schichtzulage an rente angerechnet

2 Antworten

Dein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen müsste hier entscheidend sein,denn davon hängt dann auch die Höhe der RV - Beiträge ab !

kevin1905  21.01.2015, 16:58
Dein steuerpflichtiges Bruttoeinkommen müsste hier entscheidend sein

Nicht ganz. Denn das Steuerbrutto- und SV-Brutto können voneinander abweichen, z.B. wenn mehr als die 4% der Beitragsbemessungsgrenze in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt würden.

Dadurch sinkt das Steuerbrutto weiter um maximal 1.800,- € im Jahr aber die Beiträge wären SV-pflichtig.

Auch steuerfreie Nacht- oder Feiertagszuschläge können diesen Effekt hervorrufen.

Das SV-Brutto ist der relevante Wert für die Rentenversicherung.

isomatte  21.01.2015, 17:41
@kevin1905

OK . Danke dir für deine Aufklärung !

Für die Rente werden alle Lohnbestandteile berücksichtigt, für die auch Versicherungsbeiträge gezahlt wurden.