kaum im Büro ist seine Stimmung und Tonlage auf total genervt und streng umgeschlagen.

Nochmals Danke an alle die mir Ratschläge gegeben haben, die sind sehr hilfreich :)

Erstmal ganz klar - Beschwerde einreichen.

Wenn Du alles mitgehört hast stehst ja auch als Zeuge zur Verfügung.

Ich würde beim Gesundheitsamt anrufen und mich nach der Beschwerdestelle erkundigen, dann schriftlich schildern und die Beschwerde einreichen.

Versuchen könntet Ihr zum Amtsarzt im benachbarten Verwaltungsbezirk zu gehen. Ich sag jetz mal statt in Dresden - nach Chemnitz. Einfach mal vorher da anrufen - den Fall schildern und sagen das Ihr offiziell Beschwerde eingereicht habt und Fragen ob ihr aus der gegebenen Situation dorthin kommen dürft.

lg, Tigger

Abgesehen von einer Beschwerde Dienstaufsicht, würde ich persönlich auch noch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung (§239 StGB) bei der Staatsanwaltschaft einreichen!

ChaosTigger  20.10.2012, 12:55

lol - schonmal was von stilschweigender Zustimmung gehört. dann hätte er eindeutig protestieren müssen und sagen er möchte nicht das die Tür verschlossen wird. Sonst kommst damit net durch. Außerdem wäre zu klären ob der Schlüssel steckte oder aus dem Schloss entfernt wurde. Bei steckendem Schlüssel kommst auch nicht mit durch.

kosy3  20.10.2012, 15:39
@ChaosTigger

Eben. Der Arzt wird argumentieren, dass er die Tür aus Vertraulichkeitsgründen zur Wahrung der Intimsphäre bei der Untersuchung abgeschlossen hat, da er es schon mal erlebt habe, dass Patienten von draußen einfach während der Untersuchung einfach hineingestürmt sind.

Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde kennt der Jurist nur die drei Buchstaben "FFF"; heißt soviel wie "formlos, fristlos, fruchtlos". Mit diesen drei Vokabeln lässt es sich zusammenfassen. Eine Beschwerde ist formlos einzureichen. Es gibt keine Frist, die einzuhalten ist, dafür ist sie meist auch fruchtlos, also ohne Ergebnis.

Unwissender85  20.10.2012, 18:30
@kosy3

Eins ist richtig, sofern der Schlüssel steckte, ist der Tatbestand der Freiheitsberaubung eher nicht gegeben!

ABER Aussage des Fragende, war folgende:

Da hat es meinem Freund gereicht und wollte gehen, da hat er dann gemerkt das abgeschlossen war. Der Amtsarzt hat sich nicht einen einzigen Bericht angesehen, [...]

In dem Moment hat er konkludent Kundgegeben, dass er raus möchte, aber der Arzt ist ruhig sitzen geblieben und hat den Bericht sich angesehen. Denn selbst wenn eine Einwilligung vorliegt, kann die jederzeit widerrufen werden, dies ist ua der Fall wenn der Patient raus will, aber nicht raus gelassen wird!

kosy3  20.10.2012, 19:22
@Unwissender85

Hat er denn auch in Worten sein Begehr geäußert? Das würde z. B. ein Jurist später fragen. Und wie hat der Arzt reagiert? Ich denke, zum Tatbestand der "Freiheitsberaubung" gehört weit mehr. Denn eins steht ja auch fest: Er ist ja mittlerweile wieder draußen und hat nicht die nächsten Stunden in der Praxis verbringen müssen, oder? Außerdem ist es hinterher immer eine Frage der Beweisführung. Daran scheitert es meist.

Aber jetzt bewegen wir uns - denke ich mal - auf sehr theoretischem Territorium. Es würde mich wundern, wenn hier überhaupt Ermittlungen eingeleitet würden.

BrinaF 
Beitragsersteller
 20.10.2012, 20:37
@ChaosTigger

Vielen Dank für die vielen Ratschläge.

Vor meinem Freund war ein älterer Mann bei dem Amtsarzt zur Untersuchung, da hatte er nicht abgeschlossen.

Der Schlüssel hat gesteckt. Mein Freund war so nervös vor dem Termin, das er nicht darauf geachtet hat, ob der die Tür abschliesst oder nicht.

kosy3  21.10.2012, 07:34
@BrinaF

Völlig egal. Vielleicht hatte der Arzt beabsichtigt, deinen Freund nackt zu sehen, den alten Mann aber nicht. Es gibt 1000 Gründe, warum der Arzt die Tür verschlossen hat. Eine Freiheitsberaubung ist das nicht. Du kannst ja auch den Betreiber eines Aufzugs nicht der Freiheitsberaubung bezichtigen, nur weil du ein paar Stunden in dem Aufzug klemmst.

Unwissender85  21.10.2012, 10:26
@kosy3
  1. Der Fragende hat unten geschrieben, dass der Schlüssel gesteckt hat, somit können wir ganz klar die Freiheitsberaubung ausschließen, da der Patient sich jederzeit die Tür hätte aufschließen können.

  2. Man muss nicht sein begehren explizit äußern, oder willst du mir sagen, dass eine Frau, mit der gegen ihren Willen der Beischlaf vollzogen wird, nicht vergewaltigt wird, weil sie nicht explizit gesagt "lieber täter ich möchte es nicht, bitte mache nicht weiter und lass ab von mir?!?!"

  3. Für die den Tatbestand der Freiheitsberaubung muss kein Einsperrung über Stunden vorliegen, es reicht eine vorübergehende Unmöglichkeit seinen Aufenthaltsort zu verändern!

  4. Ich habe nie gesagt, dass er dafür bestraft wird, den ober sich eines Deliktes strafbar gemacht hat, oder nur den (obj) Tatbestand erfüllt hat ist ein immenser Unterschied.

Unwissender85  21.10.2012, 10:29
@kosy3

Wie gesagt, da er jederzeit aus dem Zimmer konnte, da der Schlüssel gesteckt liegt keine Freiheitsberaubung vor! Aber mal ehrlich jetzt vergleicht du hier Birnen mit Äpfel... wenn jemand im Aufzug klemmt, liegt ja grds auch keine Strafbare Handlung vor... außerdem fehlt dem Aufzugsinhaber der Vorsatz... etc also das Bsp ist ja mal total vorbei...

kosy3  21.10.2012, 14:21
@Unwissender85

Eben. Wie im Fall. Weder Vorsatz noch strafbare Handlung.

kosy3  21.10.2012, 14:37
@Unwissender85
  1. Genau.

  2. In diesem Fall, ja. Aber selbst bei einer Vergewaltigung habe ich noch keinen einzigen Prozess erlebt, in dem der Richter das Opfer nicht gefragt hat, ob es dem Täter nicht gesagt habe, dass sie das nicht wolle. Und selbst wenn das Opfer diese Frage bejaht, kommt gleich die nächste Frage, ob sie es denn auch in Taten (Tritte, Schläge) mitgeteilt hätte. Und wehe, wenn auch nur eine dieser Fragen verneint würde. (nur mal so, aus der Praxis. Ich weiß auch, dass die Theorie etwas anderes sagt.)

  3. Das habe ich weder so gemeint, noch so geschrieben, sondern ich habe lediglich ein Beispiel genannt, um zu verstehen zu geben, dass nicht alles eine Freiheitsberaubung ist. In unseren Fall könnte man allerdings von Freiheitsberaubung sprechen, wenn der Arzt den Patienten über Stunden gegen seinen Willen eingesperrt hätte.

  4. Ich habe auch nicht unterstellt, dass du gesagt hättest, dass er bestraft würde.

Unwissender85  21.10.2012, 15:20
@kosy3

Es muss gerade nicht über Stunden passieren eine vorübergehende Einsperrung reicht auch aus, dies kannst du dir in verschiedenen STGB-Kommentaren (ua Joecks) nachlesen!!! Das habe ich auch nicht behauptet, dass du das gesagt hast, allerdings wollte ich es nochmal verbindlich festhalten, dass ob eine Strafbarkeit vorliegt

Unwissender85  21.10.2012, 15:23
@kosy3

Ja, das sage ich ja, seit dem ich weiß dass der Arzt der Schlüssel im Schloss stecken gelassen hat, aber sofern der Schlüssel von ihm abgezogen worden wäre, sähe es uU anders aus!

kosy3  20.10.2012, 12:00

(Augen verdreh)

Viel Erfolg bei der Umsetzung dieses Ratschlags!

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit Schilderung der Fakten einreichen !!

Beschwerde beim Amt. Oft halten die Durchgeknallten aber alle zusammen wie Pech und Schwefel, und daher würde ich die nächsthöhere Instanz nehmen. Abschließen kann man, aber wenn er sich weigert, den Patienten gehen zu lassen, wäre das Freiheitsberaubung. Das Abschließen sol ja auch verhindern, dass Fremde eintreten und dann könnte die Privatshähre gestört werden.